Neuigkeiten aus Berlin: Kompromiss bei den Kinderbetreuungskosten

Bundesministerin von der Leyen: "Das war eine schwere, lange Geburt, aber es hat sich gelohnt"

Bundesfamilienministerin begrüßt Kompromiss bei den Kinderbetreuungskosten

"Wir haben heute eine ausgewogene Lösung für Familien in Deutschland gefunden", sagt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen. Die Bundesministerin hat an den heutigen Verhandlungen zur steuerlichen Absetzbarkeit zwischen den Regierungsfraktionen teilgenommen und den nun beschlossenen Vorschlag miterarbeitet. "Alle Familien, die Kinderbetreuungskosten haben, können künftig deutlich mehr Geld von der Steuer absetzen. Das ist ein wichtiger Schritt für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und schafft Arbeitsplätze", so von der Leyen. Denn wenn Familien künftig jährlich 4000 Euro pro Kind von der Steuer absetzen könnten, lohne es sich, die Tagesmutter aus der Schwarzarbeit zu holen, ist von der Leyen überzeugt. "Alleinerziehende haben es künftig viel leichter, weil sie mehr Geld von der Steuer absetzen können. Und auch Alleinverdienerpaare können erstmals Kita-Kosten von der Steuer absetzen", so die Bundesministerin.

Der Vorschlag differenziert unterschiedliche Lebensmodelle:

Alleinerziehende und Paare, bei denen beide Partner erwerbstätig sind:

Der Großteil ihrer Kinderbetreuungskosten, nämlich zwei Drittel der Kosten, können bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr und Kind von der Steuer abgesetzt werden. Ein Drittel der gesamten Betreuungskosten werden künftig von den Familien selbst getragen.

Rechenbeispiel 1: Die Betreuungskosten betragen jährlich 6000 Euro. Davon kann die Familie 4000 Euro von der Steuer absetzen, 2000 Euro trägt sie selbst.

Rechenbeispiel 2: Die Betreuungskosten betragen insgesamt 1000 Euro. 666 Euro kann die Familie von der Steuer absetzen, 333 Euro trägt die Familie selbst. .

Alleinerziehende und Doppelverdienerpaare werden gleich behandelt. Auch die Alleinerziehenden stehen besser mit der Drittellösung als bisher da.
Im Steuergesetz werden diese Kosten als Werbungskosten berücksichtigt.

Alleinverdiener: Paare, bei denen ein Elternteil erwerbstätig ist, können künftig Kinderbetreuungskosten für Kinder vom 3. bis 6. Lebensjahr von der Steuer absetzen. Für sie gilt dieselbe Rechengrundlage, weil in dieser Altersgruppe der allgemeine Kindergartenbesuch im Rahmen des Rechtsanspruches gesellschaftlich erwünscht ist und Kindergartenkosten nicht vermeidbar sind.

Zwei Drittel der Kosten können bis zu maximal 4000 Euro pro Jahr und Kind von der Steuer abgesetzt werden. Ein Drittel der gesamten Betreuungskosten werden von den Familien selbst getragen.
Im Steuergesetz werden diese Kosten als Sonderausgaben berücksichtigt.

Doppelverdiener können, wenn sie die Werbungskosten steuerlich geltend machen, nicht mehr den Abzug von der Steuerschuld nach § 35a Einkommensteuergesetz für Kinderbetreuung im eigenen Haushalt geltend machen. Dieses schließt sich gegenseitig aus.

Alleinverdiener können zudem Kinderbetreuungskosten im eigenen Haushalt unter den verbesserten Bedingungen aus Genshagen steuerlich geltend machen.

Finanzierung: Der in Genshagen beschlossene Finanzrahmen in Höhe von 460 Millionen Euro bleibt erhalten. Zusätzliche Mittel werden durch den Ausschluss der Doppelförderung bei § 35a Einkommensteuergesetz erzielt. Zudem wurde durch den allgemeinen Anrechnungsbetrag der Eltern in Höhe von einem Drittel der Betreuungskosten über alle Altersgruppen hinweg Geld eingespart.

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
E-mail: poststelle@bmfsfj.de
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