Zitat aus einem Interview mit Prof. Raffelhüschen, Direktor des FZG in Freiburg laut Focus-Magazin Nr. 2/2014:
„Wir geben den Müttern ein Geschenk, und die Kinder müssen zahlen. Ich glaube, dass die Mütter mit dem Geschenk nicht so froh wären, wenn sie das verstehen würden.“
Raffelhüschen bezog sich dabei auf die Anerkennung eines zweiten Rentenentgeltpunktes für Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Für ab 1992 geborene Kinder werden schon drei Entgeltpunkte pro Kind angerechnet.
Der Stellv. Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V. Dr. Johannes Resch meint dazu:
„Raffelhüschen scheint das Wesen des Generationenvertrages nicht begriffen zu haben, das in der Altersversorgung der Eltern durch ihre Kinder besteht. Das ist kein Geschenk, sondern Gegenleistung für erbrachte Kindererziehung. Dazu gehört selbstverständlich die Leistung der Mütter. Weder Mütter noch Väter brauchen ein schlechtes Gewissen zu haben, wenn ihre Renten von den Sozialbeiträgen ihrer Kinder bezahlt werden. Wenn Renten als ‚Geschenk‘ der Kinder betrachtet werden, dann kann das am ehesten für kinderlose Rentner gelten, denen die Kinder nichts Vergleichbares verdanken. Durch ihre Sozialbeiträge wurden ja lediglich die Renten von deren Elterngeneration finanziert, aber nichts für die eigene Rente angespart.“ Nach Auffassung unseres Verbandes zeigt die Äußerung des als Rentenexperte geltenden Professors, wie weit sich unsere Gesellschaft vom Grundgedanken des Generationenvertrages entfernt hat und den Begriff nur noch als irreführende Worthülse benutzt.
Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
17. Februar 2014