„Die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren stieg seit 2008 um 300.000“ und „Die Betreuungsquote stieg damit von 17,6 auf 32,5 Prozent“. So wird in einer Pressemeldung des Familienministeriums zur „Evaluation des Kinderförderungsgesetzes“ formuliert.
Zur hier verwendeten Wortwahl meldet Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbands Familienarbeit, entschieden Kritik an: „Die Verwendung des Begriffs ‚Betreuung‘ ausschließlich im Zusammenhang mit Fremdbetreuung vermittelt den Eindruck, von den Eltern versorgte Kinder seien nicht ‚betreut‘. Der Name ‚Kinderförderungsgesetz‘ suggeriert, eine ‚Förderung‘ der Kinder sei nur in einer Krippe möglich, ganz so, als ob Eltern dazu nicht den Löwenanteil beitrügen. Das kommt einer Hirnwäsche gleich, die inzwischen auch von den Medien betrieben wird. – Wenn z. B. Lokalzeitungen über Kinderkrippen berichten, loben sie die in den Einrichtungen erreichten Prozentzahlen und fordern den quantitativen und qualitativen Ausbau ein. Unterschwellig wird vermittelt: ‚Noch immer sind ca. 70 Prozent der unter 3-Jährigen ohne Betreuung. Die Armen!‘ Nur selten ist die Rede davon, dass die außerhäusliche Betreuung der unter 3-Jährigen mit Risiken behaftet ist und nur als zweitrangiger Ersatz für die elterliche Betreuung gelten kann.“
Martin weiter: „‚Kinderförderung‘ müsste in erster Linie die Stärkung der elterlichen Kompetenz und Präsenz bei den Kindern bedeuten. Die mangelnde Wertschätzung der elterlichen Erziehung durch Politik und Gesellschaft fördert dagegen zunehmendes Erziehungsversagen von Eltern. Zu klären wäre, ob die steigende Nachfrage nach Krippenplätzen nicht auch durch fehlende Entscheidungsfreiheit der Eltern bedingt ist. Echte Wahlfreiheit besteht erst dann, wenn die elterliche Betreuung in gleicher Höhe wie die Fremdbetreuung staatlich honoriert wird. Aber dem Lehrsatz von Karl Marx (sinngemäß: ‚Eltern in die Produktion, Kinder in die Kollektiverziehung!‘) folgend, subventioniert unser angeblich freiheitsliebender Staat milliardenschwer die Fremdbetreuung und lässt die elterliche Erziehungsarbeit nicht nur ohne Lohn, sondern diffamiert sie zusätzlich als „unprofessionell“ und unzureichend. – Auch das Elterngeld wirkt in diese Richtung: Durch die Konzeption als Lohnersatz wird nicht die Erziehungsleistung anerkannt und honoriert, sondern die Bestverdiener bekommen den höchsten Betrag – wohlgemerkt aus Steuermitteln. Mehrkind-Eltern, die nicht bereit sind, zwischen den Geburten ihre Kinder in Fremdbetreuung zu geben, damit beide Eltern wieder erwerbstätig sein können, werden mit dem Mindestsatz des Elterngeldes abgespeist. Der Vorstand des Verbands Familienarbeit e.V. betrachtet das als Skandal und als verfassungswidrig.“
Link zu einem Beitrag zum gleichen Thema: www.deutscherarbeitgeberverband.de: Dr. Johannes Resch, „Die Verstaatlichung der Kindererziehung untergräbt die freiheitliche Grundordnung“
Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
12. März 2015