Antwort der Parteien in Rheinland-Pfalz auf die Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2016

1. Betreuungsgeld
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren nicht in einer Krippe oder bei einer staatlich anerkannten Tagesmutter betreuen lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die bisherige Benachteiligung selbst betreuender Eltern, die sich aufgrund der massiven einseitigen Subventionierung der Fremdbetreuung (Kinderkrippen und Tagesmütter) ergibt, zu vermindern bzw. ganz abzubauen.

Frage: Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Rheinland-Pfalz ein Landesbetreuungsgeld für Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, eingeführt wird?

SPD: Aus Sicht der SPD Rheinland-Pfalz ist das Betreuungsgeld eine bildungs-, sozial- und frauenpolitisch verfehlte Leistung. Es widerspricht den entscheidenden familienpolitischen Weichenstellungen der letzten Jahre: Es widerspricht der Einführung des Elterngeldes, welches den Anreiz zum frühen Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit und zur partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung bieten soll. Es widerspricht der Reform des Unterhaltsrechts, die durch die Einschränkung des Betreuungsunterhalts einen Anreiz zum frühen Wiedereinstieg ins Berufsleben setzen soll. Und es widerspricht vor allem dem Ausbau der U3-Infrastruktur. – Nur mit dem Kita-Ausbau und der Verbesserung der Kita-Qualität kann echte Wahlfreiheit für Eltern erreicht werden. Junge Eltern sollen die Möglichkeit haben, sich zwischen einer Betreuung ihrer kleinen Kinder ausschließlich zu Hause und einer teilweisen Betreuung ihrer Kinder in einer Kita frei entscheiden zu können. Das ist nur möglich, wenn es genügend gute Kitaplätze gibt. In 2015 investierte das Land weit über eine halbe Mrd. Euro in die frühkindliche Bildung, was gegenüber 2010 eine Steigerung um rund 60 % bedeutet. …

Die SPD Rheinland-Pfalz weist insbesondere daraufhin, dass auch Eltern, die das öffentliche Kitaangebot nutzen, ihre kleinen Kinder überwiegend selbst betreuen und erziehen, womit sie eine ebenso gute Erziehungsarbeit wie Eltern, die das Angebot nicht nutzen, leisten. – Konsequenterweise hat die SPD Rheinland-Pfalz daher von Anfang an das Betreuungsgeld als Anerkennung für Erziehungsleistungen nur für die Eltern, die keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nehmen, abgelehnt.

CDU: Die CDU Rheinland-Pfalz fordert seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nachdrücklich die Einführung eines Landesfamiliengeldes für Familien mit Kindern unter drei Jahren. Zudem wollen wir eine zusätzliche Mehrkindkomponente einführen. Familien mit drei und mehr Kindern sollen einen höheren Betrag erhalten, da sie auch einen größeren finanziellen Beitrag für ihre Familien leisten müssen.

Grüne: Wir GRÜNEN halten das Betreuungsgeld für ein bildungs-, sozial- und frauenpolitisch falsches Signal. Es läuft dem Elterngeld zuwider, das einen Anreiz setzt zum frühen Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit und zur partnerschaftlichen Aufteilung der Kinderbetreuung. Es konterkariert die Reform des Unterhaltsrechts, die ebenfalls durch die Einschränkung des Betreuungsunterhalts einen Anreiz zum Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit setzt. Wir GRÜNE sind überzeugt, dass nur mit dem Kita-Ausbau und der Verbesserung der Kita-Qualität eine echte Wahlfreiheit für Eltern geschaffen werden kann. Das Betreuungsgeld als eine Fernhalte-Prämie aus dem öffentlichen Bildungssystem lehnen wir ab. – Die Landesregierung hat in Rheinland-Pfalz das Betreuungsangebot für unter 3-Jährige in öffentlicher Verantwortung massiv ausgebaut: Während im Jahr 2010 für 21,6 % der Kinder dieser Altersgruppe Plätze zur Verfügung standen, sind es mittlerweile 44,2 %. Den Anteil an Ganztagsplätzen konnten wir von 2010 bis 2015 um 70 % steigern. Insgesamt hat das Land 2015 weit über eine halbe Mrd. Euro in die frühkindliche Bildung investiert, was gegenüber 2010 eine Steigerung um rund 60 % bedeutet.

