Pressemeldung zum Tag der Familie

Mit großem propagandistischem Aufwand werden von der Bundesregierung „Lokale Bündnisse für Familie“ gepriesen und in Szene gesetzt.
Die Betonung des „lokalen“ Charakters soll offensichtlich von den Versäumnissen der Regierung auf Bundesebene ablenken. Schließlich entzieht der Gesetzgeber schon seit Jahrzehnten den Eltern die Anerkennung für ihre Erziehungsleistung. Diese durch Adenauers Rentenreform 1957 eingeleitete Entwicklung kommt in folgendem Zitat der Verfassungsrechtlerin Eva Marie von Münch zum Ausdruck:
„Die Alterslast wurde kollektiviert, die Kinderlast blieb Privatsache. Mit dieser Konstruktion bestraft das geltende Rentenrecht die Familie und innerhalb der Familie ganz besonders die nicht oder nicht voll berufstätige Mutter.“
(Quelle: Handbuch des Verfassungsrechts, 1994, S. 321)

Sozialrichter Jürgen Borchert nennt diese Politik einen „fortwährenden Verfassungsverstoß“ („Wiesbadener Entwurf“ für eine familienpolitische Strukturreform des Sozialstaats, 2002, S.64). Diese für die zunehmende Verarmung von Eltern und Kindern verantwortliche Politik wurde seit Adenauer von allen Bundesregierungen fortgesetzt und ausgebaut. Ein neuerliches Beispiel dafür ist das seit 2007 geltende Elterngeldgesetz. Es nimmt die Betreuung bereits vorhandener Kinder im Jahr vor Geburt eines weiteren Kindes sogar zum Anlass für ein niedrigeres Elterngeld. Eine krassere Missachtung der Erziehungsleistung gegenüber herkömmlicher Erwerbsarbeit ist kaum vorstellbar. Damit verstößt auch dieses Gesetz sowohl gegen das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 3, Abs. 1 des Grundgesetzes als auch gegen das Gebot zum Schutz der Familie nach Art. 6. – Durch die Bindung des Elterngeldes an vorangegangenes Einkommen wurden die Ansprüche von Mehr-Kind-Familien, in Ausbildung befindlichen Eltern und Arbeitslosen gegenüber dem früheren Erziehungsgeldgesetz halbiert, während nur wohlhabende Familien davon profitiert haben.
Damit wurde die Familienarmut weiter verstärkt.

Solange die nachfolgenden Kinder gesetzlich zur Finanzierung der Alterssicherung aller Erwerbstätigen verpflichtet werden, haben sich auch alle Erwerbstätigen an den Erziehungskosten zu beteiligen. Das geht am einfachsten und wirksamsten über die Zahlung eines Erziehungsentgelts, das der Arbeitsleistung der Eltern für die gesamte Gesellschaft gerecht wird.

Gertrud Martin
Vorsitzende des Verbands der Familienfrauen und -männer

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