Wahlprüfsteine für die Landtagswahl am 15. Oktober 2017 in Niedersachsen

Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat Wahlprüfsteine mit gezielten Fragen zur Familienpolitik an die Landesverbände von Parteien, die am 15. Oktober 2017 für die Wahl zum Landtag von Niedersachsen antreten, versandt. Uns ging es dabei um gezielte Informationen zu speziellen Fragen. Wer die Wahlprogramme einer Partei kennenlernen will, kann sie auf den Internetseiten der Parteien nachlesen. Uns ging es um Informationen, die oft nicht unbedingt im Parteiprogramm stehen.
Die eingegangenen Antworten werden hier veröffentlicht. Die Reihenfolge der Parteien entspricht ihrem Ergebnis bei der letzten Landtagswahl.

Es antworteten CDU, SPD, Grüne, FDP, Linke, AfD und ÖDP .

Wahlprüfsteine für die Wahl zum Landtag in NDS 2017
übersandt vom Bündnis „Rettet die Familie“

Das Bündnis „Rettet die Familie“ ist eine bundesweite lockere Verbindung von familienpolitisch aktiven Gruppierungen mit z.T. voneinander abweichenden Vorstellungen und Schwerpunkten. Ein gemeinsames Ziel ist aber der Abbau der bestehenden gesellschaftlichen Diskriminierung von Eltern und die Gleichberechtigung zwischen verschiedenen Elterngruppen (Näheres unter www.rettet-die-familie.de).

1. BETREUUNGSGELD

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 21. Juli 2015 die Zuständigkeit für ein Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren selbst betreuen wollen, statt sie in einer Krippe oder bei einer Tagesmutter betreuen zu lassen, den Ländern zugeordnet. Damit liegt es im Verantwortungsbereich der Länder, die Benachteiligung dieser Eltern zu vermindern bzw. ganz abzubauen, die sich bisher aufgrund der einseitigen Subventionierung der Fremdbetreuung ergibt.

Unsere Fragen:

  • Wird sich Ihre Partei im Landtag dafür einsetzen, dass in Niedersachsen ein Landesbetreuungsgeld für Eltern, die ihre U3-Kinder selbst betreuen, eingeführt wird, um einer Gleichstellung aller Eltern näher zu kommen?
    Wenn ja, welche Höhe des Betreuungsgeldes strebt Ihre Partei an?

CDU:
Die Gewährleistung der vollen Wahlfreiheit für Eltern ist für die CDU ein bedeutender Pfeiler einer modernen Familienpolitik in Niedersachsen. In der frühkindlichen Bildung und Betreuung muss es möglich sein, dass Eltern ihre Kinder neben der Betreuung in Krippe und Kita sowie durch die Kindertagespflege auch selbst zu Hause erziehen können. Diese Erziehungsarbeit verdient sowohl gesellschaftliche Anerkennung als auch finanzielle Förderung.

SPD:
Das Betreuungsgeld steht im klaren Widerspruch zu den familienpolitischen Weichenstellungen der letzten Jahre. Eine von der Bundesregierung in Auftrag gegebene Untersuchung kommt zu dem eindeutigen Ergebnis: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund oder die wirtschaftliche Stabilität von Familien werden am besten durch den Ausbau der Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen erreicht. Ein wie auch immer geartetes Betreuungsgeld wirkt kontraproduktiv.
Wir haben größten Respekt vor der enormen Erziehungsleistung aller Eltern, unabhängig davon, ob sie sich für die Betreuung in einer Kita oder für die Eigenbetreuung entscheiden. Nach dem vollendeten ersten Lebensjahr sollte die elementare Bildung allen Kindern offenstehen.

