Kinderrechte ins Grundgesetz? (Fh 2018/3)

Ist Misstrauen berechtigt? von Beri Fahrbach-Gansky

Das „Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz“* fordert, Kindergrundrechte gesondert im Grundgesetz festzuschreiben. Als ersten Punkt formuliert es ein Recht des Kindes „auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit“ und als zweiten „die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes.“

Es sind mehrere Punkte, die mich kritisch und stutzig machen:

1. Warum soll ausgerechnet den „körperlichen und geistigen Fähigkeiten“ soviel Bedeutung beigemessen werden? Die Auswahl erscheint willkürlich. Übergewicht, Bewegungsmangel, z.B. erzwungen durch Schule, mangelnde Bindung und Armut sind Entwicklungsrisiken und sie schränken die „körperlichen und geistigen Fähigkeiten“ stark ein Studien in 1,2,3) . Das heißt, Förderung bzw. Bildung kranken schon daran, dass die Grundvoraussetzungen dafür nicht gegeben sind. Daher wäre es doch sinnvoller, ein Recht auf diese „basics“ im Grundgesetz festzulegen, z.B. Schutz vor krankmachendem Essen, Schutz der Familien vor finanzieller Ausbeutung, ein Recht „auf die Verfügbarkeit einer Bindungsperson“ (wie es unser Verband vorschlägt)…. Abgesehen davon, dass erst einmal eine Diskussion von Nöten wäre, was überhaupt im Grundgesetz festzulegen ist, ist es offensichtlich: Es soll nicht um die Wahrung der Grundvoraussetzungen für Entwicklung oder gar um das „Kindeswohl“ gehen, sondern es geht um ganz bestimmte, handfeste, andere Interessen.

Es wäre sicher nicht im Sinne aller Wirtschaftsbereiche, dass ausgerechnet diese Fähigkeiten ins Grundgesetz aufgenommen werden. Z.B. fehlen 36.000 Pflegekräfte und Nachwuchs in Handwerk und Industrie. Da würde es mehr Sinn machen, ein „Recht auf Förderung sozialer und handwerklicher Fähigkeiten“ festzuschreiben. Aber sollen jetzt x-beliebige Gruppen verlangen können, dass die Förderung von Fähigkeiten, die ihren Interessen entsprechen, als Grundrechte aufgenommen werden?

2. Nach dem bisher Gesagten wird deutlich: Es sollen Werte festgeschrieben werden, die weit über das hinausgehen, was in den Grundrechten direkt und indirekt als allgemein verbindlich festgeschrieben ist. Wie verträgt sich das mit den anderen Grundrechten? Aber es ist nicht nur wichtig, die offensichtliche Wertung in den angestrebten Kinderrechten zu diskutieren, auch die versteckten, subtil vorausgesetzten Werte müssen vordringlich auf den Tisch gebracht werden. Zum einen wird das Kind zu einer Art öffentlichem Gut, einer Art Ressource, von der die ganze Gesellschaft profitieren soll („Entfamilisierung“ und „Institutionalisierung“ des Kindes 4) ). Damit wird es in seiner Würde verletzt, denn für die war bisher die Familie der Garant. Zum anderen wird das Kind, selbst das unter sechsjährige, als unabhängiges Individuum betrachtet und behandelt (Kind als „elternunabhängige soziale Kategorie“ 4) ). Das widerspricht sämtlichen biologischen Gegebenheiten, entspricht aber wieder den Vorstellungen bestimmter Interessengruppen. Dadurch werden die Abhängigkeit des Kindes und die Bedeutung und Verantwortung der Eltern für ein Kind stark heruntergespielt und in ihrer Wertigkeit herabgesetzt.

3. Die Vorstellungen davon, wie sich ein Kind am besten entwickelt, schwanken zwischen zwei verschiedenen Polen: Ein Kind ist ein  unbeschriebenes  Blatt,  von  Natur  aus  „böse“  oder  dumm  und  muss daher komplett „erzogen“, „gefördert“, also vom Erwachsenen  geformt werden. Oder auf der anderen Seite: Ein Kind eignet sich selber an was es braucht, fördert sich also selber – vorausgesetzt die  Erwachsenen sorgen für eine gute Bindung und Geborgenheit und  eine entsprechende Umgebung. Die Gehirnforschung bestätigt sehr  eindrücklich  Letzteres:  Das  kindliche  Gehirn  ist  „selbstorganisierend“ und „adaptiv“, d.h. es lernt von alleine 2,5) . Eine Formulierung  wie „Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten…“ macht ja nur Sinn, wenn man voraussetzt, dass das Kind  das überhaupt nötig hat. Diese Formulierung impliziert auch, ohne  diese Förderung könne das Kind seine „Persönlichkeit“ nicht „bestmöglich  entfalten“.

