Wahlfreiheit – und der Ausbau der Krippenplätze

Helga Vetter, Bundesvorsitzende – Verband der Familienfrauen und -männer e.V.

Pressemitteilung des Verbandes

Die Wogen schlagen hoch in der Diskussion um den weiteren Ausbau der Krippenbetreuungsplätze.

Einer der dabei am häufigsten gebrauchten Begriffe lautet "Wahlfreiheit" – manche Politiker sprechen sogar von einer "echten" Wahlfreiheit. Allerdings ist eine "echte Wahlfreiheit" nicht zu erkennen, wenn sie meinen, Eltern könnten durch den Ausbau der Betreuungsplätze für Babys und Kleinkinder "echt – frei – wählen".

Der Verband der Familienfrauen und -männer begrüßt den angestrebten Ausbau der Krippenbetreuungsplätze als einen Baustein auf dem Weg zu einer echten Wahlfreiheit. Allerdings darf nicht übersehen werden, dass alle diese Anstrengungen unternommen werden, um die Zahl der Geburten zu erhöhen. Ob die erhoffte Wirkung eintritt bleibt abzuwarten, wird aber bezweifelt.

Die Entscheidung, welche Art der Betreuung gewählt wird, muss bei den Eltern bleiben. Zur Entscheidungsfindung ist es unerlässlich, dass Ergebnisse der Bindungsforschung publiziert werden. Ferner dürfen die Bedingungen, unter denen Familien z.B. in Frankreich und Schweden leben, nicht einseitig dargestellt werden.

Die Finanzierung von Krippen- und Kindergartenplätzen auf Kosten von Familien, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, bzw. deren Kinder so groß sind, dass diese subventionierten Einrichtungen nicht mehr beansprucht werden, ist unsozial und ungerecht. Die Abschaffung des Ehegattensplitting würde diese Linie der Ungerechtigkeit weiterziehen bis hin zu den Ehepaaren und hier besonders zu den Müttern, die über Jahre oder gar Jahrzehnte wegen der Erziehung ihrer Kinder auf ein zusätzliches bzw. eigenes Erwerbseinkommen verzichtet haben.

Damit sich Eltern ohne Benachteiligungen zu Gunsten von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen für Familienarbeit frei entscheiden können, fordern wir ein Gehalt für Familienarbeit, einschließlich sozialer Sicherung, für eine Reihe von Jahren. Mit diesem Einkommen können Eltern die außerhäusliche Betreuung bezahlen, wenn sie diese in Anspruch nehmen möchten. Erst wenn es die Bezahlung der Familienarbeit gibt, haben wir echte Wahlfreiheit für Mütter oder Väter. Das Argument der Unbezahlbarkeit sticht nicht mehr, denn es liegen Modellrechnungen zur Bezahlbarkeit dieses Erziehungs- und Pflegeeinkommens vor.

Die Aussage von Bundeskanzlerin Angelika Merkel vom Wochenanfang "wo ein Wille ist, ist auch ein Weg…" können wir da unterschreiben.

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