Antwort der Parteien in Berlin auf die Wahlprüfsteine für die Wahl 2016 zum Abgeordnetenhaus von Berlin

Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat Wahlprüfsteine mit gezielten Fragen zur Familienpolitik an die Landesverbände von 10 Parteien, die am 18. September 2016 für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin antreten, versandt. Die eingegangenen Antworten werden hier veröffentlicht. Uns ging es dabei um gezielte Informationen zu speziellen Fragen. Wer die Wahlprogramme einer Partei kennenlernen will, kann sie auf den Internetseiten der Parteien nachlesen. Uns ging es um Informationen, die oft nicht unbedingt im Parteiprogramm stehen.

Es antworteten SPD, CDU, Grüne, Linke, FDP und AfD.
Keine Antwort kam von Piraten, Tierschutz, ALFA und Freie Wähler.

Wahlprüfsteine für die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin 2016
übersandt von Bündnis „Rettet die Familie“

Das Bündnis „Rettet die Familie“ ist eine bundesweite lockere Verbindung von familienpolitisch aktiven Gruppierungen mit z.T. voneinander abweichenden Vorstellungen und Schwerpunkten. Ein gemeinsames Ziel ist aber der Abbau der bestehenden gesellschaftlichen Diskriminierung von Eltern und die Gleichberechtigung zwischen verschiedenen Elterngruppen (Näheres unter www.rettet-die-familie.de).

Das deutsche Sozialrecht, namentlich die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), stellt spätestens seit der Rentenreform 1957 eine massive Diskriminierung von Elternschaft dar. Aufgrund des bestehenden Umlageverfahrens wird die Alterssicherung einer Generation einschließlich von Krankheitskosten und Pflege allein von den Kindern dieser Generation getragen und daher allein durch die Erziehungsleistung der Eltern erarbeitet. Der Rentenanspruch wurde aber sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden. Diese Überbewertung der Erwerbsarbeit zulasten der Erziehungsleistung führte dazu, dass Eltern gegenüber Kindern in der Regel weniger Ansprüche haben als Erwerbstätige ohne Kinder. Damit erfolgte eine Enteignung der Eltern, die beispielsweise im 5. Familienbericht mit „struktureller Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ bezeichnet wurde.
Der zuvor bestehende familiäre Generationenvertrag (Eltern sorgen für ihre Kinder und werden im Gegenzug in ihrem Alter wieder von ihren erwachsenen Kinder versorgt) wurde zerstört und von einer Frondienstpflicht der Eltern gegenüber der Restgesellschaft ohne angemessene Gegenleistung abgelöst.

Diese jahrzehntelange massive Diskriminierung der Elternleistung hat zur Änderung aller familienbezogener Wertvorstellungen geführt und gefährdet inzwischen die Lebensfähigkeit der Familie als Institution überhaupt. Damit werden auch die Grundlagen unseres Sozialsystems selbst immer mehr ausgehöhlt. Die Politik hat bisher nur in Form kosmetischer Korrekturen reagiert, die in keinem Verhältnis zum Umfang der erfolgten Enteignung stehen (2 bzw. 3 Erziehungsjahre bei der Rente, Differenzierung beim Pflegeversicherungsbeitrag u.a.).

Als Scheinlösung wird vielmehr eine Gleichstellungspolitik propagiert, die den Eltern eine „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ ermöglichen soll. Diese Überhöhung der Erwerbsarbeit auf Kosten der Erziehungsleistung ist nicht nur eltern- sondern auch frauenfeindlich. Da volle Erwerbsarbeit beider Eltern nur bei weitgehender Auslagerung der Erziehungsarbeit möglich ist, wird die frühestmögliche Fremdbetreuung der Kinder in öffentlichen Einrichtungen propagiert und staatlich finanziert. Die Folge ist eine Bevormundung und Überforderung der Eltern, die zunehmend zu psychischen Störungen führt, das Familienleben belastet und die soziale Entwicklung der Kinder gefährdet, indem die Entstehung einer tragfähigen Bindung zu ihren Eltern erschwert wird.

