Aus Anlass der Novellierung des §219a Strafgesetzbuch im Umgang mit Abtreibungen mahnt Gertrud Martin, Vorsitzende des Verbandes Familienarbeit, zum Umdenken:
„Ob diese ‚Lockerung des Werbeverbots‘ gleichzustellen sei mit einer ‚Förderung von Schwangerschaftsabbrüchen‘, ist aus unserer Sicht kein relevanter Streitpunkt. Die empörten Lebensschützer/innen haben die halbe Wahrheit im Blick, wenn sie nur den in unserer Verfassung garantierten, nicht relativierbaren Schutz auch des ungeborenen Lebens fordern. Um das gespaltene Verhältnis der Politik zum Grundgesetz nachvollziehen zu können, sind auch die Zumutungen, unter denen ungewollte Kinder und ihre Eltern nach der Geburt oft leben müssen, zu thematisieren. Am Beispiel der vielen alleinerziehenden Mütter, die den Mut, Ja zu sagen zu ihrem ungeplanten Kind, mit einer oft lebenslangen Stress- und Armutskarriere bezahlen, ist offensichtlich: Hier muss der Hebel angesetzt werden. Durch die auch finanzielle Anerkennung der elterlichen Erziehungsarbeit wäre ohne Zweifel eine signifikante Senkung der Abtreibungszahlen zu erwarten.
Kinder sind unsere Zukunft! Der Aderlass, den unsere Gesellschaft und Wirtschaft durch Abtreibungen erfahren, liegt statistisch bei über 100.000 Kindern jährlich, mit unbekannter Dunkelziffer. Spätestens seitdem die substanzerhaltende Gebärquote von 2,1 Kindern pro Frau um ein Drittel gesunken ist, hätte dem Gesetzgeber klar sein müssen, dass Kinder zu haben nicht länger als reine Privatangelegenheit zu behandeln ist. Mit der Vergesellschaftung des Kindernutzens durch unser Sozialsystem ist die elterliche Kindererziehung zur lohnwerten Dienstleistung geworden, die der Staat nicht weiterhin unentgeltlich abfordern darf, wenn deren zunehmende Verweigerung vermieden werden soll.
Das gilt nicht nur angesichts der Rentenversicherung, sondern auch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die im Alter wesentlich höhere Kosten verursachen als bei Kindern. Alle umlagefinanzierten Sozialsysteme funktionieren nur, wenn eine ausreichend zahlreiche und leistungsfähige nachwachsende Generation verfügbar ist. Es ist beispielsweise nicht akzeptabel, dass Mütter Armutsrenten beziehen, während ihre Kinder vorzugsweise die Renten von Anspruchsberechtigten finanzieren müssen, die keine Verantwortung für Kinder zu tragen hatten und deshalb uneingeschränkt erwerbstätig sein konnten.“
Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
18. März 2019