Haushaltsgeld und Unterhaltsrecht im Bundestag – Ausgabe 2006/2

Was Schuldnerberatung, häusliche Gewalt und Ehegatten-Splitting damit zu tun haben

Ein Beitrag von Gesa Ebert

Zwei Gesetzentwürfe wurden unabhängig voneinander vor kurzem in den Bundestag eingebracht, die auf den ersten Blick für viele wohl gar nichts miteinander zu tun haben. Doch sie hängen ganz eng zusammen. Machen wir es wie Gesetzgeber und Regierung und zäumen das Pferd von hinten auf, beginnen wir also mit dem Unterhaltsrecht.

Teilen Männer das Einkommen lieber mit ihrer Ehefrau – oder lieber mit ihrer Ex-Ehefrau?

Mit letzterer gar nicht gerne, sagt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Sie würden lieber nur für ihre Kinder bezahlen. Nun, viele Frauen – und Jugendämter – wissen, auch da hapert es. Prof. Hans Bertram, Familienforscher an der Humboldt-Universität Berlin, unterstützt die Ansicht der Ministerin in einem ZEIT-Interview1 und hält nichts davon, säumige Väter "an den Pranger" zu stellen.

Das Bundeskabinett hat nun am 5.April beschlossen, deshalb das Unterhaltsrecht, das bei einer Scheidung wirksam wird, zu ändern. Der Gesetzentwurf, der "gewandelte Wertvorstellungen" aufgreife, ein "Schritt zu einer modernen Familienpolitik" sei und vor allem wegen der (relativ zu den neu geschlossenen Ehen) steigenden Scheidungszahlen dringend sei, war schon von Rot-Grün initiiert worden. Er wird jetzt im Bundestag beraten. Hier soll nur auf einen negativen Aspekt eingegangen werden (mehr dazu s. Beitrag "Unterhaltsrechtsreform zu Lasten der geschiedenen (Familien-)Frau")
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Stärkung des Kindeswohls?

Der Entwurf sieht vor, dass die Ex-Ehefrau nur dann Bar-Unterhalt bekommen kann, wenn vorher der gesetzliche Anspruch sämtlicher Kinder ihres Ex-Ehemannes befriedigt ist. So will die neue Regierung die Zahl der Kinder verringern, für die vom Sozialamt der Bar-Unterhalt bezahlt werden muss, weil die Väter ihn schuldig bleiben. Für die Regierung ist es natürlich schöner, wenn endlich weniger Kinder in der Sozialhilfe-Statistik erscheinen. Dass dafür mehr Frauen, also die Mütter dieser Kinder, auf Sozialhilfe angewiesen sein werden, damit rechnet die Regierung ausdrücklich; es scheint sie nicht zu stören.
Wieso dies eine "Stärkung des Kindeswohls" (erstes Ziel der Reform) sein soll, ist nicht zu verstehen. Schließlich sind es in den allermeisten Fällen die Mütter, die wegen der Kindererziehung kein (ausreichendes) Erwerbseinkommen haben und die weiterhin mit den Kindern zusammen in einem Haushalt leben – und gemeinsam wirtschaften. (Bei umgekehrter Arbeitsteilung würde natürlich der Vater zum Sozialfall.)

Nacheheliche Alleinverantwortung der Frau?

Was bringt Männer dazu, die negativen Folgen einer ursprünglich für sie sehr angenehmen Arbeitsteilung alleine der Frau zuzuschieben? Welcher geschiedene Mann war denn in der Ehezeit dagegen, dass die Frau auf Erwerbsarbeit verzichtete und stattdessen die Kinder und ihn häuslich versorgte? Nur deshalb ist sie ja als Geschiedene auf Unterhalt angewiesen.
Wieso sind sie nicht so fair, wenigstens am Schluss der Beziehung die Nachteile daraus, dass die häusliche Versorgungsarbeit zwar viele Qualifikationen, aber bislang keinen Lohn und keinen beruflichen Aufstieg einbringt, zur Hälfte zu übernehmen? Wir werden noch sehen, dass das Verhalten eine gewisse Logik hat.