Eltern, die sich den von der Wirtschaft gesteuerten Vorgaben des Gesetzgebers anpassen, werden bevorzugt (z. B. durch höheres Elterngeld, staatliche Finanzierung der Krippenbetreuung u.a.). Eltern, die es für richtig halten, ihre U3-Kinder selbst zu betreuen, werden benachteiligt (z.B. geringeres Elterngeld bei einem zweiten oder weiteren Kind). Selbst das geringe Betreuungsgeld wurde vom Bundesverfassungsgericht wieder gestrichen, „weil es in die Kompetenz der Länder“ falle. Außer Bayern weigerten sich aber bisher alle Länder, diese ohnehin nur marginale Anerkennung der Elternarbeit fortzuführen. – Diese gezielte Ungleichbehandlung verschiedener Elterngruppen zeigt deutlich, wie die Politik versucht, Eltern im Sinne der vorgegebenen allein an den Interessen der Wirtschaft orientierten Erwerbsideologie zu manipulieren und das Erziehungsrecht der Eltern zu unterlaufen.

Die bestehende Diskriminierung der Eltern (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Familienlastenausgleich, Steuerrecht) betrifft ganz überwiegend die Bundesgesetzgebung. Die Länder haben aber Einfluss über den Bundesrat, so dass diese Bereiche auch bei Landtagswahlen nicht ausgeklammert werden dürfen. – Im Bereich der besonders sensiblen Kleinkind-Betreuung (U3) hat aber das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil vom 21. Juli 2015 auch den Ländern eine deutliche Verantwortung zugeordnet. So wären sie jetzt durchaus in der Lage, mehr Gleichberechtigung von Eltern zu verwirklichen, die ihre Kinder selbst betreuen wollen.

Bitte beantworten Sie uns folgende Fragen:

1. Wie steht Ihre Partei zur ungleichen Bewertung von Erwerbsarbeit und elterlicher Erziehungsarbeit?

  • Wird in Ihrer Partei überhaupt erkannt und thematisiert, dass die elterliche Erziehungsarbeit nicht mehr bevorzugt der Alterssicherung der Eltern selbst zugute kommt, wie das früher der Fall war, sondern der Gesamtgesellschaft?
  • Wenn ja, sehen Sie einen Weg darin, dass kinderlose Erwerbstätige sich stärker an den Kinderkosten (Sachkosten, elterliche Erziehungsarbeit) beteiligen (z.B. Kindergrundsicherung, Erziehungsgehalt in den ersten Lebensjahren des Kindes), um einen auch ethisch vertretbaren Rentenanspruch gegenüber den erwachsen gewordenen Kindern der Eltern zu erwerben?
  • Oder sehen Sie die Lösung eher darin, dass sich kinderlose Erwerbstätige selbst durch Ansparen von Kapital einen Rentenanspruch erwerben, um die nachfolgende Generation weniger zu belasten?
  • Oder halten Sie eine Kombination beider Möglichkeiten für den geeignetsten Weg?

