SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles kündigte an, die SPD werde eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen, wenn das geplante Betreuungsgeld Gesetz würde (laut „Bild am Sonntag“ vom 04.11.2012). Als Begründung führte sie an, der Staat greife mit dem Betreuungsgeld in die Wahlfreiheit der Familien ein, „indem er das Fernbleiben aus der Kita einseitig finanziell belohnt und somit seine gebotene Neutralität verletzt.“
Dazu äußert sich die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e. V., Gertrud Martin: “Wird der verqueren Logik von Frau Nahles gefolgt, dann wäre die staatliche Krippenförderung mit mindestens 1.000 € pro Monat und Kind, also mit dem im Vergleich zum Betreuungsgeld etwa siebenfachen Betrag, weit mehr verfassungswidrig, da der Staat die Abgabe eines Kindes in der Krippe einseitig finanziell subventioniert und somit seine gebotene Neutralität verletzt.“
Martin weiter: „Mit ihrer einäugigen Sichtweise zeigt Frau Nahles, dass sie das Recht der Eltern, über die Art der Kindererziehung zu entscheiden, nur dann gelten lässt, wenn sie sich an den ideologischen Vorgaben der SPD orientieren. Damit missachtet sie die Freiheitsrechte der Eltern. Es gibt sogar Stimmen in der SPD, die die Standards der Kinderkrippen herunterfahren wollen, um das SPD-Ziel der `Lufthoheit über den Kinderbetten` nicht zu gefährden.“
Der Stellvertretende Vorsitzende und Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Dr. Johannes Resch, meint: „Die Äußerung von Frau Nahles dient dem erneuten Schulterschluss von SPD und Wirtschaftslobby, die sich eine `preiswerte` Verfügbarkeit möglichst aller Eltern und vor allem der Frauen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt wünscht. Um die wahren Motive zu vertuschen, wurde besonders von der Wirtschaft und nicht zuletzt auch von SPD-Ideolog/inn/en die Legende in die Welt gesetzt, Kinderkrippen hätten eine günstige Auswirkung auf die kindliche Entwicklung. Die am Kind orientierte Forschung zeigt dagegen, dass die Bindung zu Bezugspersonen für Kleinkinder (unter drei Jahren) weit wichtiger ist als `Bildung` im schulischen Sinne. Dafür sind die Voraussetzungen bei den Eltern aber in der Regel weit besser als in einer Krippe.“ „Bildung“ stehe dann im Kindergarten und in der Schule stärker im Vordergrund.
Pressestelle des Verbandes Familienarbeit e. V.
6. November 2012