Die Regierung erweist unserem Land keinen guten Dienst, wenn sie diese Verantwortungslosigkeit auch noch unterstützt, indem sie die geschiedene Frau auf eine "stärkere nacheheliche Eigenverantwortung" verweist.

Serielle Monogamie erleichtern?

Deutschland will fast um jeden Preis mehr Kinder. Und die kommen nicht, oder nur in geringer Zahl, von den "ausgemusterten" Ehefrauen, sondern viel eher von den jungen Nachfolge-(Ehe)Frauen der Männer. Die dann meistens wiederum die Familienarbeit übernehmen …
Sollte das Gesetz so beschlossen werden, sind unsere Töchter gut beraten – wenn überhaupt – dann nur noch mit einem Ehevertrag zu heiraten, der ausdrücklich die Leistung der häuslichen Arbeit anerkennt und alle daraus resultierenden Nachteile ausgleicht.

Haushaltsgeld

Männer blenden die Zeit vor der Trennung leicht aus. Doch zwischen Heirat und Trennungsbeginn ist in aller Regel viel passiert, es existierte notwendigerweise eine Ehe.

Um die geht es im anderen Gesetzentwurf vom 23.03.2006, der nun seit 1999 zum dritten Mal – leider unverändert – in den Bundestag eingebracht worden ist, jeweils vom Bundesrat, initiiert von Baden-Württemberg. Beide Male wurde er von den meisten Abgeordneten nicht als wirklich wichtig angesehen und nicht zu Ende beraten. Er hat nun die Bundestags-Drucksachen-Nummer 16/1026
Link: http://dip.bundestag.de/btd/16/010/1601026.pdf
und lautet einprägsam:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der §§ 1360, 1360a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Der Pressedienst des Bundestages hat die Inhalte am 3.April 2006 so zusammengefasst: "Der Bundesrat will einem Gesetzentwurf zufolge (…) die Rechte der nicht erwerbstätigen Ehegatten stärken, um ein weiteres Signal für die Gleichstellung der Ehepartner zu setzen. Der Entwurf, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht wurde und der Diskontinuität anheim gefallen ist, schlägt eine Ergänzung der bestehenden Gesetze vor. Damit soll klargestellt werden, dass der nicht erwerbstätige Ehepartner, in der Regel die Ehefrau, die den Haushalt führt und die Kinder betreut, ein Recht hat, "in angemessenem Umfang über Geldmittel zum Familienunterhalt und zur Befriedigung der eigenen Bedürfnisse zu verfügen." An der vermögens- und sachenrechtlichen Zuordnung der Einkünfte und des Vermögens soll sich aber nichts ändern, heißt es in dem Gesetzentwurf. Darüber hinaus sei es erforderlich, dem nicht erwerbstätigen Ehegatten einen Auskunftsanspruch gegen den erwerbstätigen Ehepartner einzuräumen. Damit soll der wirtschaftlich potenziell schwächere Ehepartner ein rechtlich wirksameres Instrument als den zurzeit geltenden Informationsanspruch zur Durchsetzung seiner Rechte erhalten. Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme zwar die gesetzgeberischen Schritte des Bundesrates, die zur Verbesserung der Rechtsstellung des Haushalts führenden Ehepartners beitragen könnten, empfiehlt aber gleichzeitig eine sehr sorgfältige Prüfung der Gesetzinitiative der Länderkammer, da sich die "lediglich klarstellenden Regelungen" des Gesetzentwurfs nur auf einen Teilbereich der ehelichen Lebensgemeinschaft beziehen würden. (hib/BOB)

Leider sieht die aktuelle Meinung der Regierung etwas anders aus: Sie begrüßt diesen Gesetzentwurf nicht, sondern hat Befürchtungen und behauptet, es sei alles bestens geregelt, also kein Handlungsbedarf (s. S.12). Der Verband der Familienfrauen und -männer hat zur Anhörung im Rechtsausschuss im Oktober 2003 eine ausführliche Stellungnahme zu allen Argumenten erarbeitet und über die Bundestagsdebatten berichtet.2

In der alten Stellungnahme zum ersten und zweiten Entwurf hatte die Regierung – das Bundesjustizministerium – noch die Prüfung einer "Sicherstellung" der Teilhabe erwähnt. Gemeint war eine Fortentwicklung des ehelichen Güterrechts, das seit 1958 die partnerschaftliche Teilhabe am gemeinsamen Einkommen absurder weise ans Ende der Ehe koppelt. Auch eine mögliche Informationspflicht der Standesbeamten über den gesetzlichen Güterstand vor jeder Heirat war im alten Text erwähnt. Auch das wurde gestrichen.