FDP: Besser als ein undifferenziertes Betreuungsgeld wären Betreuungsgutscheine. Die FDP strebt flächendeckende frühkindliche Bildungsangebote an, die den Namen in jeder Hinsicht verdienen. Wo keine Betreuungsangebote zur Verfügung stehen, ist eine Auszahlung von Betreuungsgutscheinen an die Eltern angemessen.
Gerade in den Dörfern auf dem Land gibt es oftmals keine staatliche Betreuungseinrichtung in Wohnortnähe, so dass die Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder auf ihre Eigeninitiative angewiesen sind.

Linke: Mit der Begründung, Wahlfreiheit für Eltern sicherzustellen, wurde das Betreuungsgeld eingeführt. Dagegen sprachen schon immer viele Gründe. Wenn eine Familie wirtschaftlich auf das Einkommen beider Eltern angewiesen ist, sind 100 bzw. 150 Euro keine Summe, mit der das fehlende Einkommen kompensiert werden kann. Wenn also tatsächlich Wahlfreiheit erzielt werden soll, müsste die Regierung eine Einkommens-kompensationsleistung erbringen, die Eltern tatsächlich ermöglicht, zu wählen. Die Möglichkeiten im Rahmen von Betreuungsgeld wird bei den Familien, die sich ohnehin für das traditionelle Modell der Frau im Haus (in den seltensten Fällen umgekehrt) entschieden haben, zu erheblichen Mitnahmeeffekten führen. Familien mit geringem Einkommen – insbesondere mit geringem Einkommen der Mutter – werden sich aus wirtschaftlichen Gründen sehr genau überlegen, ob sie die Kinder in die Kita geben. Kitabetreuung verursacht ja Kosten und verbunden mit einem geringen Einkommen und eventuell entstehenden Fahrtkosten (Kita/Arbeitsplatz) ist das oft nicht mehr wirtschaftlich. Dann werden Überlegungen sinnvoll, ob das „zu Hause bleiben“ mit 100 bzw. 150 € Taschengeld sinnvoll ist. Bei dem „Mitnahmeeffekt“ fragt man sich auch, ob in Deutschland nur noch eine bestimmte Klientel Kinder bekommen sollte, da die finanziellen Anreize nur bei den schon besser Gestellten ankommen wird. – Wenn nicht für alle Kinder ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht, kann von echter Wahlfreiheit keine Rede sein. Beim Betreuungsgeld fallen alle emanzipatorischen und pädagogischen Argumente hinten runter. …

Piraten: Wir stehen für die Wahlfreiheit zwischen Gemeinschafts- und Individualbetreuung. Prinzipiell müssen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass beides möglich ist. Transferzahlungen speziell an Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, sehen wir nicht vor, jegliche pauschale Art von Betreuungsgeld lehnen wir ab. Vielmehr streben wir ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) an, welches jedem Menschen unabhängig von seinem beruflichem oder gesellschaftlichem Status ausgezahlt wird.

ÖDP: Nach Auffassung der ÖDP folgt aus der gesetzlichen Vergesellschaftung der Alterssicherung (Stichwort Rentenreform 1957), dass sich die Gemeinschaft auch bei den Kosten der Kindererziehung in weit höherem Umfang als heute zu beteiligen hat. Deshalb fordern wir ein Erziehungsgehalt, das im ersten Schritt für die ersten drei Lebensjahre gelten soll. Die Zuständigkeit des Bundes ergibt sich aufgrund des inneren Zusammenhangs aus seiner Zuständigkeit für die Alterssicherung. – Das Bundesverfassungsgericht betrachtete das bisherige Betreuungsgeld auf Bundesebene nicht als Gegenleistung für die Erziehungsleistung der Eltern, sondern lediglich als Sozialleistung, wofür die Länder zuständig seien. Daraus folgt, dass als Notlösung ein Landesbetreuungsgeld zu fordern ist, solange es kein Erziehungsgehalt gibt.

