Pressemitteilung des HBF vom 30. Juni 2006
– Mündliche Verhandlung vor dem Bundessozialgericht am 5. Juli
Vor fast drei Jahren hatte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage mehrer kinderreicher Familien gegen das bestehende Rentenversicherungsrecht (vgl. HBF vom 24.09.03) wegen eines "Formfehlers" abgewiesen.