Allerdings gab Justizministerin Zypries damals schon deutlich zu verstehen, dass sie alles beim alten lassen will: "Wir haben den Befund, dass wir keine Klagen haben vor den Gerichten auf Auskunftsanspruch oder Zuteilung des Taschengeldes. Das scheint kein Problem zu sein in der bundesdeutschen Wirklichkeit, dann sollten wir auch nicht so tun als wäre es eins und das Gesetz ändern."3

Und das Familienministerium? So genau scheint man das Eherecht dort nicht zu kennen. Im Kapitel "Die Ehe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten", einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen und im Jahr 2000 veröffentlichten Scheidungs-Studie ist zu lesen: "Beide Ehepartner sind außerdem zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet, sie werden gemeinsam steuerlich veranlagt, und das gemeinsam erworbene Vermögen, aber auch die Schulden, gehören beiden Parteien zu gleichen Teilen (…)".4 Bis zum zweiten Komma stimmt dieser Satz; danach wird es unklar und falsch. Autoren dieses Gutachtens sind dieselben Wissenschaftler, die auch die Studie "Wenn aus Liebe rote Zahlen werden" (2003) erstellt haben, und auf deren Basis jetzt das Unterhaltsrecht geändert werden soll.

Kein Problem?

Wie viele Frauen deshalb eine Ehe auflösen, weil sie unter ökonomischer Gewalt des Ehemannes leiden und dies als unwürdig erleben, ist nicht erforscht. Bevor Frauen vor Gericht ein angemessenes Haushaltsgeld und Geld zur Weiterbildung, Alterssicherung und freien Verfügung einklagen, reichen sie eher gleich die Scheidung ein. Eine nachvollziehbare Handlung.

"Welche Formen von Gewalt beinhaltet häusliche Gewalt? (…) Mitarbeiterinnen von Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern berichten, wie verbreitet es ist, dass von häuslicher Gewalt betroffene Frauen keinerlei Zugang zu Geld haben, keinen eigenen Kontozugang haben, um Haushaltsgeld betteln müssen, mit ungenügenden finanziellen Mitteln für den Familienunterhalt auskommen müssen, ihnen willkürlich Geld entzogen wird." So Dipl.-Päd. Hildegard Hellbernd, Institut für Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität Berlin.5

Von einer städtischen Schuldnerberatung erhielt unser Verband folgende E-Mail: "In unserer Arbeit tauchen immer wieder Probleme wie heute die Anfrage einer Ratsuchenden auf: Was kann eine (haushaltsführende) Ehefrau tun, wenn der (alleinverdienende) Ehemann finanziell auf großem Fuß lebt, ihr aber kaum Haushaltsgeld abgibt und sich weigert, für die (größeren) Kinder notwendige Ausgaben zuzulassen (…) Gibt es außergerichtliche Lösungen, oder muss der Ehegatte verklagt werden, so illusorisch das auch fast immer ist? Zu einem Gespräch wird es in diesem Fall nicht kommen können, da der Mann sich weigern würde, mitzukommen."
Eine Anfrage der üblichen Art, wie sie aus dem ganzen Bundesgebiet seit vielen Jahren bei uns ankommen: telefonisch, schriftlich, per E-Mail, meistens von den Frauen selbst, aber auch von Gleichstellungsstellen; nun erstmals von einer Schuldnerberatung. Neuerdings melden sich vereinzelt auch betroffene Hausmänner, deren Frauen die Finanzmacht ausüben…
Frauen oder Männer, die viel Kraft für den Streit ums Geld aufwenden müssen, haben wenig Energie für die Erziehung der Kinder. Und sie werden krank. Die Folgekosten muss die ganze Gesellschaft tragen. Wieso gibt es dieses Problem?