AfD: Ja. Begründung siehe Antworten zu Teil 2.

Frage: Wenn ja, welche Höhe des Betreuungsgeldes strebt Ihre Partei an?

CDU: Die konkrete Höhe des Landesfamiliengeldes kann noch nicht exakt quantifiziert werden, da wir das Landesfamiliengeld unter der Maßgabe der Schuldenbremse und einer verantwortungsvollen Haushaltspolitik für die kommenden Generationen gestalten müssen. Nach der Wahl steht deshalb zuerst einmal ein realistischer Kassensturz an. Wir planen aber mit einer ähnlichen Höhe, wie das bisherige Betreuungsgeld.

ÖDP: Um Gleichberechtigung und Wahlfreiheit zu erreichen, ist für alle Eltern ein Landesbetreuungsgeld (LBG) zu fordern, das etwa in der Höhe der öffentlichen Bezuschussung eines Krippenplatzes liegt (mindestens 1000 €). Eltern, die eine Fremdbetreuung (Krippe, Tagesmutter u.a.) in Anspruch nehmen, finanzieren diese dann aus dem LBG. Die heutige einseitige staatliche Finanzierung nur der öffentlichen Krippenbetreuung halten wir weder mit dem Grundrecht der Gleichberechtigung nach Art. 3 GG noch mit dem Elternrecht nach Art. 6 GG für vereinbar.

AfD: Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren selbst betreuen, dürfen nicht schlechter gestellt werden als andere. Mit Blick auf die hohen staatlichen Investitionen in die Krippenbetreuung muss daher ein Betreuungsgeld deutlich höher sein als die zuletzt gezahlten 150 Euro.

2. „Gleichstellungspolitik“
Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ versucht die gegenwärtige Bundesregierung den Eindruck zu erwecken, diese diene der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Definition der Bundesregierung: „Dafür müssen Frauen und Männern über ihren gesamten Lebensweg hinweg die gleichen Chancen eröffnet werden – sei es persönlich, im Beruf oder in der Familie.“ (http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Gleichstellung/politik-fuer-frauen-und-maenner.html)

Tatsächlich wird die Bundesregierung diesem Anspruch selbst nicht gerecht. So werden z.B. besonders Müttern mehrerer Kinder – gegenüber kinderlosen Frauen – keine vergleichbarenChancen zur Verwirklichung ihres Lebenskonzepts eröffnet. Als Beispiel sei hier das Elterngeldgesetz genannt. Eltern (meist Mütter), die vor einer weiteren Geburt wegen der Betreuung bereits vorhandener Kleinkinder nicht erwerbstätig waren, also angeblich „nicht gearbeitet“ haben, werden mit dem Mindestbetrag abspeist. Gleichzeitig erhalten Eltern mit erstem Kind, die vor einer Geburt bei der Erwerbsarbeit nicht eingeschränkt waren, den bis zu 6-fachen Betrag als Elterngeld.

Mütter (und Väter), die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen wollen, werden massiv benachteiligt. Für sie wurde selbst die minimale Anerkennung (Betreuungsgeld von 150 €) gestrichen, während Krippenbetreuung mit mindestens 1000 €/ Monat staatlich subventioniert wird.