Grüne:
Das Betreuungsgeld hat familien- und gleichstellungspolitische Fehlanreize gesetzt. Ausweislich der Studie des Deutschen Jugendinstitutes über die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes hat es dazu geführt, dass vor allem Kinder aus bildungsfernen Familien und Familien mit Migrationshintergrund deutlich seltener an Angeboten frühkindlicher Bildung und Förderung teilgenommen haben und dass hauptsächlich Frauen für die Betreuung ihrer Kinder zuhause geblieben sind und traditionelle Rollenvorstellungen von Familien- und Erwerbsarbeit damit verfestigt wurden. Aus den skandinavischen Ländern, die ebenfalls Betreuungsgelder anbieten, gibt es vergleichbare Befunde.
Die rot-grüne Landesregierung hat daher bereits 2013 eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Betreuungsgeldes auf den Weg gebracht. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die rot-grüne Landesregierung die an die Länder weitergeleiteten Bundesmittel in den Ausbau von Krippenplätzen investiert. Insofern werden wir uns auch in der nächsten Legislaturperiode für einen nachfragegerechten Ausbau der Betreuungsplätze, eine bessere Personalausstattung in Krippen und Kindertagesstäten sowie die Gebührenfreiheit von Betreuungsangeboten einsetzen, anstatt Anreize zu setzen, Kinder von Bildungsangeboten und Mütter von Erwerbstätigkeit fernzuhalten. Auf Bundesebene setzen wir uns für eine bessere Anerkennung von Familien- und Pflegezeiten ein, insbesondere dafür, dass Familien mehr Zeit zugestanden bekommen, sich der Familien- und Pflegearbeit zu widmen. Diese sollen etwa bei der Altersvorsorge anerkannt werden.

FDP:
Für ein derartiges Landesbetreuungsgeld werden wir uns nicht einsetzen.

Linke:
Die Linke hat das Betreuungsgeld abgelehnt, da es nicht viel mehr ist als eine Herdprämie und eine ganze Reihe von Kindern von der Teilhabe an Bildungs- und Betreuungsangeboten ausschließt. Über diese Bedenken hat sich die Mehrheit im Deutschen Bundestag damals hinweggesetzt. Daher würden wir ein Betreuungsgeld auch auf Landesebene ablehnen.
Wir fordern eine gebührenfreie Ganztagsbetreuung, eine sofortige Erhöhung des Kindergeldes auf 328 Euro und perspektivisch eine Kindergrundsicherung von 573 Euro.

AfD:
„Die Familien sollen frei von finanziellen Nöten entscheiden können, ob sie ihre Kleinen zu Hause betreuen oder in einer Krippe und einem Kindergarten betreuen lassen. Die AfD strebt deshalb die vollständige Abschaffung von Kindergartengebühren sowie die Einführung eines Landesbetreuungsgeldes in Höhe von 500 Euro monatlich für Kinder unter 3 Jahren und 300 Euro für Kinder unter 6 Jahren an.“ (S. 54 des Landesprogramms)

ÖDP:
Die ÖDP tritt für eine Honorierung der Kinderbetreuung ein, die zunächst für U3-Kinder zu gelten hat. Sie soll in der Höhe der heutigen Krippenfinanzierung durch öffentliche Mittel liegen (ca. 1000 €/Monat). Entscheidend ist, dass die Eltern die Wahlfreiheit haben, ob sie mit diesem Geld die Selbstbetreuung ihrer Kinder ermöglichen oder eine Fremdbetreuung ihrer Wahl finanzieren (Krippe, Großeltern, Kindermädchen u.a.). Die heutige Lenkungswirkung durch den Gesetzgeber „Nimm die Krippenfinanzierung oder geh leer aus!“ ist eine mit Art. 6 Abs. 2 Grundgesetz unvereinbare Bevormundung des Staates. Wird berücksichtigt, dass die bundeseinheitlich geregelte gesetzliche Altersversorgung einer Generation (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) im Umlageverfahren ausschließlich von deren Kindern finanziert werden muss, sind auch die Kinderbetreuungskosten als Bundessache zu rechtfertigen. – Leider hat das Bundesverfassungsgericht im oben genannten Urteil im Gegensatz zu früheren Urteilen den Zusammenhang zwischen Jugend- und Alterssicherung ignoriert und das zuvor bestehende Betreuungsgeld nicht zuletzt wegen seiner Geringfügigkeit als bloße Sozialleistung betrachtet, für das die Länder zuständig seien. –
Solange es keine entsprechende Bundesregelung gibt, fordern wir ein Betreuungsgeld auf Landesebene, um die Diskriminierung selbst betreuender Eltern zu mindern.
Betreuung sollte immer der Entwicklung des Kindes und seinen Bedürfnissen, sowie denen der Familie entsprechen. Dazu Bedarf es eines Erziehungsgehalts.
Echte Wahlfreiheit – keine Zeit für Kinder ist sowas von gestern!

2. „GLEICHSTELLUNGSPOLITIK“ – ELTERNGELD

Die Landesregierungen tragen über den Bundesrat auch eine Mitverantwortung für die Bundespolitik. Unter dem Begriff „Gleichstellungspolitik“ wird gegenwärtig auf Bundesebene versucht, den Eindruck zu erwecken, diese diene der Gleichberechtigung der Geschlechter.