Das Märchen vom Ernährer

"Ja, dann kann man ja gleich heiraten." So zitierte eine Tageszeitung6 im Dezember 1996 unseren damaligen Bundespräsidenten Prof. Roman Herzog. Das war seine launige Antwort auf die Anmerkung eines Bankers vor der Einführung des Euro: Wenn man mit einer Mark durch alle EU-Länder reise und jedes Mal in Landeswährung tausche, komme man mit 50 Pfennig zurück.

In die gleiche Kerbe schlägt Frage und Antwort in einer Karikatur: "Was bedeutet Ehegatten-Splitting? – Nach der Heirat ist das Geld nur noch die Hälfte wert!" Vollkommen klar ist, dass jeweils der Mann als der "Gebende", die Frau als die "Nehmende" gedacht wird.

Es ist davon auszugehen, dass der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Professor des Rechts Roman Herzog sehr wohl weiß, dass sein Vergleich ziemlich hinkt. Aber: der Spruch beleidigt die Frauen – Schlimmer: er redet Otto Normalverbraucher ein, dass eine Ehefrau ihn Geld kostet, dass er sie und auch die Kinder "ernährt", dass nur er als Erwerbstätiger Unterhalt leistet. Otto glaubt das.

Aber so ist es weder in Wirklichkeit noch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch noch nach dem Steuerrecht. Denn beide zusammen "unterhalten" die Familie. Der erwerbstätige Ehepartner leistet lediglich den Geld-Unterhalt. Der haushaltsführende und erziehende Ehepartner leistet seinen Beitrag zum Familienunterhalt durch diese unbezahlte Arbeit. Die Haus- oder Familienfrau sowie der Hausmann unterhalten sich also selbst.7 "Kindererziehung und Haushaltsführung stehen gleichwertig neben der Beschaffung des Einkommens." (BVerfG 5.02.2002)

Der "geschröpfte" Mann

Die sogenannte Zugewinngemeinschaft, die während der Ehe dem Erwerbstätigen die alleinige Verfügung über das Einkommen ermöglicht, bestärkt (in der Regel) Männer in der Annahme, das sei allein ihr Geld und verführt sie dazu, Gutsherr zu spielen.

Vollkommen verständlich ist es daher, dass solche Männer sich nach einer Scheidung "geschröpft" fühlen, wenn sie nun festgelegte Beträge als Unterhalt abgeben und einen eventuellen Zugewinn teilen müssen. Der Gesetzgeber von 1957 hat das partnerschaftliche Teilen absurder weise an die Aufkündigung der Partnerschaft geknüpft. – Das kann er korrigieren. Langfristig könnte das viel Leid und Scheidungen ersparen, und die Staatskasse entlasten. 2007 bietet sich als Datum für eine Änderung geradezu an.

Keine gemeinsame Kasse – kein Splitting

Das Ehegattensplitting im Steuerrecht wird gerechtfertigt mit der Annahme einer Erwerbsgemeinschaft. Das Einkommen gilt hier – im Gegensatz zum Güterrecht – sehr wohl als gemeinsam erworben. Ein Ehepartner mit der Meinung, sein Gehalt ginge den anderen nichts an, sieht das offensichtlich anders. (Die elektronische Steuererklärung erleichtert diese Haltung, weil nur eine Unterschrift nötig ist.) Hier sollte konsequenterweise der Splittingtarif nicht angewendet werden.

"Jede Form von Splitting kann natürlich (…) nur dann akzeptiert werden, wenn eben auch diese gemeinsame Teilhabe an einem Einkommen gesichert, also die Vermögensverantwortung auch tatsächlich die Lebenswirklichkeit dieser Familienform ist." Dies sagte Prof. Joachim Lang, Institut für Steuerrecht an der Universität zu Köln, 1992 in der Evang. Akademie Bad Boll, an der auch der Dt.Familiengerichtstag e.V. beteiligt war. Margot von Renesse, damals Abgeordnete der SPD, begrüßte diesen Vorschlag sehr: "Ich habe als Familienrichterin immer mehr Anstoß daran genommen (…), dass wir inzwischen Ehen haben, die nach dem Prinzip verfahren "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass": verheiratete Junggesellen, wie ich sie auch nenne, die alles nicht tun, was zur Ehe gehört, nur eines tun sie, sie gehen zum Standesamt (…)". Die Forderung ging in die Abschlussdeklaration ein.8

