Der Vorstand des vffm sieht sich zu folgender Stellungnahme veranlasst:
Laut einer Pressemeldung des Deutschen Gewerkschaftsbundes vom 4. Juli 2011 wenden sich DGB und Arbeitgeberverband (BDA) gemeinsam gegen die Absicht, ein Betreuungsgeld von
150 € pro Monat für Eltern, die ihre Kleinkinder selbst betreuen, einzuführen. Es wird gefordert, auch dieses Geld zur Finanzierung von Kinderkrippen zu verwenden, obwohl bereits heute die Krippenbetreuung weit höher subventioniert wird als die Erziehung durch die Eltern. Selbst diese geringfügige finanzielle Entlastung wird den Eltern nicht gegönnt.
Es wird klar: Der BDA vertritt die Interessen der Arbeitgeber, die sich ein großes Heer von billi-gen Arbeitskräften wünschen. – Der DGB hingegen vertritt die Interessen der in den Betreuungseinrichtungen beschäftigten ArbeitnehmerInnen, die im übrigen einen weit höheren Stundenlohn erhalten als sich für Eltern bei einem Betreuungsgeld von 150 € ergäbe. – Nach den Wünschen der Eltern oder dem Wohl der Kinder wird weder vom BDA noch vom DGB gefragt.
Um die wahren Absichten zu verschleiern, wird die Behauptung aufgestellt, die Krippenbetreuung – es handelt sich um die Kinder zwischen einem und drei Jahren – fördere die Intelligenz der Kinder stärker als eine Betreuung durch die Eltern. In der seriösen Fachliteratur gibt es aber dafür keinerlei Hinweise. So erzielten die in der DDR aufgewachsenen Kinder, die überwiegend Kinderkrippen besucht hatten, bei den Pisa-Studien keineswegs bessere Ergebnisse als ihre westdeutschen Altersgenossen. Nachdenklich stimmen muss allerdings, dass die SchülerInnen in den neu-en Bundesländern bei der „sozialen Kompetenz“ wesentlich schlechter abschnitten als die gleichen Altersjahrgänge aus den alten Bundesländern. Die Neigung zu Aggressionen war durchweg größer.*
Wenn immer mehr Geld, das eigentlich den Familien zusteht, auf öffentliche Einrichtungen umgeleitet wird, muss das die Erziehungskompetenz der Familien zunehmend gefährden, ohne dass die Familie als Erziehungsinstanz durch staatliche oder kirchliche Einrichtungen gleichwertig ersetzt werden kann. Echte Wahlfreiheit für Eltern entsteht erst dann, wenn sie selbst darüber entscheiden können, ob das verfügbare Geld für Fremd- oder Eigenbetreuung verwendet wird.
Der vffm ist nicht gegen Kinderkrippen oder gegen Eltern, die einen Krippenplatz für ihr Kind wünschen. Er wendet sich aber entschieden gegen die Missachtung und Abwertung der elterlichen Erziehung und der Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen wollen, wie sie in den Verlautbarungen des DGB und des BDA zum Ausdruck kommt.
* PISA 2000; Ein differenzierter Blick auf die Länder der BRD; Zusammenfassung zentraler Befunde; Max-Planck-Institut für Bildungsforschung, 2003, S. 29 ff