Ausgabe 1+2/2004: 25 Jahre dhg – Der Einsatz hat sich gelohnt!

Ein Beitrag zum Jubiläum unseres Verbandes
von Gesa Ebert

Ausgangspunkt 1979

Die Hausarbeit erfuhr in den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts in Politik und Gesellschaft immer weniger Wertschätzung. Hausfrauen wurden lächerlich gemacht, als Dummchen hingestellt. Vom Hausmann gar nicht zu reden.
Bewegung

Im Laufe der vergangenen 25 Jahre hat sich in der Gesellschaft ein gewaltiger Wandel vollzogen. Kinder-Mütter-Väter sind neuerdings ständig im öffentlichen Gespräch. Sicher auch deswegen, weil sie beinahe unter Artenschutz gestellt werden müssen. Selbstverständlich gibt es nicht "die" Mütter oder "die" Eltern. Es sollen hier drei Typen von Eltern unterschieden werden.
Die einen wollen die Familienarbeit zum Billiglohn, aber familienähnlich, an andere delegieren. Dafür eignen sich Frauen gut (Tagesmütter, Frauen aus Osteuropa, AuPairs).

Andere wollen die Erziehung und Betreuung von Kindern möglichst an öffentlich finanzierte Einrichtungen abgeben mit erwerbsfreundlichen öffnungszeiten, gerne rund um die Uhr. Auf diese Weise "fremdvergeben" ist Familienarbeit richtig fortschrittlich. In Politik und Medien erfahren die wenigen Tagesmütter, Tagesväter und SOS-Kinderdorfmütter für ihre bezahlte Arbeit mit Kindern hohe Anerkennung und werden umworben. Die vielen Familienfrauen, die die gleiche Arbeit unbezahlt verrichten, werden dagegen als rückständig und altbacken eingestuft, auch von Frauen; der Familienmann allerdings hat einen leichten Hang zum Innovativen, der Tagesvater natürlich ganz besonders. Die Männer werden gelobt. Von Frauen.

Interessanterweise soll jetzt die häusliche Altenpflege im Rahmen der Pflegeversicherung stärker gefördert werden. ältere Menschen können sagen, dass sie nicht ins Heim wollen und lehnen es ab. Kleine Kinder dagegen können sich nur schlecht oder gar nicht wehren gegen Fremdbetreuung. Oft sind sie nur noch ein "Betreuungsproblem". Wie das wohl die Kinder später einmal empfinden werden, wenn sie unsere heutigen Zeitungen lesen?

Absurderweise wird die Erwerbsarbeit, die immer weniger wird, immer wichtiger (gemacht). Parallel dazu darf Arbeit dort, wo sie haufenweise anfällt und nicht weg zu rationalisieren ist, weil nur Menschen sie machen können, aus ideologischen Gründen nicht mehr selbst gemacht werden.

Solche Ungereimtheiten kann die dritte Sorte Eltern nicht akzeptieren. Dazu zählen die Mitglieder unseres Verbandes. Sie sagen "Arbeit ist Arbeit" und verlangen neben der ideellen auch die finanzielle Anerkennung der Erziehungs- und Betreuungsarbeit, wenn sie von einem Elternteil ganz, oder von beiden geteilt verrichtet wird. Würden Kinder gefragt, würden die meisten wohl weder für die Tagesmutter noch für die Ganztagesstätte stimmen, sondern für die eigenen Eltern. Nicht von ungefähr taucht in jeder Familienstudie auf, dass die Kinder sich mehr Zeit mit ihren Eltern wünschen.

Neues setzt sich erst durch, findet also in Gesetzesänderungen seine Auswirkung, wenn alte Denkstrukturen abgelegt, und "neue Rillen ins Gehirn" (Monika Bunte) geritzt worden sind. So ist es zum Beispiel mit der von den Meinungsführerinnen der Frauenpolitik pauschalen Behauptung: jedwede Erwerbsarbeit sei anregend und befreie die Frau von der Bevormundung des Mannes, Familienarbeit dagegen sei generell stumpfsinnig und Familienfrauen ließen sich alles von ihren Männern vorschreiben. Beides stimmt nicht, aber viele Frauen hatten dies als Dogma verinnerlicht. Hatten, denn ich behaupte, dass durch unsere Verbandsarbeit vielen Frauen – und auch Männern – klar geworden ist, dass Familienarbeit vielfältiger, anspruchsvoller und interessanter ist als so manche Erwerbsarbeit. Dass sie bislang weder entlohnt wird, dass es kaum Rente dafür gibt, dass die familientätige Ehepartnerin oft mit dem Ehemann um einen angemessenen Anteil am Familieneinkommen, ja selbst ums Wirtschaftsgeld streiten muss, ist kein Naturgesetz, sondern liegt an den von den Bundestagsabgeordneten beiderlei Geschlechts und aller Parteien beschlossenen Gesetzen.