Schon diese beiden Beispiele zeigen, dass die „Gleichstellungspolitik“ der Bundesregierung keine Chancengleichheit für verschiedene Lebensentwürfe schafft, sondern eine Bevormundung darstellt, indem Mütter und Väter dazu gedrängt werden, sich in einer von der Wirtschaft oder ideologisch vorgegebenen Weise zu verhalten. – Unabhängig von dieser Diskriminierung einzelner Elterngruppen (Mehr-Kind-Familien, selbst betreuende Eltern), wurde bereits im 5. Familienbericht (1994, Seite 21) eine allgemeine „strukturelle Rücksichtslosigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse gegenüber den Familien“ beschrieben, die sich besonders aufgrund unseres Rentenrechts ergibt. Diese allgemeine Diskriminierung der Eltern wurde seitdem nicht abgebaut, sondern im Rahmen der gegenwärtigen „Gleichstellungspolitik“ sogar noch weiter verschärft.

Frage: Wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der sich aufgrund des Elterngeldgesetzes ergebenden Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder einsetzen?

CDU: Auf rheinland-pfälzische Initiative haben die drei CDU-Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz, Hessen und Baden-Württemberg ein gemeinsames Positionspapier für eine eigenständige Familienpolitik für kinderreiche Familien vorgestellt. Auf dieser Basis wurde auch ein umfassender Antrag für den Bundesparteitag der CDU gestellt. In diesem Zusammenhang haben wir auch eine bessere Berücksichtigung der Lage kinderreicher Familien beim Elterngeld aber auch beim Kindergeld gefordert.

FDP: Für die FDP Rheinland-Pfalz heißt Gleichstellungspolitik die Gleichstellung aller Lebensentwürfe. Der Staat darf niemanden aufgrund seines Lebensentwurfes diskriminieren. Das Elterngeld berechnet sich anhand des in den Monaten vor der Geburt des Kindes erwirtschafteten Einkommens. Die FDP Rheinland-Pfalz hält diese Vorgehensweise für vertretbar.

Piraten: Siehe folgende Frage !

ÖDP: Die heutige Diskriminierung von Eltern mehrerer Kinder durch das Elterngeldgesetz ist ein schwerer Verstoß gegen die Art. 3 und 6 des Grundgesetzes. Dem kann nur dadurch abgeholfen werden, dass dem Elterngeld (oder Erziehungsgehalt) die Funktion eines Lohns für Erziehungsarbeit und nicht die eines Lohnersatzes für frühere Erwerbsarbeit zugemessen wird. Das Elterngeld ist allen Eltern in gleicher Höhe zu zahlen.

AfD: Auf jeden Fall. Wir halten es für eine grobe Ungerechtigkeit, dass Eltern, die mehrere Kinder hintereinander bekommen, deutlich schlechter gestellt sind als andere. Gerade angesichts der demographischen Entwicklung sollte unser Land daran interessiert sein, Mehrkindfamilien zu fördern. Die jetzige Elterngeldregelung bedarf deshalb dringend einer Reform, die diese Ungerechtigkeit beseitigt.

Frage: Wird sich Ihre Partei darüber hinaus für eine Gleichberechtigung der Mütter/Väter einsetzen, die ihre Kinder länger als das erste Lebensjahr selbst betreuen?

CDU: Wir haben uns auch für gesonderte Wiedereinstiegsperspektiven für Eltern ausgesprochen, die zugunsten ihrer Kinder längere Zeit auf Erwerbstätigkeit verzichtet haben.

FDP: Die FDP Rheinland-Pfalz setzt sich für die Unterstützung von Familien ein. Diese erfolgt aber nicht nur durch direkte finanzielle Leistungen, sondern auch über staatliche Bildungs- und Betreuungsangebote. Wir wollen, dass die Qualität der frühkindlichen Bildung kontinuierlich verbessert wird, damit unsere Kinder ihr Potential voll entfalten können. Eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung ist ein ganz wesentlicher Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft. – Das Elterngeld soll es den Eltern leichter machen, sich insbesondere direkt nach der Geburt intensiv um ihr Kind zu kümmern, um das Verhältnis zu diesem zu festigen und die Familie zu stärken. Die Erziehungsleistung der Familie in späteren Lebensphasen des Kindes wird z.B. über das Kindergeld honoriert.

