12 Thesen zum Erziehungsgehalt

Mutter mit Kind

Elterliche Erziehungsverantwortung ist Geld wert – sie ist die Existenzgrundlage der Gesellschaft und sichert ihre Zukunftsfähigkeit.

Das Erziehungsgehalt ist:

Das Erziehungsgehalt ist die gerechte Bezahlung für die von den Eltern geleistete Fürsorge- und ErziehungsARBEIT. Auch wenn Eltern sich dafür entscheiden, ihre Kinder zum Teil nicht selbst zu betreuen, haben sie entsprechend unserem Grundgesetz (GG Art. 6.2) die alleinige Erziehungsverantwortung und gestalten dadurch ihren individuellen Kulturraum Familie als Wurzelgrund einer pluralistischen Gesellschaft. Das Erziehungsgehalt ermöglicht den Fortbestand dieser von den Eltern getragenen Verantwortung im Sinne einer für die Gesellschaft unentbehrlichen geldwerten Leistung. Es ist also weder Lohnersatz noch Sozialtransfer oder ein Bedingungsloses Grundeinkommen sondern ein paralleles Umlageverfahren für Kinder als Gegenstück zum Umlageverfahren bei der gesetzlichen Rente.

Die elterliche Erziehungs- und Betreuungsarbeit ist in unserer Gesellschaft mit einem hohen Armutsrisiko verbunden, obwohl sie wesentlich die Basis schafft für das Funktionieren des Erwerbsarbeitsmarkts in der Zukunft (Humankapital). Sie ist als geldwerte Dienstleistung Teil der volkswirtschaftlichen Wertschöpfung.

Das Erziehungsgehalt leitet sich auch ab aus GG Art. 6, der das vorrangige Recht der Eltern auf die Erziehung ihrer Kinder und den Schutz der Mutter festschreibt. Nachdem die aktuelle Politik jedoch ausschließlich die Fremdbetreuung subventioniert, entstehen für viele Eltern ökonomische Zwänge, die dieses Grundrecht aushöhlen und die frühzeitige Fremdbetreuung erzwingen.

Erst das Erziehungsgehalt als leistungsgerechte Bezahlung ermöglicht Müttern und Vätern die tatsächliche Wahlfreiheit in der individuellen Entscheidung zwischen Erwerbs- und Erziehungsarbeit. Es ist damit Bestandteil einer freiheitlichen Grundordnung. Seine Verwendung liegt in der freien Entscheidung der Eltern. Das heißt, es kann bei Erwerbstätigkeit beider Eltern auch für die Finanzierung der Betreuung durch Dritte eingesetzt werden. Dagegen hat die gegenwärtige Vereinbarkeitspolitik die Fremdbetreuung zur Voraussetzung mit der Gefahr der Verstaatlichung der Erziehung. Sie untergräbt die Wahlfreiheit und den Pluralismus der Gesellschaft.

Das Erziehungsgehalt ist also das notwendige Gegenstück zu einem Alterssicherungssystem, das bis heute nur den Aufwand für die Rente sozialisiert, die Kosten für die Betreuung und Begleitung von Kindern dagegen den Familien überlassen hat. Für einen gerechten Leistungszusammenhang zwischen den Generationen müssen die Zeiten der Erziehungsarbeit in den volkswirtschaftlichen Kreislauf integriert werden. Das heißt, dass parallel zur bestehenden Rentenversicherung ein zweites Umlagesystem für das Erziehungsgehalt notwendig ist.

Die Aktualität der Forderung nach Bezahlung der elterlichen Fürsorgearbeit resultiert auch aus der zunehmenden Auflösung traditioneller Familienstrukturen und Rollenbilder mit der Folge einer wachsenden Anzahl kinderloser Haushalte auf der einen Seite und Alleinerziehender auf der anderen Seite. Doch auch Kinderlose haben ihren Teil zur Zukunftssicherung der Gesellschaft beizutragen, die Eltern im Sinne eines öffentlichen Gutes zur Verfügung stellen.

Mütter und/oder Väter leisten Familienarbeit, unabhängig von der jeweiligen Familienform, in der sie leben. Damit ist auch der Anspruch auf Erziehungsgehalt nicht daran gebunden. Es trägt dem verfassungsgemäßen Schutz der Familie Rechnung im Sinne des Schutzes jeder Verantwortungsgemeinschaft zwischen Eltern und Kindern, unabhängig vom Schutz der Ehe.

Das Erziehungsgehalt würdigt und sichert den Partner, der die Verantwortung für die Kinder jeweils übernimmt. Es sichert auch die gemeinsame Betreuung der Kinder durch die Eltern im Trennungsfall. Die finanzielle Unabhängigkeit der Partner bildet die Grundlage für eine bleibende Verantwortungsgemeinschaft der Eltern für ihre Kinder und trägt dazu bei, seelische Kränkungen von Trennungskindern zu lindern.

Das Erziehungsgehalt schafft Gleichberechtigung der in der Familie Erziehenden und Betreuenden mit den Teilnehmer/innen am Erwerbsarbeitsmarkt. Im Interesse unserer Kinder darf Familienarbeit nicht länger als Nicht-Wert gehandelt werden. Sie ist die Grundlage für Individualität und Vielfalt. Ihre leistungsgerechte Bewertung emanzipiert die Familien gegenüber dem Erwerbsarbeitsmarkt.

Durch die finanzielle Anerkennung der in der Familie geleisteten Fürsorgearbeit wird der Elternteil, der die Aufgabe übernimmt für ein Kind da zu sein, von der Ausbeutung seiner Arbeitskraft befreit. Das bedeutet: finanzielle Unabhängigkeit von anderen Menschen, vom Erwerbsarbeitsmarkt oder von staatlichen Transfers. Damit ist die Familienarbeit der Erwerbsarbeit gleichgestellt, gleichberechtigend für beide Geschlechter.

Das Erziehungsgehalt schafft die Voraussetzung für eine bedürfnisorientierte und individuelle Erziehungs- und Beziehungsarbeit und setzt damit den Rahmen für eine Beziehungskultur zwischen Eltern und Kindern als Grundlage einer gesellschaftlichen Begegnungskultur. Dazu gehört auch, dass Eltern Angebote zur Elternbildung wahrnehmen können.

Meistens wird das Grundeinkommen für Kinder nur im Sinne einer Kindergrundsicherung diskutiert, die sich auf die Sachkosten für die Kinder bezieht (Nahrung, Kleidung, Wohnung). Nicht berücksichtigt ist der Erziehungs- und Betreuungsbedarf, den Kinder naturgemäß haben. Das Erziehungsgehalt schließt diese Lücke, im Sinne einer echten Wahlfreiheit zwischen familiärer und außerfamiliärer Kinderbetreuung.

12 Thesen zum Erziehungsgehalt als PDF (662 kB) zum Herunterladen oder Ausdrucken.

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