Das vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gekippte Betreuungsgeld war sicher keine familienpolitische Glanzleistung, da es die vom Grundgesetz geforderte Gleichberechtigung aller Eltern für die von ihnen gewählte Art der Betreuung ihrer Kinder nur ansatzweise verwirklichte. 150 € Betreuungsgeld gegenüber dem etwa 10-fachen Betrag für einen Krippenplatz schaffen keine Gleichstellung.
Es ist aber eine verheerende Botschaft an die Familien, wenn selbst diese beschämend geringe Anerkennung der Erziehungsarbeit aufgrund des Urteils des BVerfG auch noch ersatzlos gestrichen wird. Das hat das BVerfG auch nicht verlangt, sondern lediglich die Zuständigkeit des Bundes für das Betreuungsgeld verneint und den Ländern zugewiesen.
Die Vorsitzende des Verband Familienarbeit, Frau Gertrud Martin, meint dazu:
„Wenn nun das im Koalitionsvertrag vorgesehene bundeseinheitliche Betreuungsgeld wegen fehlender Zuständigkeit des Bundes nicht erhalten werden kann, sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, das dafür vorgesehene Geld den Ländern zur Verfügung zu stellen, um landesbezogene Regelungen zu ermöglichen, die der Absicht des Koalitionsvertrages entsprechen.“
Der Verband Familienarbeit e.V. fordert daher:
Die gemäß dem Koalitionsvertrag zur Finanzierung des bundeseinheitlichen Betreuungsgeldes eingeplanten Bundesmittel sind den Ländern zur Verfügung zu stellen, damit sie dem Urteil des BVerfG gemäß geeignete landesbezogene Regelungen treffen können. Das Urteil des BVerfG, das nur die Zuständigkeitsfrage betrifft, darf nicht politisch dazu missbraucht werden, den Eltern die ohnehin geringe Anerkennung ihrer Leistung zu entziehen.
Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
7. September 2015