Piraten: Beide Fragen beantworten wir gemeinsam: Wie unter 1) benannt, streben wir ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) an, welches jedem Menschen unabhängig von seinem beruflichem oder gesellschaftlichem Status ausgezahlt wird. Denn nur dann ist es möglich, verschiedenste Lebensentwürfe wirklich unabhängig von der Notwendigkeit der materiellen Versorgung tatsächlich zu realisieren.

ÖDP: Auch die heutige Diskriminierung von Eltern, die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen, in Form der Minderung des Elterngeldes bei einem Folgekind, ist verfassungswidrig. Sie ist ebenfalls durch ein gleich hohes Elterngeld zu beheben.

AfD: Ja. Während Krippen- und KiTa-Plätze massiv staatlich subventioniert werden, gehen Familien, die sich für die häusliche Betreuung ihrer Kinder in den ersten Lebensjahren entscheiden, seit der Abschaffung des Betreuungsgeldes völlig leer aus. Das ist eine skandalöse Benachteiligung dieser Eltern, die die AfD durch Einführung eines Landeselterngeldes zumindest ein Stück weit ausgleichen möchte.

Frage: Hält es Ihre Partei für mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn der Staat über die gesetzliche Zuerkennung oder Nicht-Zuerkennung staatlicher Leistungen, Eltern in ihrer Entscheidung, wie sie ihre Kinder erziehen, zu beeinflussen versucht, wie das durch die Ausgestaltung des Elterngeldgesetzes und die einseitige Finanzierung der Fremdbetreuung geschieht?

CDU: Die CDU Rheinland-Pfalz steht zur Wahlfreiheit der Eltern. Deshalb stehen wir für eine vielfältige Förderung der Familie. Wir treten nachdrücklich für die Beibehaltung der familienpolitischen Leistungen ein und fordern eine angemessene Anpassung dieser Leistungen ein. Parallel muss auch die Betreuungsinfrastruktur bedarfsgerecht ausgebaut werden. Wir kämpfen aber ausdrücklich gegen die Position der bisherigen SPD-Kultusministerin in Rheinland-Pfalz, Frau Reiß, dass Eltern keine Kita ersetzen könnten. Die Kürzung familienpolitischer Leistungen, um Druck auf Familien auszuüben, lehnen wir ausdrücklich ab.

FDP: Die Frage, ob ein Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist oder nicht, kann letztendlich nur das Verfassungsgericht entscheiden. Die FDP ist eine Partei der Freiheit und des Rechts. Als solche respektieren wir den Grundsatz der Gewaltenteilung sowie die Unabhängigkeit der Justiz. Davon unabhängig ist es für uns wichtig, dass die Eltern in Bezug auf die Form und den Umfang, in welchem sie staatliche Leistungen im Bereich der Kindererziehung annehmen, vollkommen frei und ohne Zwang entscheiden können.

Piraten: Nein, daher streben wir das bedingungslose Grundeinkommen an.

ÖDP: Die heute von allen Bundestagsparteien vertretene Gleichstellungspolitik („Gleichstellung im Erwerbsleben“) versucht alle Eltern in ein vorgegebenes Verhaltensschema zu pressen (Elterngeldgesetz, einseitige Krippenförderung). Die ÖDP lehnt diese Bevormundungspolitik als verfassungswidrig ab.

AfD: Nein. Es ist nicht Aufgabe des Staates, bestimmte Familienmodelle einseitig zu fördern. Stattdessen hat er Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Eltern ermöglichen, über die Betreuung und Erziehung ihrer Kinder eigenverantwortlich und ohne staatliche Einflussnahme zu entscheiden. Dazu gehört auch eine entsprechende finanzielle Ausstattung selbst betreuender Familien, die der staatlichen Krippen- und KiTa-Subventionierung nicht nachstehen darf.