In der Erklärung zu Ehe und Familie der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken vom 3.Mai 2002 heißt es: "Die Möglichkeit der gemeinsamen steuerlichen Veranlagung sollte an das Vorliegen einer gleichberechtigten Wirtschafts- und Erwerbsgemeinschaft der Eheleute gekoppelt sein, die den Vorstellungen einer partnerschaftlichen Solidargemeinschaft entspricht."

Wenn das Kind im Brunnen liegt

Bund, Land und Kommunen geben viel Geld aus für Studien, Statistiken, Broschüren und Beratungsstellen, die sich mit Trennung und Scheidung und deren Folgen befassen.
Gäbe es dies in vergleichbarem Umfang auch für die Ehe, wäre nichts dagegen einzuwenden. Doch hier ist weitgehend Fehlanzeige. Selbst in der Broschüre "Eherecht" des Bundesministeriums der Justiz befassen sich ganze sechs Seiten mit der Ehe; 36 Seiten dagegen mit Trennung/Scheidung. Eine neue Broschüre "Gemeinsam leben" informiert Paare, die ohne Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft zusammenleben wollen, über rechtliche Fragen zu Wohnung, Geschenken, Führen des gemeinsamen Haushaltes, Kindern, Steuern etc. Das ist gut! Aber wieso gibt es diese Hilfe nicht auch für Ehepaare? Hier kommt immer der Hinweis, in einer intakten Ehe regle sich das von selbst. Das ist lebensfremd; und unterstellt gleichzeitig, dass nicht verheiratete Paare weniger partnerschaftlich sind.

Partnerschaftliche Ehe

Dieser Begriff wird oft nur für jene Ehen verwendet, in der beide erwerbstätig sind. Das unterstellt, dass Ehen mit anderer Arbeitsteilung nicht partnerschaftlich gelebt werden. Und dass jene mit zwei Erwerbstätigen automatisch partnerschaftlich sind. Eine absurde Annahme.
Partnerschaftlich ist es dann, wenn niemand über die andere Person herrscht, die jeweilige Arbeit gegenseitig anerkannt wird, und die Erträge beiden gehören.

Im Märchen, auch in der Bibel, wird es beim dritten Mal immer Ernst. Es ist soweit!

Mit einer Frau an der Spitze sowohl unserer Regierung als auch einer großen Volkspartei wird es hoffentlich gelingen, diesen Gesetzentwurf zum Haushaltsgeld im dritten Anlauf mit der nötigen Ehrlichkeit und der gebotenen Sachlichkeit zu behandeln und ihn sinnvoll zu verbessern; wie das bei der Änderung des Unterhaltsrechts selbstverständlich ist.

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Quellen
1) "Väter nicht an den Pranger stellen"
DIE ZEIT vom 12.04.06
2) Stellungnahme bitte anfordern,
Berichte in Familienarbeit heute 4/99; 2/03; 3/03; 4/03, S.4/5; 1-2/04, S.18; 3/04, S.5
3) "Mona Lisa"/ZDF, 1.02.2004
4) Die wirtschaftlichen Folgen von Trennung und Scheidung, Hrsg. BFSFS, Kohlhammer, 2000, S.20
5) Vortrag auf der Tagung "Häusliche Gewalt und Gesundheit", Zürich am 29.09.2005
6) "Herzog: "Ja, dann kann man ja gleich heiraten""
Rheinische Post, 17.12.1996
7) § 1360 BGB; Familienarbeit heute 4/05, S.8;
1-2/04, S.6 "Vorgängerinnen"/Käthe Schirmacher
8) Tagung "Politik und Familie. Vor einer fam.-pol. Strukturreform des Sozialstaats?" Konsultation April 1992, Dok. S.159, 157, und Deklaration S.168