SPD:
… Wissenschaftliche Studien belegen, dass gerade Kinder aus benachteiligten Familien von einem frühen Kita-Besuch in ihrer Entwicklung profitieren. Wichtig dabei ist eine qualitativ gute Betreuung. Deshalb werden wir die Qualität in der Erziehung bei den Kleinsten noch weiter verbessern. Eine Erzieherin bzw. ein Erzieher soll sich in Berlin künftig um durchschnittlich 4,3 Kinder (analog zur Betreuungsquote im Bundesdurchschnitt) im Krippenbereich kümmern.
Genügend Kitaplätze allein reichen aber nicht aus. Familien brauchen noch mehr Unterstützung, um nicht gegenüber Kinderlosen oder Personen, die keine Fürsorgeaufgaben wahrnehmen, benachteiligt zu sein.
Deshalb sagen wir: Die Bedürfnisse von Familien dürfen sich nicht länger der Arbeitswelt unterordnen müssen. Die Arbeitswelt muss familienfreundlicher werden. Überstunden beeinträchtigen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie prägen die „Omnipräsenz- Kultur“ in Betrieben und stehen fortschrittlichen Arbeitszeitmodellen im Wege. Wir wollen Menschen mit familiären Aufgaben mehr Zeit geben und setzen uns deshalb auf Bundesebene für das Modell der „Familienarbeitszeit“ ein. Dadurch erhalten Paare eine gestufte Lohnersatzleistung (je niedriger das Einkommen desto höher der Zuschuss), wenn beide Partner ihre Arbeitszeit reduzieren.
In den Sozialversicherungssystemen werden Kinder schon jetzt sowohl auf der Leistungsseite berücksichtigt (Erziehungs- und Berücksichtigungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung, erhöhte Ersatzrate beim Arbeitslosengeld I) als auch auf der Beitragsseite (beitragsfreie Mitversicherung von Kindern und den nicht selbst versicherungspflichtigen Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung- und Pflegeversicherung, sowie geringerer Beitragssatz für Eltern in der gesetzlichen Pflegeversicherung). …

CDU:
Zu Punkt 1: Selbstverständlich ist die CDU sich dieses Problems bewusst. Wir meinen, dass perspektivisch eine stärkere Berücksichtigung von Kindererziehung bei der gesetzlichen Rente erfolgen sollte. Ein guter Schritt in diese Richtung wurde beispielsweise mit der rentenrechtlichen Anerkennung eines zusätzlichen Jahres als Kindererziehungszeit bei Müttern oder Vätern vor 1992 geborener Kinder (sog. Mütterrente) getan, die auf Bestreben der CDU/CSU eingeführt wurde.

Zu Punkt 2 bis 4: Für Reformen bei der Rentenversicherung ist aus Sicht der CDU ein breiter gesellschaftlicher Konsens notwendig. Daher dürfte am ehesten eine Lösung denkbar sein, die eine Mischung von Möglichkeiten auf den Weg bringt.

Grüne:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit Langem dafür ein, dass die Arbeit in den Familien, also die Sorge für Kinder und pflegebedürftige Angehörige, endlich als für den gesellschaftlichen Zusammenhalt wichtig und der Erwerbsarbeit gleichwertig anerkannt wird. Deshalb wollen wir mit einer Kindergrundsicherung dafür sorgen, dass die Gesellschaft sich angemessen an den Kosten für die Familien beteiligt.
Wir wollen die steuerfinanzierte Familienzeit-Plus vorantreiben. Dabei hat jedes Elternteil einen Anspruch auf jeweils acht finanzierte Monate. Weitere acht Monate können flexibel unter den Eltern aufgeteilt werden. Für Alleinerziehende gelten die gesamten 24 Monate.
Dieser Anspruch kann bis zum 14. Lebensjahr des Kindes realisiert werden, damit Eltern nicht nur in der ersten Lebensphase des Kindes eine Auszeit nehmen können, um sich um ihr Kind zu kümmern, sondern auch in anderen wichtigen Phasen der Entwicklung, wie z.B. Einschulung oder Pubertät.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen allen Familien ein umfassendes und verlässliches Betreuungsangebot mit Krippen/Kitas, inklusiven Ganztagsschulen sowie Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen zur Verfügung stellen. Wir setzen uns dafür ein, diese Angebote in Anzahl und Förderqualität für die Kinder und Jugendlichen auszubauen. Außerdem setzen wir auf ergänzende Betreuung durch vertraute Bezugspersonen überall dort, wo Eltern unregelmäßige Arbeitszeiten haben, die nicht zu Kita-Öffnungszeiten passen. …

Linke:
Für uns LINKE ist Familie da, wo Menschen füreinander Verantwortung übernehmen, unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung. Es ist vielfach nachgewiesen worden, dass die geltenden Instrumente zur Förderung von Familien ungeeignet, ungerecht und/oder unzureichend sind. Die Linke fordert in diesem Sinne eine grundsätzliche und sozial gerechtere Neuorientierung der Familienpolitik. Kinderhaben darf nicht länger ein Armutsrisiko sein. Verschiedene Familienformen sind gleichzustellen. Der gezielte Ausbau sozialstaatlicher Leistungen ist nötig.