Frage: Wird sich Ihre Partei im Bundesrat auch über eine Korrektur der aktuellen „Gleichstellungspolitik“ hinaus, für einen Abbau der schon im 5. Familienbericht beschriebenen „strukturellen Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ einsetzen?

SPD: Der Begriff „… strukturelle Rücksichtlosigkeit gegenüber Familien …“ stellte aber darauf ab, dass die Leistungen der Familien und die Anerkennung dieser Leistungen stärker in das Blickfeld des öffentlichen Interesses zu rücken seien, dies aber ganz ausdrücklich nicht zugunsten einer Familienform, sondern unter Zugrundelegung der tatsächlichen Vielfalt von Familien und den daraus resultierenden Notwendigkeiten.

Die folgenden Familienberichte bis zum heute 8. Familienbericht haben diesen Blick auf Familienvielfalt, auf mehr Partnerschaftlichkeit in Familie und Beruf zwischen Frauen und Männern, auf die Tatsache, dass Kinder ebenso ihre Väter brauchen wie sie ihre Mütter schon jetzt haben, intensiviert. – Der 8. Familienbericht spricht von Zeit, Geld und Infrastruktur, die geeignet sind, Familien ein gutes Leben und Kindern gute Entwicklungschancen zu ermöglichen. Genau das ist schon lange die Zielrichtung der Familienpolitik der SPD Rheinland-Pfalz und der SPD-geführten Landesregierung Rheinland-Pfalz, sowohl im Land als auch über den Bundesrat. Die gegenwärtige wie auch die künftige Familienpolitik hat alle Kinder und Familien gleichermaßen im Blick, sie zielt darauf, alle Formen des familiären Miteinanders, in denen Menschen Verantwortungsgemeinschaften bilden zu fördern und zu unterstützen. Unabhängig von Lebenslagen, Lebensformen, Alter, Geschlecht, Behinderungen, ethnischer Herkunft, Religion sowie sexueller Identität. …

Grüne: Wir GRÜNEN wollen alle Kinder gleichermaßen fördern. Das deutsche Familienfördersystem ist ungerecht und hat sich als ungeeignet erwiesen Kinderarmut zu verhindern. Kinder sind dem Staat heute unterschiedlich viel wert – so bekommen Eltern mit einem höheren Einkommen über die steuerlichen Freibeträge am Ende mehr an staatlicher Förderung als Menschen mit mittlerem oder niedrigem Einkommen, die Kindergeld beziehen. Das wollen wir GRÜNEN ändern. – Gleichzeitig wollen wir Frauen und Männern echte Wahlfreiheit ermöglichen. Immer noch besteht eine reale Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen und gerade Alleinerziehende haben ein erhöhtes Armutsrisiko. Auch heute noch sind daher Frauen weitaus häufiger von Altersarmut betroffen als Männer. Deshalb sind wir GRÜNEN überzeugt, dass wir keine Anreize brauchen, die Kinder von zusätzlicher Förderung fernhalten und Frauen den Wiedereinstieg in den Beruf erschweren. Für Eltern sind fehlende Betreuungsplätze das größte Hindernis im Beruf den Anschluss zu halten. Zugleich ist der Zugang zu eigenständigem Erwerbseinkommen der beste Schutz vor Armut. Dafür brauchen wir eine verlässliche öffentliche Betreuungsinfrastruktur – gerade für Familien mit mittleren oder geringeren Einkommen und für Alleinerziehende, die sich keine private Betreuung leisten können. Gerade sie sind dann im Alter von Armut bedroht. Echte Wahlfreiheit gibt es nur mit guten Kitas und ausreichend Plätzen.

