Endlich? Hat Jens Spahn den Konstruktionsfehler unseres Sozialrechts begriffen?

Wer Kinder hat, investiert – wer keine hat, profitiert.
Auf diesen Missstand weist der Verband Familienarbeit seit seiner Gründung vor 40 Jahren hin. Eingeleitet wurde diese Perversion des natürlichen Generationenvertrages von der CDU-geführten Regierung unter Adenauer durch die Rentenreform 1957. Dabei wurde der Rentenanspruch nahezu ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden, obwohl die Renten aller Empfänger allein von den Kindern dieser Rentnergeneration gezahlt werden müssen und daher ausschließlich nur von den Eltern erarbeitet werden. Spahn hat den Mut, diesen Fehler seiner eigenen Partei zu thematisieren. Wer das als „schräge Idee“ bezeichnet (Hubertus Heil von der SPD), hat auch heute noch nichts begriffen.

Die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, Gertrud Martin meint dazu: „Es ist zu erwarten, dass Spahn für seinen sachlich richtigen Vorstoß, von Kinderlosen höhere Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung zu verlangen, von vielen Seiten Prügel beziehen wird mit der Unterstellung, Kinderlose bestrafen zu wollen. Offensichtlich soll sein Vorstoß wie frühere ähnliche Initiativen zerredet werden. – Aber die Folgen des fehlerhaften Sozialrechts in Form zunehmender Familienarmut sind nicht mehr zu übersehen. Sie haben auch zum Geburtendefizit beigetragen, was wiederum unser Rentensystem untergraben hat. Das künftige Absinken des Rentenniveaus wird zwar thematisiert, aber dessen Ursachen werden verschwiegen. Diese Fakten lassen sich durch manipulierte Informationen („Die Rente ist sicher!“) nicht mehr so leicht verdrängen, wie das bisher der Fall war.“

Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands, Dr. Johannes Resch, ergänzt: „Nicht nur bei der gesetzlichen Rentenversicherung werden Eltern betrogen. Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung werden Familien benachteiligt, weil über die Hälfte der Krankheitskosten von den Rentnern verursacht werden, aber nur 10% von den Kindern. Pflegekosten werden fast vollständig von Rentnern verursacht. Der um 0,25% höhere Pflegekosten-Beitrag bei Kinderlosigkeit spielt dabei nur eine symbolische Rolle. Eine vom Bundesverfassungsgericht vor Jahren geforderte familiengerechte Reform von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung steht nach wie vor aus.“

Resch weist auf einen weiteren Fehler unseres Sozialsystems hin, der darin liege, dass nur abhängig Beschäftigte in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung einbezogen seien, nicht jedoch Selbständige und Beamte. Ein echter Generationenvertrag müsse aber alle umfassen, da Eltern und Kinder nicht unbedingt zur gleichen Gruppe gehören.

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
22. November 2018