Verband Familienarbeit unterstützt „Aufstand der Familien“

Der Deutsche Familienverband (DFV) und der Familienbund der Katholiken (FDK) fordern alle sozialversicherten Eltern unterhaltspflichtiger Kinder zu einem „Aufstand“ auf, der auch vom Verband Familienarbeit e.V. unterstützt wird.

Eltern sollen bei ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung eine Reduzierung ihrer Beiträge beantragen, weil die bisherigen Beiträge als überhöht angesehen werden. Nach dem zu erwartenden ablehnenden Widerspruchsbescheid ist die Voraussetzung einer Klage beim zuständigen Sozialgericht gegeben, deren Bearbeitung auf Antrag bis zur Entscheidung von drei ähnlichen beim Bundessozialgericht (BSG) anhängigen Berufungsverfahren zurückgestellt werden kann. Näheres ist unter www.elternklagen.de nachzulesen. Dort sind auch Musterformulare herunterzuladen.

Die bereits laufenden Musterverfahren vor dem Bundessozialgericht werden von DFV und FDK unterstützt. Eine juristische Beratung erfolgt durch den erfahrenen ehemaligen Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert. Das Bundessozialgericht sah sich bereits aufgrund von Presseberichten veranlasst, eine Pressemeldung zu den anstehenden Verfahren herauszugeben (http://elternklagen.de/aufstand-der-familien). Eine öffentliche mündliche Verhandlung soll am 30. Sept. 2015 am BSG in Kassel stattfinden.

Juristischer Ausgangspunkt ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 4. April 2001 (1 BvR 1629/94), dass die Beitragsstruktur der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) für unvereinbar mit dem Grundgesetz bezeichnete, da der für die Funktion der Versicherung unverzichtbare generative Beitrag in Form der Kindererziehung nicht berücksichtigt sei. Außerdem wurde der Gesetzgeber beauftragt zu prüfen, inwieweit das Urteil auf andere Versicherungszweige zu übertragen sei.

Als Reaktion auf das Urteil wurde der Beitrag zur SPV für kinderlose Versicherte um 0,25 % erhöht, was die Kläger für unzureichend halten. Eine Überprüfung bezüglich der anderen Versicherungszweige erfolgte nur sehr oberflächlich. Ziel des „Aufstands der Eltern“ ist eine Korrektur der Beitragsstruktur aller gesetzlichen Versicherungen für Familien.

Beispiel: Obwohl heute die Voraussetzungen dafür, dass auch künftig die hohen Krankheitskosten aller Rentner – auch der nur erwerbstätig gewesenen – allein durch das Erziehen von Kindern geschaffen werden, wird vom Einkommen der Eltern sogar der Anteil, den sie für den Unterhalt ihrer Kinder benötigen, noch mit Beiträgen zur Krankenversicherung belastet.

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
18. September 2015