Also alles schlecht, nichts erreicht?

Es ist nicht zu übersehen: Familienarbeit ist zum Thema geworden. Viele Frauen, die zuhause arbeiten, sind selbstbewusster geworden und wehren sich gegen die Diskriminierung. Das sehen wir als Ergebnis unserer politischen Tätigkeit an. Bei allen familienpolitischen Themen war und ist unser Verband beteiligt; initiierend, unterstützend oder kritisierend.

Hier die für uns wichtigsten Punkte, auf einzelne wird näher eingegangen:

– Einführung des Erziehungsgeldes, wenn auch noch nicht leistungsgerecht. – Die Idee "Gehalt für Familienarbeit" (quasi die Ausbaustufe des Erziehungsgeldes) hat Eingang gefunden in verschiedene Parteien und Verbände; es gibt eine Fülle von Modellen und eine zunehmende Diskussion darüber.

– Einführung der Rente für Erziehung, wenn auch noch in sehr geringer Höhe

– Ein Gesetzentwurf zurÄnderung des ehelichen Güterrechts wird im Bundestag debattiert.

– Bessere Anerkennung der Familienarbeit bei Ehescheidung.

– Diskussion über die Einführung eines Wahlrechts von Geburt an, damit Familienbelange von den verantwortlichen PolitikerInnen ernster genommen wird.

– Die Freistellung von der Erwerbsarbeit für Erziehung wird seit Januar 2001 "Elternzeit" genannt; der Urlaubsbegriff wurde abgeschafft.

Die Einführung des Begriffes "Elternzeit" ist ein großer Erfolg unseres Einsatzes für eine nichtdiskriminierende Sprache, auch wenn wir ein anderes Wort vorgeschlagen hatten. Die Begriffe "Familienarbeit" und "Familienfrau" werden immer häufiger verwendet, auch in Gesetzestexten. Immer mehr Familienfrauen wehren sich dagegen, dass sie als "nicht arbeitende" Mütter bezeichnet werden, wenn sie nicht zusätzlich erwerbstätig sind.

Partnerschaftliches Güterrecht – eine Gefahr für die Ehe?

Ein weiterer Erfolg ist, dass im Bundestag endlich über das eheliche Güterrecht diskutiert wird, wenn auch ungern. Der Anfang hin zu einem partnerschaftlichen Güterrecht ist gemacht mit dem Gesetzentwurf über das "Gläserne Ehekonto", der Einforderung eines Auskunftsrechts der haushaltsführenden Person über das Einkommen des erwerbstätigen Ehepartners. (Wir berichteten darüber in Fh 2, 3 und 4/2003.) Diese Forderung wird "draußen im Lande" von den meisten Frauen befürwortet; manche sind entsetzt, dass das Gesetz so ist wie es ist. Viele Männer – nicht alle! – reagieren verunsichert, wenn sie hören, dassÄnderungen im Güterrecht angedacht werden. Spontane Frage eines jungen Journalisten: "Und wenn Männer dann nicht mehr heiraten!?". Eheverträge, die die mühsam erreichten Rechte von Frauen wieder zurücknehmen, werden von Männern gefordert und von Notaren verfasst; und von vertrauensvollen oder eingeschüchterten Frauen unterschrieben. Andererseits gibt es Männer – sehr wohl auch ältere – die nicht verstehen, dass das Eherecht in den meisten Fällen de facto den Ehemann immer noch begünstigt.