FDP: Für die FDP Rheinland-Pfalz gehört die Wahlfreiheit des Lebensentwurfes zu den zentralen Themen. Dazu gehört auch Nachteile für Familien, wo immer diese gegeben sind, abzubauen. Wir wollen, dass Familien sich in Deutschland frei entfalten können und vom Staat in den verschiedenen Lebensbereichen unterstützt, aber nicht gegängelt werden. Es sind zunächst einmal die Familien, die entscheiden, wie sie ihr Zusammenleben gestalten wollen. Der Staat sollte nicht normativ in das Leben der Familien eingreifen, sondern dafür Sorge tragen, dass diese den von ihnen gewählten Lebensentwurf diskriminierungsfrei leben können. Nicht die Familien sollen dem Staat dienen und seinen Vorgaben folgen, sondern der Staat den Familien dienen und sich an deren Vorgaben orientieren.

Linke: Aus der Beantwortung der Frage 1 ergibt sich bereits unsere Grundhaltung zu Fragen der Gleichstellung und Kinderbetreuung. Allerdings teilen wir Ihre Auffassung, dass es eine „strukturellen Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ gibt. Unsere Antworten darauf sind daher auch struktureller Art. Dazu gehört zum Beispiel eine steuerliche Entlastung unterer Einkommensgruppen, gebührenfrei Kinderbetreuung, Ganztagsschulen mit vollwertigem Mittagessen, die Kindern ein breites Bildungsangebot machen, besseren öffentlichen Personennahverkehr, …

Piraten: Siehe nächste Frage !

ÖDP: Die ÖDP wird sich im Landtag dafür einsetzen, dass die Landesregierung über den Bundesrat eine Korrektur der elternfeindlichen Sozialpolitik anstrebt, um die „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ konsequent abzubauen.

AfD: Ja. Unser Wahlprogramm sieht hier sowohl die Einführung eines Familiensplittings wie auch deutliche Entlastungen von Familien mit Kindern bei den Sozialabgaben vor. Insbesondere die vom Bundesverfassungsgericht mehrfach gerügte Doppelbelastung solcher Familien bei der Rentenversicherung (Beitrag plus Kindererziehung) muss umgehend beseitigt werden.

Frage: Wenn ja, in welcher Weise können Sie sich das vorstellen?

CDU: Die CDU Rheinland-Pfalz setzt sich nachdrücklich für eine verbesserte Förderung der Familien ein. Wir sehen einen nachhaltigen Veränderungsbedarf bei der Berücksichtigung von Kindern in der Sozial- und Rentenversicherung sowie in Fragen der steuerlichen Gerechtigkeit. Darüber hinaus sehen wir die Notwendigkeit einer bedarfsgerechten Anpassung des Kindergeldes.

Grüne: Mittelfristig streben wir eine Kindergrundsicherung an, bei der jedes Kind, unabhängig vom Einkommen seiner Familie, die gleiche Unterstützung vom Staat erhält.

FDP: Siehe oben !

Piraten: Beide Fragen beantworten wir gemeinsam: Mittels einer durchaus auch über den Bundesrat zu initiierenden Enquete-Kommission wollen wir die Wege zu einem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) erkunden und über eine Volksabstimmung den weitgehenden Umbau unseres Sozialsystems festlegen lassen.

ÖDP: Wie bereits im 5. Familienbericht und in älteren Urteilen des Bundesverfassungsgerichts angemahnt wurde, ist ein echter Generationenvertrag zu verwirklichen. Alte und Kinder müssen gleichberechtigte Teile der Gesellschaft werden. Das bedeutet, dass Kinderkosten im gleichen Ausmaß zu vergesellschaften sind wie die Alterskosten. Wenn unsere gegenwärtige gesetzliche Alterssicherung beibehalten werden soll, ist das nur durch die Einführung eines Erziehungsgehalts, einer Grundsicherung der Kinder und eines angemessenen Rentenanspruchs für die Erziehungsleistung zu erreichen.

AfD: Siehe oben!