FDP:
Die Alterssicherung erfolgt in unserem Sozialstaat über das Rentensystem und ist damit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe geworden. Das Rentensystem wird über Sozialabgaben, aber auch mehr und mehr über Steuern finanziert, die von allen bezahlt werden. Kinderlose Erwerbstätige bringen sich bereits dadurch ein, dass sie einen höheren Steuersatz abzuführen haben.
Die FDP sieht grundsätzlich einen Vorteil darin, auch kapitalgedeckte Elemente, also selbst eingezahlte Ansparungen, in die Altersvorsorge zu integrieren. Dies gilt für Eltern wie für Kinderlose.
Es muss allerdings festgestellt werden, dass die Familienstrukturen sich in den letzten Jahren verändert haben. Es ist inzwischen der Normalfall, dass beide Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen oder auch müssen. Auch müssen wir das Unterhaltsrecht berücksichtigen: es ist heute kaum zu vermitteln, wenn die gut ausgebildeten Frauen auf die Erwerbstätigkeit verzichten würden, da sie ja im Alter auf eigenen Beinen stehen müssen. Dennoch: die FDP macht hier keine Vorschriften, sie will die Entscheidung über Erwerbsarbeit oder Familie den Müttern und Vätern selbst überlassen.

AfD:
Mit den Beiträgen zur Sozialversicherung wird derzeit das gesamte Bruttoeinkommen der Eltern ohne jegliche Freibeträge belastet, da Unterhaltskosten für Kinder nicht berücksichtigt werden. Wir treten dafür ein, dass Unterhaltskosten für Kinder in Anlehnung an die Höhe des Kinderfreibetrages vom Bruttoeinkommen der Eltern abgezogen und die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung nur auf das entsprechend verminderte Einkommen gezahlt werden müssen. Die entstehende Differenz ist vom Fiskus an die entsprechenden Sozialversicherungsträger abzuführen, sodass keine Beitragslücke entsteht.

2. Wie wollen Sie Steuergerechtigkeit für Familien herstellen?

  • Wird die steuerliche Mehrbelastung der Eltern in Ihrer Partei als Problem erkannt?
    Sie besteht darin, dass zwar das Existenzminimum der Kinder wie bei Erwachsenen auch steuerfrei gestellt wird (durch Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag), aber andererseits auch auf die Kinderkosten Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuern, Energiesteuern) erhoben werden, so dass Eltern in der Regel steuerlich höher belastet werden, als andere, wobei dieser Effekt mit der Kinderzahl zunimmt.
  • Wenn ja, wie wollen Sie dem begegnen? (höheres Kindergeld? Kindergrundsicherung? Rückerstattung von Verbrauchsteuern auf die Kinderkosten? Familiensplitting?).

SPD:
Dank der Regierungsbeteiligung der SPD auf Bundesebene hat der Bundestag im vergangenen Jahr ein umfangreiches Geldleistungspaket für Familien beschlossen. Unter anderem wurde der Grundfreibetrag und der steuerliche Kinderfreibetrag für die Jahre 2015 und 2016 angehoben. Parallel dazu erhöhte sich das Kindergeld für das Jahr 2015 um 48 Euro und für das Jahr 2016 um weitere 24 Euro. Auch der Kinderzuschlag, von dem Familien mit geringem Einkommen profitieren, wurde angehoben: um 20 Euro auf 160 Euro.
Gleichzeitig wurde mit dem Gesetz die sogenannte kalte Progression abgebaut, wodurch Lohnsteigerungen bei einem progressiven Steuersatz von der Inflation „aufgefressen“ werden. Erstens wurde der steuerliche Grundfreibetrag für die untersten Einkommensgruppen angehoben. Zweitens wurden die Tarifeckwerte im Einkommenssteuerverlauf verschoben. Dadurch setzt die Steuerprogression nun später ein.