Das sehen allerdings viele Bundestagsabgeordnete nicht so, wohl nicht nur die der SPD-Fraktion. Vielleicht halten sie ja die Machtstellung des erwerbstätigen Ehepartners für gerechtfertigt. Auch vielen der Sachverständigen (allesamt Richter in hohen Positionen oder Rechtsprofessoren), die, wie auch der Verband der Familienfrauen und -männer, zur Anhörung des Bundestags-Rechtsausschusses am 22.10.2003 nach Berlin eingeladen waren, scheint die Geldmacht des Mannes am Herzen zu liegen, oder sie kennen wenig vom wirklichen Leben. Sie alle redeten davon, dass es Geldprobleme in einer "intakten Ehe" nicht geben könne, aus zwei Gründen: Erstens sei eine solche Ehe quasi keine mehr (eine Frau sollte das mal vor Gericht behaupten!). Zweitens gäbe es Streit ums Geld in der Ehe offenbar gar nicht, denn bei den Gerichten seien so gut wie keine solchen Fälle bekannt. Es bestehe deshalb überhaupt kein Handlungsbedarf. Es solle dem Aushandlungsprozess der Partner überlassen bleiben, sich wechselseitig die erforderliche Kenntnis über Einkommen und Vermögen zu verschaffen. Auch solle vor der Heirat nicht über das Güterrecht aufgeklärt werden, dann würden ja noch weniger Ehen geschlossen werden.

Prof. Siegfried Willutzki – der auch bezweifelte, dass es häufig ehelichen Streit ums Geld gibt, da er in 27 Richterjahren nur einen einzigen solchen Fall hatte – empfahl den Abgeordneten aber, ernsthaft über eine Veränderung des gesetzlichen Güterstandes nachzudenken, und zwar in Richtung einer Errungenschaftsgemeinschaft. Dieser Güterstand habe sich in sehr vielen Ländern Europas durchgesetzt, weil er am stärksten mit dem Gerechtigkeitspostulat in Einklang stehe.

Margot von Rennesse, ehemalige Bundestagsabgeordnete der SPD, vertrat die Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF). Frau von Renesse ist gegen einen expliziten Auskunftsanspruch, weil er im Gesetz nicht nötig sei, da der haushaltsführende Ehegatte ja schon die "Erteilung eines groben überblicks" einklagen könne. Auch sie schließt aus den seltenen Klagen vor Gericht darauf, dass evtl. gar kein Handlungsbedarf bestehe. Möglicherweise scheuten die finanziell kurz gehaltenen Ehegatten aber auch den Gang zum Anwalt.

Nach der Anhörung im Rechtsausschuss sah ich mir die Homepage der EAF an und entdeckte unter "Familienrecht/Schutz der Familie" aber folgende Passage: "Das Recht hat in erster Linie die Aufgabe, zu verhindern, dass sich in den Partnerschaften die stärkere Person auf Kosten der schwächeren durchsetzt. In diesem Zusammenhang fordert die EAF: Eine ausdrückliche gesetzliche Verankerung der hälftigen Teilhabe der Partner an den beiderseitigen Einkünften sowie an dem während der Ehe erwirtschafteten Vermögen, gestützt von einem gesetzlich geregelten Anspruch auf gegenseitige Auskunft über die Höhe der jeweiligen Einkünfte. Dabei muss auch das Güterrecht neu überdacht werden." – Wen hat Margot von Renesse nun vertreten?

Näher nachgefragt haben die spärlich anwesenden Abgeordneten des Rechtsausschusses nur bei den juristischen Sachverständigen. Wir drei sachverständigen Frauen aus den Verbänden, die wegen der Klagen, die Frauen bei uns abladen – anstatt kostenpflichtig bei Gericht – durften zwar auch unsere Stellungnahme abgeben, es wurde aber keine einzige Frage an uns gerichtet. Nicht aus Zeitgründen. Die Anhörung wurde eine Stunde früher als vorgesehen ruck-zuck beendet. Dies empörte fast alle Eingeladenen, auch die, die sich ausführlich äußern durften. Da fühle ich mich weder als Verbandsvertreterin noch als Bürgerin ernstgenommen. Kein Gesetzentwurf verlässt den Bundestag so, wie er hineingekommen ist, heißt es. Auch der Entwurf zum "Gläsernen Ehekonto" bedarf der Verbesserung. Vorschläge dazu wurden gemacht, auch von der dhg: die Errungenschaftsgemeinschaft ist unser Ziel.

