Erziehungs- und Pflegearbeit muss bezahlt werden

Die Nordelbische Frauensynode spricht sich dafür aus, dass die bisher unbezahlte familiär geleistete Erziehungs- und Pflege-Tätigkeit (Care-Tätigkeit) bezahlt wird.

Pressemitteilung vom 26. Februar 2007

Nordelbische Frauensynode:

Positionspapier zur Neubewertung von Arbeit

Care-Tätigkeit, ob Pflege oder Erziehung, hat für die Gesellschaft einen hohen Wert. Sie sorgt dafür, dass die Generationen aufeinander bezogen bleiben und Werte unserer Gesellschaft in der Familie vermittelt werden.

Aus christlicher Sicht sind alle Tätigkeiten gleichwertig. Dies wird in der Bibel durch das Bild des Leibes mit den verschiedenen Gliedern dargestellt. Kein Körperteil kann ohne die anderen bestehen, keiner ist wichtiger als die anderen. Bisher wurde in unserer Gesellschaft in zweierlei Weise der Sinn des Lebens beschrieben. Zum einen galt Arbeit, nämlich Erwerbsarbeit, besonders im Blick auf Männer, als ein Sinn stiftendes Element des Lebens. Zum anderen wurde das Leben mit und die Erziehung von Kindern als Lebenssinn vor allem für Frauen benannt. Inzwischen ist für mehr und mehr Frauen Erwerbstätigkeit eine Selbstverständlichkeit und immer mehr Männer möchten sich an der Erziehungsarbeit beteiligen. Das Care-Geld verknüpft diese beiden Sinninhalte für Frauen und Männer und macht deutlich, dass eine Gesellschaft die Tätigkeit der familiären Erziehung und Pflege genauso wie Erwerbsarbeit wertschätzt und Verantwortung dafür wahrnimmt. Diese Wertschätzung wird allen entgegengebracht, die sich der Kindererziehung bzw. der Pflege widmen, genauso wie den zu Versorgenden.

Die Nordelbische Frauensynode hat Leitlinien für Care-Geld entwickelt:

1. Care-Tätigkeit an zu Versorgenden jedweden Alters ist Arbeit. Diese verantwortungsvolle Tätigkeit soll der Erwerbsarbeit angeglichen werden, indem sie bezahlt wird.

2. Für die Erziehungsarbeit mit Kindern und die Pflege Angehöriger wird ein Care-Geld eingeführt. Ansätze einer Regelung sind in der Pflegeversicherung bereits enthalten.

3. Aus der Care-Tätigkeit leitet sich ein eigener Anspruch auf Renten- und Krankenversicherung ab.

4. Durch das Care-Geld wird die bisherige Abhängigkeit von erwerbstätigen EhepartnerInnen vermindert. Die Verantwortung für die Absicherung wird auf eine von der Gesellschaft getragene Basis gestellt.

5. Durch das Care-Geld wird Frauen und Männern erleichtert, Beruf und Familie zeitlich nacheinander bzw. nebeneinander zu vereinbaren. Das Care-Geld kann entweder für eigene Erziehungs- oder Pflegetätigkeit verwendet oder für externe Betreuung ausgegeben werden.

6. Die Finanzierung des Care-Geldes wird ermöglicht, indem die bisherigen direkten (z. B. Kindergeld) und die indirekten (z.B. Steuererleichterungen) Familienleistungen des Bundes, der Länder und der Kommunen umgeschichtet und konzentriert werden. Die heutige komplexe Finanzierung wird vereinfacht und transparenter.

7. Care-Tätige verpflichten sich, sich weiterzubilden, z. B. in Elternschulen, Familienbildungsstätten.

Die Nordelbische Frauensynode hat dieses Positionspapier auf ihrer Klausurtagung vom 23.-25. Februar in Büsum einstimmig beschlossen und wird es in kirchlichen und gesellschaftlichen Gremien diskutieren.

Die Nordelbische Arbeitsgemeinschaft für Frauenarbeit (NAG) ist die Frauensynode Nordelbiens, mit 110 Delegierten aus Kirchenkreisen, Gemeinden und Diensten und Werken in Hamburg und Schleswig-Holstein (Nordelbien). Dieses Frauenparlament tagt zweimal im Jahr und berät frauen-, gesellschafts- und kirchenpolitische Themen. Die NAG wird von einem Vorstand geleitet: Anne Riekenberg-Wittfoth, Vorsitzende (Sarkwitz), Ute Morgenroth (Flensburg) und Maren Reichardt-Jochims (Kaaksburg/Hohenaspe).

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