Tatsächlich wird diese Politik ihrem Anspruch nicht gerecht. So werden z.B. Müttern mehrerer Kinder keine vergleichbaren Chancen zur Verwirklichung ihres Lebenskonzepts eröffnet. Als Beispiel sei hier das Elterngeldgesetz genannt: Eltern (meist Mütter), die vor einer weiteren Geburt wegen der Betreuung bereits vorhandener Kleinkinder nicht (oder weniger) erwerbstätig waren, werden mit dem Mindestbetrag an Elterngeld abgespeist. Gleichzeitig erhalten Eltern mit erstem Kind, die vor einer Geburt bei der Erwerbsarbeit nicht eingeschränkt waren, den bis zu 6-fachen Betrag. Die Ausgestaltung des Elterngeldes als „Lohnersatz“ behandelt die Betreuung von Kleinkindern wie eine Krankheit oder Arbeitslosigkeit, was mit der Achtung der Erziehungsarbeit und der Gleichberechtigung von Eltern unvereinbar ist.

Die Bindung des Elterngeldes an den vorangegangenen Erwerbslohn diskriminiert auch junge Eltern, z. B. Studierende, die vor der Geburt meist kein oder nur wenig Einkommen haben.

Im Übrigen werden alle Eltern, die ihre Kinder länger als ein Jahr selbst betreuen, dadurch benachteiligt, dass sie bei einem Folgekind ein niedrigeres Elterngeld erhalten, als wenn sie bereits nach einem Jahr wieder voll erwerbstätig geworden wären. Diese offensichtlich beabsichtigte Lenkungswirkung halten wir für eine verfassungswidrige Bevormundung der Eltern.

Unser Bündnis betrachtet diese gezielte Benachteiligung einzelner Elterngruppen für unvereinbar mit der Gleichstellung aller Eltern gemäß Art. 3 Abs. 1, dem Schutz der Familie nach Art. 6, Abs. 1 und dem Erziehungsrecht der Eltern nach Art. 6 Abs. 2 GG.

Unsere Frage:

  • Inwiefern wird sich Ihre Partei im Bundesrat für eine Beseitigung der oben beschriebenen Diskriminierung einzelner Elterngruppen durch das Elterngeldgesetz einsetzen?

CDU:
Die CDU wird sich – auch auf Bundesebene – in den kommenden Jahren weiter für die Stärkung der Familie einsetzen. Der Einführung des Elterngeldes lag das Ziel zugrunde, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und Einkommenseinbußen für berufstätige Eltern zu reduzieren. Daher wären die angeregten Veränderungen im Rahmen des Elterngeldes aus Sicht der CDU systemfremd.
Allerdings erkennt die CDU Handlungsbedarf dahingehend an, dass alleinerziehende oder erwerbslose Mütter und Väter stärker als bislang gefördert werden müssen, um ihren Kindern gute Bildungschancen zu eröffnen. Hierzu zählen beispielsweise Maßnahmen zur Fort- und Weiterbildung, um die Rückkehr in das Erwerbsleben – beispielsweise nach Einschulung der Kinder – zu erleichtern.

SPD:
Mit der Einführung des Elterngeldes vor zehn Jahren und dem Ausbau der Betreuungsplätze für kleine Kinder hat die Familienpolitik den Wünschen und Bedürfnissen junger Paare und Eltern Rechnung getragen: sich gemeinsam Zeit für das Kind zu nehmen, beiden Partnern eine berufliche Entwicklung zu ermöglichen und bessere Voraussetzungen zu schaffen, dass Familien dauerhaft wirtschaftlich stabil bleiben.
Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Anspruchsberechtigt sind: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige, Studierende und Auszubildende, Beamtinnen und Beamte und Erwerbslose. Das Elterngeld ist ein Ausgleich für konkrete Nachteile in der Frühphase der Familiengründung. Die von Ihnen aufgeworfene Thematik der fehlenden Erwerbstätigkeiten vor einer weiteren Geburt in einem kurzen Zeitraum werden wir in die Diskussion mit einbringen.