Es empfiehlt sich, in großer Zahl bei sämtlichen Fraktionen im Bundestag mal nachzufragen, was denn aus diesem Gesetzentwurf geworden ist bzw. wie es mit einer Reform des gesetzlichen Güterstandes aussieht.
(Tel. 030 / 227-0, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin).

Randbemerkung: Bei der Anhörung am 22. Oktober im Rechtsausschuss saß neben mir Dr. Gerd Brudermüller, Richter am Oberlandesgericht Karlsruhe und Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages (DFGT). Prof. Willutzki ist Ehrenvorsitzender. Der Familiengerichtstag ist ein Verein; die dhg hat im September letzten Jahres einen Aufnahmeantrag gestellt. Am 10. November erhielt unsere Bundesvorsitzende den abschlägigen Bescheid, der Vorstand habe beschlossen, unseren Verband nicht aufzunehmen. Grund: "Beim DFGT stehen familienrechtliche Fragen im Vordergrund; es ist nicht ersichtlich, dass sich Ihr Interessenverband primär mit Rechtsfragen befasst."

Rentenversicherung: es bleibt wohl nur der Kollaps

Viele Mütter haben vor den Sozialgerichten für eine gerechte Rente für ihre Erziehungsarbeit geklagt; mit bislang wenig direktem Erfolg. Die gesetzliche Rentenversicherung steht vor dem Zusammenbruch, weil sich zu viele Frauen und Männer in Deutschland der mühsamen und kostspieligen Arbeit, Kinder zu erziehen, bewusst verweigern. Dies wird jetzt offen zugegeben, noch vor kurzem wurde das geleugnet. Diejenigen, die unfreiwillig kinderlos sind, müssten bei gutem Willen unsere Forderung verstehen. Die Regierungskoalition sieht die Lösung darin, dass nun endlich alle Frauen erwerbstätig werden und zusätzlich mehr Kinder gebären (das Erziehen übernimmt…, ja wer eigentlich?) – Schließlich gibt es massenhaft freie Erwerbsstellen, gerade für die gut ausgebildeten Frauen. Oder etwa nicht?

Gehalt für Familienarbeit: kein Hirngespinst mehr

überraschend ist, wie nach anfänglich heftiger Ablehnung der Bezahlung von Familienarbeit in den letzten Jahren immer mehr Gehaltsmodelle vorgelegt und auch von namhaften Personen vertreten werden. Angegriffen wurde die Forderung vor allem von den Meinungsführerinnen einer einseitig erwerbsorientierten Frauenpolitik. Die dhg wurde deswegen viele Jahre lang in eine erzkonservative Ecke gestellt. Die Vorwürfe reichten von "absurd" über "unbezahlbar" bis hin zu "faschistisch" (Gebärprämie, Mutterkreuz). Frauen seien dann wieder gezwungen, die Familienarbeit zu machen, ob sie wollten oder nicht; Männer würden weiterhin nicht gezwungen, ihren Teil zu übernehmen; Mädchen erhielten dann keine Ausbildung mehr etc., alles Erreichte würde zurückgeworfen. Männer fanden die Idee interessant ("Dann mache ich das auch!"), fragten nach Details. übersehen wird bei unserem Gehaltsmodell wohl immer, dass die dhg für eine echte Wahlfreiheit der Eltern eintritt. In welchem Umfang sie die Erziehungsarbeit selbst machen wollen bzw. wie viel sie davon delegieren wollen, ist ihre Sache. Wenn die Arbeit delegiert wird, muss entsprechend auch das "Gehalt für Familienarbeit" weitergegeben werden.

Auf die Bitte der dhg um einen Gesprächstermin bei Familienministerin Renate Schmidt erhielt Helga Vetter im November 2003 eine vorläufige Absage. Grund: unsere Gehaltsforderung. Ein Erziehungsgehalt sei nicht geeignet, "dem Ziel der Balance von Familie und Arbeitswelt in ausgewogener Weise nahe zu kommen". Und weiter: "Für Männer bietet ein Gehalt für Familienarbeit zu wenig Anreiz, um sich verstärkt der Erziehung der Kinder zu widmen." – Bietet die Regierung mehr?