CDU:
Zu Punkt 1: Neben der steuerlichen Entlastung für Familien, die die CDU vorantreiben möchte, meinen wir, dass die Einführung einer Art Kinderfreibetrag, wie bei der Steuer für die Sozialversicherungszweige Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung erwägenswert wäre.
Zu Punkt 2: Die CDU findet die Weiterentwicklung des bisherigen Ehegattensplittings zu einem Familiensplitting eine diskussionswürdige Idee. Dabei ist zu berücksichtigen, dass vor allem Familien mit Kindern gegenüber unserem jetzigen Modell des Ehegattensplittings nicht benachteiligt werden, wie es beispielsweise beim Familiensplitting nach französischem Vorbild der Fall sein kann.

Grüne:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN streben eine Kindergrundsicherung an, bei der jedes Kind, unabhängig vom Einkommen seiner Familie, die gleiche finanzielle Unterstützung vom Staat erhält. Außerdem wollen wir das Ehegattensplitting im Rahmen der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten abschmelzen und die frei werdenden Mittel für den Einstieg in die Kindergrundsicherung und den Ausbau der Kinderbetreuung einsetzen. Denn das Ehegattensplitting fördert besonders hohe Einkommen und starke Einkommensunterschiede zwischen Mann und Frau und das unabhängig davon, ob das Ehepaar Kinder hat oder nicht. Zeitgemäß wäre hingegen eine direkte und existenzsichernde Kinderförderung, die auch Kindern zugute kommt, deren Eltern nicht verheiratet sind.
Die Kindergrundsicherung muss so bemessen sein, dass die Kinderfreibeträge verfassungskonform abgeschafft werden können und dass auch Kindergeld und Kinderregelsätze in ihr aufgehen können. Damit schaffen wir die Grundlage für ein modernes und gerechteres System der Familienförderung, das Kinder in den Mittelpunkt stellt. Dies ist allerdings nur durch Bundesgesetzgebung möglich. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich deshalb im Berliner Abgeordnetenhaus für eine entsprechende Bundesratsinitiative einsetzen.

Linke:
Eine gerechtere Familienförderung muss sich auch im Steuerrecht niederschlagen. So fordert DIE LINKE die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung. Doch soziale Ungerechtigkeiten lassen sich nicht allein durch Reformen im Steuerrecht beseitigen. In Berlin wird jedes dritte Kind in einer Familie groß, die von staatlichen Transferleistungen abhängig ist, darunter viele Alleinerziehende und Familien mit Migrationshintergrund. Diese Familien sind mehrfach benachteiligt, zum Beispiel weil Kindergeld und Elterngeld auf die Transferbezüge angerechnet werden. Wir treten für Chancengleichheit aller Kinder und Jugendlichen ein und wollen eine Familienförderung, die Eltern, unabhängig von der sozialen Situation der Familie, unterstützt. In diesem Sinne fordern wir unter anderem eine grundlegende Reform des Unterhaltsvorschusses, der künftig Minderjährigen ohne zeitliche Begrenzung zustehen soll, sowie die Einführung einer Kindergrundsicherung. Familien sollen wohnortnahe Angebote für Beratung und Unterstützung sowie für die Sicherstellung sozialer Teilhabe zur Verfügung stehen.

FDP:
Das Existenzminimum wird bei Kindern und Eltern nicht von der Einkommenssteuer erfasst. Bei Ausgaben sind aber immer Verbrauchsteuern enthalten. Diese sind bei der Festlegung des Existenzminimums berücksichtigt.
Die FDP diskutiert gerade auf Bundesebene, wie die familienpolitischen Leistungen sinnvoll zusammengefasst werden können, um so die Strukturen einfacher, effizienter und gerechter zu machen. Die Ergebnisse werden im Bundestagswahlprogramm 2017 nachzulesen sein. Das Familiensplitting halten große Teile der FDP in dem Fall für fragwürdig, wenn bei einer kinderlosen Ehe lediglich ein Partner einer Erwerbstätigkeit nachgeht.