Grüne:
Die Konstruktion des Elterngeldes als einkommensabhängige Lohnersatzleistung halten wir im
Grundsatz für richtig. Es soll finanzielle Einbußen nach der Geburt eines Kindes abfedern, nicht aber das Kinderkriegen an sich prämieren. Die Tatsache, dass Mütter mehrerer Kinder weniger Elterngeld bekommen, ist nicht zuletzt der Tatsache geschuldet, dass noch immer Frauen den Großteil der Erziehungsarbeit übernehmen und ihre Arbeitszeit nach der Geburt des ersten Kindes häufig reduzieren. Hier setzt unser Konzept der KinderZeit Plus an, das wir auf Bundesebene zur Weiterentwicklung des Elterngeldes vorgelegt haben. Demnach soll jeder Elternteil nach der Geburt eines Kindes – gleichzeitig oder nacheinander – acht Monate finanzielle Unterstützung erhalten, weitere acht Monate können frei zwischen beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Anschließend soll die KinderZeit Plus eine Arbeitszeitreduzierung finanziell abfedern, so dass auch Menschen mit niedrigem Einkommen diese nutzen können.

FDP:
Diskriminierung ist für uns als freie Demokraten in keiner Form hinnehmbar. Hinsichtlich des Elterngeldes sehen wir einiges an verbesserungspotential, insbesondere muss die Antragsstellung einfacher und unbürokratischer, beispielsweise elektronisch ermöglicht werden.
Die Bindung an den vorherigen Lohn halten wir demgegenüber für sachgerecht. Um Härtefälle zu vermeiden existiert eine Grundsicherung – die wir zugegebenermaßen über den Weg des Bürgergeldes verbessern wollen und die Idee, dass sich (vorherige) Leistung lohnen muss unterstützen wir.

Linke:
Wir als LINKE fordern, dass die Kürzungen des Elterngeldes zurückgenommen werden: Das Elterngeld darf nicht auf andere Transferleistungen wie Hartz IV angerechnet werden. Wir wollen zwölf Monate Elterngeldanspruch pro Elternteil (bzw. 24 Monate für Alleinerziehende): für Mütter und Väter soll ein nicht übertragbarer gleicher Anspruch auf jeweils zwölf, für Alleinerziehende 24 Monate geschaffen werden. Der Elternzeitanspruch wird in Form eines Elternzeitkontos gewährt. Der Elterngeldbezug soll flexibel sein, die Inanspruchnahme von Elterngeld soll auch in Teilabschnitten von mindestens zwei Monaten bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres des Kindes und gleichzeitig von beiden Elternteilen ermöglicht werden. So wird eine möglichst gleiche Aufteilung sowohl der Erwerbs- als auch der Erziehungsarbeit begünstigt. Junge Väter sind dabei zu unterstützen, sich mehr um ihre Kinder zu kümmern. Die Vereinbarkeit von Familie und Arbeitswelt wollen wir stärken, ein Rückkehrrecht auf Vollzeit soll eingeführt werden. Auch der Bezug von Elterngeld, vor allem von Elterngeld Plus für Alleinerziehende, muss verbessert werden.

AfD:
Beseitigung der oben beschriebenen Diskriminierung einzelner Elterngruppen durch das Elterngeldgesetz: Wir stimmen Ihrer Kritik zu und werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, diese Diskriminierung zu beenden.

ÖDP:
Aufgrund der von der ÖDP geforderten Honorierung der Betreuung aller U3-Kinder (siehe unter 1.) wird die Benachteiligung von Mehr-Kind-Eltern und jungen Eltern gegenstandslos. Dann erhalten alle Eltern den gleichen Betrag zur freien Verfügung.
Gleiche Chancen für alle – Chancenungleichheit von Beginn an ist sowas von gestern!

3. RENTENRECHT

Unser bestehendes Rentenrecht hat den familiären Generationenvertrag (Eltern versorgen ihre Kinder und werden dafür im Alter wieder von ihnen versorgt) zerstört. Stattdessen wurde die Alterssicherung, die in Wirklichkeit eine Wertschöpfung aus der Erziehungsarbeit ist, an Erwerbsarbeit gebunden, so dass Eltern, die wegen der Erziehung ihrer Kinder in der Regel weniger erwerbstätig sein können – wirtschaftlich gesehen – von ihren Kindern weniger profitieren als kinderlose Rentner/innen. Dieser Umstand wurde im 5. Familienbericht (1994) als „strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ bezeichnet, ohne dass seitdem eine Korrektur erfolgt ist. Dieses Rentenrecht kommt einer Enteignung der Eltern gleich und ist der wichtigste Grund für die seit Jahrzehnten zunehmende Eltern- und Kinderarmut innerhalb einer insgesamt reicher werdenden Gesellschaft.

