Bitte beachten Sie die Petition zur Gleichberechtigung von Müttern, die vor 1992 Kinder geboren haben, die unter folgendem Link erreichbar ist:
Bei diesen älteren Müttern wird bisher nur ein Erziehungsjahr pro Kind bei der Rente anerkannt. Auch drei Erziehungsjahre für jüngere Mütter sind noch keine angemessene Anerkennung der Erziehungsleistung. Ein Elternteil müsste bei drei Erziehungsjahren 15 Kinder erziehen, um den Rentenanspruch eines „Eckrentners“ (45 Erwerbsjahre mit Durchschnittsverdienst) zu erreichen.
Um so ungerechter ist es, ältere Mütter mit einem Erziehungsjahr abzuspeisen.
Alle Eltern, junge wie alte, haben nur eine Chance, kinderfreundlichere Verhältnisse zu erreichen, wenn sie sich nicht gegeneinander ausspielen lassen, wie das in jüngster Vergangenheit immer wieder geschehen ist, z. B. indem das „Betreuungsgeld“ für junge Eltern in Konkurrenz zum Rentenanspruch für ältere Mütter gesetzt wurde.
Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
18. März 2013