AfD:
Trotz aller staatlichen Leistungen für Familien mit Kindern bringen Kinder dem Staat bei einer langfristigen Betrachtung deutlich mehr ein, als sie ihn kosten. Deshalb fordert die AfD eine weitere Entlastung von Familien mit Kindern. Wir fordern, Familien statt über Kinderfreibeträge in Zukunft über ein „Familiensplitting“ zu entlasten. Dabei wird die Steuerlast analog zum Ehegattensplitting neben den Ehepartnern auch auf die in Deutschland lebenden kindergeldberechtigten Kinder verteilt. Dadurch sollen Eltern ihre Steuerlast solange zusätzlich vermindern können, bis ihre Kinder über ein eigenes Einkommen verfügen oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

3. Wie wollen Sie die Ungleichbehandlung von selbst betreuenden Eltern gegenüber Eltern, die ihre Kinder bereits nach einem Jahr oder früher in Fremdbetreuung geben, beenden?

  • Wird diese Ungleichbehandlung in Ihrer Partei überhaupt als Problem gesehen und thematisiert?
  • Wenn ja, wie wollen Sie mehr Gleichberechtigung zwischen diesen Elterngruppen erreichen? (Erziehungsgehalt für alle Eltern von U3-Kindern mit Selbstfinanzierung bei Krippenbetreuung? Einführung eines Betreuungsgeldes auf Landesebene? Wenn ja, in welcher Höhe? Andere Maßnahmen?)

SPD:
… Für uns als Sozialdemokraten ist klar, dass Bildung von Anfang an kostenfrei sein muss. Seit 2011 sind die letzten drei Kita-Jahre beitragsfrei. Studien belegen, dass seither vor allem der Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund, die eine Kita besuchen, gestiegen ist. Deshalb werden wir, beginnend mit dem Schuljahr 2016/17, schrittweise auch den Besuch der Kindertagesstätte bei unter Dreijährigen frei von Gebühren stellen.

CDU:
Zu Punkt 1: Ja
Zu Punkt 2: Für die CDU steht beim Thema Betreuungsgeld die Gewährleistung von Wahlfreiheit im Vordergrund. Wir meinen aber, dass das Land Berlin derzeit finanziell nicht in der Lage ist, neben den vielen familienpolitisch notwendigen staatlichen Leistungen, wie z.B. der erforderlichen Schaffung von weiteren 30.000 zusätzlichen Kindergartenplätzen in den nächsten fünf Jahren auch noch ein Landesbetreuungsgeld einzuführen.

Grüne:
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehen Krippen und Kitas nicht nur als Betreuungsinstitutionen, sondern vor allem als Bildungseinrichtungen. Studien zeigen, dass frühkindliche Bildung entscheidend dazu beiträgt, die Bildungschancen von Kindern zu erhöhen und die bisher leider noch vorherrschende Abhängigkeit der Erfolgschancen der Kinder vom sozialen Status ihrer Familien abzubauen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, die Qualität der frühkindlichen Bildung zu steigern, insbesondere durch eine schnelle und deutliche Verbesserung der Betreuungsschlüssel. Unser Ziel ist, dass möglichst alle Kinder davon profitieren. Wir werben deshalb bei allen Familien dafür, die Chancen und Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung für ihre Kinder zu nutzen. Eltern sollen die Wahlfreiheit haben, deshalb sind wir gegen die häufig diskutierte Einführung einer Kita-Pflicht. Aber wir wollen keine finanziellen Anreize, Kinder von der frühkindlichen Bildung fernzuhalten.