Unsere Frage:

  • Inwieweit wird sich Ihre Partei, sollte sie Regierungsverantwortung erhalten, (z.B. über den Bundesrat) dafür einsetzen, dass die Gerechtigkeit gegenüber Eltern und Kindern in Gestalt eines Gleichgewichtes zwischen gesetzlicher Jugend- und Alterssicherung wiederhergestellt wird? Nach Überzeugung unseres Verbandes kann das nur entweder durch eine angemessene Entschädigung der Eltern für ihre allen Erwerbstätigen zugute kommende Erziehungsarbeit oder eine angemessene Beteiligung von kinderlosen oder kinderarmen (mit einem Kind) Erwerbstätigen an der Finanzierung der eigenen Altersversorgung geschehen.

CDU:
Im Umstand, dass nicht nur die Eltern, sondern die gesamte Gesellschaft an der Finanzierung der Versorgung nachwachsender Generationen zu beteiligen gewesen wäre, liegt der Grundkonflikt der umlagefinanzierten Rente. Der zwischen drei Generationen geschlossene „Generationenvertrag“ – Kindern, arbeitenden Erwachsenen und Rentnern – müsste daher kontinuierlich weiterentwickelt werden, z. B. durch Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der Rente und die stärkere Anerkennung familiärer Erziehungsarbeit. Die von Ihnen geforderte dauerhafte Stabilisierung der Rentenversicherungssysteme, beispielsweise die Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Steuerzahler, ist aus Sicht der CDU grundsätzlich wünschenswert, finanziell aber nicht darstellbar.
Daher setzt die CDU auf eine stärkere Würdigung und finanzielle Anerkennung von Familienerziehungsleistungen während der aktiven Erziehung. Im Zentrum unserer Familienpolitik steht dabei das Bestreben, der Wahlfreiheit der Eltern, insbesondere mit Blick auf Bildung und Erwerbstätigkeit, einen möglichst großen Spielraum einzuräumen. So werden wir auch in den kommenden Jahren darauf hinwirken, mit zusätzlichen Anreizen die Entscheidung zur Gründung einer Familie zu erleichtern und finanzielle wie sonstige Hindernisse abzubauen. Hierzu zählen u.a. ein Baukindergeld sowie die Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag auf Bundesebene.

SPD:
Familienzeiten für die Kindererziehung und Pflege von Angehörigen muss auch entsprechend für die Altersversorgung berücksichtigt werden. Dieser wichtige Beitrag für unsere Gesellschaft, den überwiegend Frauen leisten, muss ausdrücklich honoriert werden. Kindererziehungszeiten werden im Umfang von drei Jahren, bei Geburt des Kindes vor 1992 im Umfang von zwei Jahren angerechnet. Über die Ausgestaltung diskutiert werden, dies gilt insbesondere auch für die Stärkung unseres umlagefinanzierten Rentenversicherungssystems auf der Bundesebene.

Grüne:
Wir setzen uns in der Rentenpolitik dafür ein, dass alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler – unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht – Anspruch auf eine armutsfeste Rente haben. Unser Rentenkonzept sieht daher eine Bürgerversicherung vor, in die alle Menschen einzahlen, also auch Selbstständige, Abgeordnete, Minijobberinnen und Minijobber, sowie langzeitarbeitslose Menschen. Dadurch ließen sich sowohl der Beitragssatz als auch das Rentenniveau stabilisieren. Langjährig Versicherte, also Menschen, die den größten Teil ihres Lebens gearbeitet haben, Kinder erzogen, andere Menschen gepflegt oder sonstige Anwartschaften in der Rentenversicherung erworben haben, sollen im Alter eine Rente beziehen, die oberhalb der Grundsicherung liegt. Frauen wollen wir zudem durch eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit eine eigenständige soziale Absicherung ermöglichen.