Ungereimtes der "Lobby der Frauen"

Der Deutsche Frauenrat, der sich als "Lobby der Frauen" auf Bundesebene bezeichnet, hat den Aufnahmeantrag der dhg mehrfach abgelehnt, zuletzt Ende 1999. Die damalige Vorsitzende Helga Schulz schrieb, dass der Verband vielen Frauen "suspekt" vorkomme (siehe Fh 1 und 3/2000). Größter Stein des Anstoßes ist wohl die Gehaltsforderung. – Ich habe allerdings mehr und mehr den Verdacht, dass insgesamt die Familienfrau "klein" bleiben soll, das zeigt sich auch beim Eherecht. Wird gegen sie vorgegangen, weil es gegen die Männer schwerer ist? – Der Vorwurf lautet, mit einem "Gehalt für Familienarbeit" würden Geschlechterrollen zementiert. Eigenartigerweise kritisiert der Frauenrat aber nicht das Pflegegeld für die häusliche Pflege. Diese wird zu etwa 90 % von Frauen geleistet. Hinzu kommt, dass das Geld nicht an die arbeitende Person bezahlt wird, sondern an den pflegebedürftigen Menschen. Der Frauenrat forderte sogar eine "leistungsgerechte Vergütung für Pflegende". Nach Logik des Deutschen Frauenrates wirkt also häusliche Altenpflege nicht anti-emanzipatorisch, häusliche Kindererziehung aber sehr wohl. Für eine kurze Zeit der Erziehung fordert der Frauenrat, dass – anstatt eines Gehalts für Familienarbeit – ein Lohnersatz bezahlt wird als Ausfallentgelt für das vorherige Erwerbseinkommen. Das hätte aber die Wirkung, dass Männer für die Familienarbeit ebenso durchschnittlich 30 % mehr Lohn bekommen (nicht "verdienen") würden als Frauen, analog der jetzigen Lohndiskriminierung. Generell würde somit ausgerechnet für alle haushalts- und viele erziehungsnahen Berufe (Erzieherin, Hauswirtschafterin etc.) viel weniger Lohnersatz bezahlt werden als für typische "haushalts- und erziehungsferne" Männerberufe (Computerfachmann, Technikberufe generell).

Ausblick

Allen in den 25 Jahren ehrenamtlich Tätigen gebührt Dank für das bisher Geleistete!

Es geht voran, aber es ist noch einiges zu tun. Notwendig sind dafür aber wieder mehr Frauen und Männer, die bereit sind, ehrenamtlich und zuverlässig im Verband mitzuarbeiten. Derzeit ist das Pensum auf ganz wenige Schultern verteilt. Die politische Arbeit ist ein gutes Lernfeld. Eine unserer früheren Führungsfrauen, die jetzt wieder erwerbstätig ist, sagte mir, sie habe unglaublich viel bei der dhg-Arbeit gelernt. Das kann ich aus eigener 17jähriger Verbandsarbeit nur bestätigen.

Wir wollen weiterarbeiten, auch weil wir von vielen Frauen und Männern – nicht nur unseren Mitgliedern – dazu aufgefordert werden. Zum Wohl der Familien insgesamt, zum Wohl der Familienfrauen und Familienmänner, aber letztendlich zum Wohl der Kinder.

Wie sagte doch Bundeskanzler Schröder in Berlin am 23. Oktober letzten Jahres bei der Feier zum 50jährigen Bestehen des Familienministeriums am Schluss seiner Rede:

"Darüber hinaus ist an denÄußerungen der Ministerin deutlich geworden, dass wir einen Rahmen schaffen wollen, damit die Familien leben können, wie sie wollen und nicht, wie andere meinen, dass sie leben sollen. Diejenigen, die zum Beispiel in freier Entscheidung sagen, sie wollen nicht berufstätig sein, weil sie in eine Familienphase eintreten, sollen das tun können. Aber es muss auch umgekehrt möglich sein, dass diejenigen, die Familie und Beruf vereinbaren wollen, das genauso gut können, ohne das Gefühl haben zu müssen, ein schlechterer Elternteil zu sein."

Das sehen wir genauso. Der Verband der Familienfrauen und -männer ist notwendig, damit aus der verbalen Wahlfreiheit endlich eine echte wird!

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