Linke:
Eltern brauchen gute gesellschaftliche Rahmenbedingungen, um tatsächlich ein Wunsch- und Wahlrecht zu haben. Dazu gehört unter anderem ein flächendeckendes beitragsfreies Angebot an Plätzen in Kitas und Tagespflegestellen. Für deren quantitativen und qualitativen Ausbau setzt sich DIE LINKE ein. Das ist die Voraussetzung dafür, dass Eltern selbst entscheiden können, ob und in welchem Umfang sie einen Platz nutzen möchten, um ihre Kinder gut zu fördern und Familie und Ausbildung/Beruf miteinander vereinbaren zu können. Besondere Bedeutung hat der Rechtsanspruch auf eine Förderung in einer Kita oder in Tagespflege für Kinder aus Flüchtlingsfamilien. Frühe Bildung, einschließlich der sprachlichen Förderung und Teilhabe am Leben der Gleichaltrigen von Anfang an, sind beste Voraussetzungen für eine gelingende Integration der Kinder und ihrer Familien. – Die Einführung eines Betreuungsgeldes auf Landesebene lehnt DIE LINKE. Berlin ab.

FDP:
Die FDP steht für Wahlfreiheit bei der Erwerbstätigkeit. Das heißt, die Entscheidung zwischen Familienarbeit und Erwerbstätigkeit soll jede und jeder für sich treffen.
Ziel liberaler Familienpolitik ist es, kein Kind zurückzulassen, jedes Kind aus der Armut herauszuholen. Eltern brauchen Zeit für ihre Kinder, Zeit für die Familie, sie müssen sich auf Unterstützung verlassen können und eine Infrastruktur vorfinden, die ihren Bedürfnissen gerecht wird.
Die FDP steht deshalb auch für den Ausbau von Kitaplätzen und den bedarfsgerechten Ausbau von Ganztagsgrundschulen – denn nur so ist die Wahlfreiheit auch gewährleistet! Kein Kitaplatz, kein Ganztagsschulplatz – keine Möglichkeit den Beruf auszuüben, die Wahlfreiheit wäre dann nicht gegeben. Auch die Möglichkeit zur Betreuung bei einer Tagesmutter oder in einer Krippe sichert die Wahlfreiheit.
Die FDP spricht sich dagegen aus, den Eltern, die ihre Kinder in den ersten Lebensjahren ausschließlich Zuhause betreuen, ein „Erziehungsgehalt“ oder ein „Betreuungsgeld“ zu zahlen. die FDP setzt sich für eine exzellente frühkindliche Bildung ein, denn eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung ist ein wesentlicher Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit in der Gesellschaft.
Die FDP will Betreuungsgutscheine einführen, die nicht ausschließlich in Betreuungseinrichtungen einzulösen sind, sondern z.B. für die musikalische Früherziehung, wenn Eltern ihre Kinder selbst betreuen.
Wir wollen eine Familienpolitik, die Möglichkeiten und Chancen eröffnet: Zeit, effiziente finanzielle Förderung und eine gute ausgebaute Infrastruktur; das sind die Kernaufgaben, die der Staat zu erfüllen hat. Entscheiden sollen die Familien in eigener Verantwortung.

AfD:
Arbeit ist nicht nur Erwerbsarbeit, sondern umfasst auch die Übernahme von Aufgaben in der Familie: zum Beispiel die Kindererziehung. Wir wollen, dass die Erziehungsleistung bei der Rentenberechnung stärker berücksichtigt wird als bislang und verlangen deshalb, dass die Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung von 36 auf 48 Monate erhöht wird. – Welche Betreuungsform für Kinder am geeignetsten ist, können die Eltern am besten beurteilen. Der Staat darf seine Vorstellung von Kindeserziehung nicht an die Stelle der elterlichen Vorstellungen setzen. Die AfD Berlin lehnt eine staatliche Bevormundung bei der Wahl der Betreuungsform ab, sei es durch gesetzliche Regelungen oder finanzielle Lenkungsmittel. Der Staat muss Rahmenbedingungen schaffen, die den Eltern unabhängig von arbeitsmarktpolitischen Erwägungen Freiheit bei der Wahl der Betreuungsform lassen.