FDP:
Die Höhe der Rente berechnet sich anhand der durchschnittlichen Lebenserwartung der jeweiligen Generation und kann sich über die Jahre verändern. Dieser jahrgangsindividuelle Faktor sorgt für eine solide Finanzierung und einen fairen Ausgleich zwischen den Generationen. Damit trägt jede Generation ihre eigenen Kosten und bürdet sie nicht den nachfolgenden Generationen auf. Politische Eingriffe in die langfristige Rentenformel lehnen wir ab. Dazu gehört auch eine sogenannte Rentengarantie.
Um dem Problem der Altersarmut zu begegnen, wollen wir Freie Demokraten neue Wege gehen und die Altersvorsorge nach dem Baukastenprinzip organisieren. Denn das Praktische an Bausteinen ist, dass man sie immer wieder neu und vielseitig kombinieren kann. So kann sich jeder flexibel die Altersvorsorge zusammenstellen, die zu seinem Lebensweg passt. Es muss ganz selbstverständlich werden, dass eine individuelle Kombination verschiedener Elemente das spätere Alterseinkommen ausmacht. Es ist unumgänglich, das Rentenniveau in der gesetzlichen Rente daran anzupassen, dass die Menschen in Deutschland immer älter und zugleich weniger werden. Als einzige Alternative zu drastisch steigenden Beitragssätzen ist die ergänzende Vorsorge unverzichtbar.
Kritisch sehen wir, innerhalb des bestehenden Systems, eine zusätzliche Belastung der Rentenkasse durch grundsätzlich versicherungsfremde Leistungen. Soweit solche eingeführt werden, wäre es sinnvoller, diese aus allgemeinen Steuermitteln zu finanzieren. Hinsichtlich möglicher Strafzahlungen müsste, abseits von politischen Willen und Durchsetzbarkeit, aus unserer Sicht geklärt werden, ob solche überhaupt rechtlich möglich sind.

Linke:
Unser Ziel lautet: Niemand soll im Alter von weniger als 1.050 Euro leben müssen. Die Höhe der Solidarischen Mindestrente wird regelmäßig an die Entwicklung der Lebenshaltung angepasst, darf aber nicht abgesenkt werden.
Zeiten der Erwerbslosigkeit, der Kindererziehung und Pflege müssen besser abgesichert werden, damit sie nicht zu Armutsrenten führen.
Für jedes Kind wollen wir drei Entgeltpunkte – das sind zurzeit über 90 Euro sogenannter »Mütterrente« – auf dem Rentenkonto gutschreiben. Egal, ob ein Kind 1960 oder 2010, in Ost oder West geboren wurde. Diese Verbesserung muss als gesamtgesellschaftliche Aufgabe aus Steuern finanziert werden.

AfD:
Rentenrecht – Beseitigung der strukturellen Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien:
„Die Kinder von heute sind die Beitragszahler von morgen. Den Beitrag, den Eltern durch das Aufziehen von Kindern gegenüber der Gesellschaft leisten, wollen wir stärker anerkennen.
Demgegenüber besteht allerdings für Eltern häufig das Problem, dass aufgrund fehlender oder zeitlich eingeschränkter Berufstätigkeit in der Zeit der Kinder-erziehung die Rente sehr gering ausfällt.
Durch Kindererziehungszeiten bedingte Beeinträchtigungen im beruflichen Fortkommen sollen bei der Rente und in der Krankenversicherung der Rentner einen angemessenen und gerechten Ausgleich erfahren. Hierzu gehört, dass wir für Eltern in den Erziehungsjahren staatliche Ergänzungsbeiträge zur Rentenversicherung einführen werden.
Insgesamt sollen sich die Renten zukünftig im gleichen Maße sowohl nach den eingezahlten Beiträgen als auch nach den Kindererziehungszeiten richten.“ (S. 56/57 des Landesprogramms)

ÖDP:
Unser gegenwärtiges Rentenrecht kommt einer Enteignung der Eltern gleich mit deren zunehmenden Verarmung, da sie überwiegend die Sach- und Betreuungskosten der Kinder tragen müssen, aber selbst gegenüber den Kindern weniger Rentenansprüche erwerben als Erwerbstätige ohne Kinder. Jugend- und Alterssicherung sind wieder ins Gleichgewicht zu bringen, so dass auch Eltern wieder zu gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern werden. Die ÖDP will das durch Honorierung der Erziehungsleistung, eine Kindergrundsicherung sowie angemessene Rentenansprüche für Eltern erreichen. Ziel der ÖDP ist es, dass Kinder kein Grund mehr für Verarmung sein dürfen. Das gilt sowohl für die Zeit der Kindererziehung als auch auch für das Alter der Eltern.
Erziehungsarbeit ist Rentenarbeit – Nachteile für Familien sind sowas von gestern!