Nun  ist  uns  im  Grundgesetz  Meinungsfreiheit  garantiert. Das heißt doch, dass eine Meinung, auch Werte oder eben  ein Menschenbild nicht von vornherein im Grundgesetz festgeschrieben werden dürfen. Aber genau das wird angestrebt! Damit würde  indirekt eine bestimmte, bereits widerlegte Vorstellung, wie Kinder „ticken“ und damit zu behandeln seien, im Grundgesetz festgelegt. Folglich bedeuteten solche neuen Artikel im Grundgesetz nicht etwa  eine Erweiterung kindlicher Rechte, als die sie uns verkauft werden,  sondern  eine  starke  Einschränkung  gegenüber  einem  „Recht  auf  freie  Entfaltung“.  Eine  zeitgemäße,  wissenschaftlich  abgesicherte  Formulierung müsste eher so lauten: „Jedes  Kind hat das Recht auf Bindung, auf finanzielle  Existenzsicherung,  auf  den  Freiraum  und eine entsprechende Umgebung, um seine  körperlichen,  geistigen  und  psychischen  Fähigkeiten frei entfalten zu können.“ Das ist aber offensichtlich von  denen, die vorgeben das „Bestmögliche“ für Kinder zu wollen, gar  nicht gemeint.

4. Kinder sind aber keine Bodenschätze oder Computer. Sie lassen  sich  nicht  beliebig  optimieren,  mit  Daten  und  Wissen  füllen  und  dann gewinnbringend nutzen. Und je weniger artgerecht sie behandelt werden, desto mehr entwickeln sie nicht etwa ihre Persönlichkeit, sondern Störungen und psychische Erkrankungen.

5. Was weiter höchst verdächtig ist: Wer bestimmt denn, was unter  dem Begriff „Förderung“ und unter „bestmögliche Entfaltung seiner  Persönlichkeit“  zu  verstehen  ist?  Der  100.  Geburtstag  des  Widerstandskämpfers  der  Gruppe  „Weiße  Rose“,  Hans  Scholl,  wird  in  diesem Jahr gefeiert. Er wurde im Dritten Reich in den Jugendorganisationen Hitlers ganz gewaltig „körperlich, geistig und sittlich“ 6) gefördert – aber eben im Sinne des Nationalsozialismus. Viele Eltern  glaubten, die nationalsozialistische Erziehung diene der „bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit“. Anfangs begeistert, erkannte  Hans Scholl zunehmend, dass sein Verständnis sich sehr stark von  dem der Regierung unterschied. Und jetzt soll unser Grundgesetz mit  griffigen, hohlen Floskeln aufgefüllt werden, die beliebig interpretierbar sind.

6. Warum diese unklaren Begriffe? Mit dem zweiten Artikel erhalten  wir  dazu  einen  Hinweis:  „Die  staatliche  Gemeinschaft  achtet,  schützt und fördert die Rechte des Kindes.“ Soso! Gerade durch die  Beschäftigung mit Sophie und Hans Scholl läuft mir da ein eiskalter  Schauer über den Rücken. Ein Kind kann ja seine Rechte weder selber begreifen noch durchsetzen. Derjenige, der diese Rechte festlegt,  ernennt sich auch zum Wächter darüber! Wenn man davon ausgeht,  dass  er  auch  selbstverständlich  die  Deutungshoheit  für  sich  beansprucht,  so  ist  das  eine Art  Blankoscheck,  den  sich  der  Staat  und  seine Einflüsterer selber ausstellen. Es  soll  also  eine Vorstellung  davon,  wie  ein  Kind  sich  entwickle,  nämlich durch „Förderung“, zementiert werden. Im Umkehrschluss  wird  dann  jeder,  der  Kinder  nicht  in  diesem  Sinne  behandelt,  zu  jemandem, der Kinderrechte verletzt. Dem Generalverdacht gegenüber Eltern steht damit Tür und Tor offen. Ich frage mich, wozu es diese neuen Artikel überhaupt braucht, wo  doch mit den „unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten“ (GG Art. 1.2) auch das Kindeswohl abgedeckt ist? Ich habe den  Verdacht, dass die Kinderrechte vor allem auch ein Vorwand sind,  Antidemokratisches  ins  Grundgesetz  einzuschleusen:  Mehr  Macht  dem Staat, weniger dem Volke, am wenigsten den Eltern. Das wäre  eine Instanz weniger, die Rechte, nämlich die eigenen Elternrechte  und stellvertretend die ihrer Kinder, einklagen kann. Wer sich den  Zugriff auf die Kinder sichert, sichert sich die Macht.

7. Wir haben durch die deutsche Schulpflicht eigentlich schon den  einmaligen  totalen  Zwang  zur  „Förderung“,  auch  noch  in  einer  genau festgelegten Weise. Der Staat missbraucht das zunehmend, um  verschiedenste Interessengruppen zu bedienen. Schon hier tut er sich  keinesfalls als Wächter einer „bestmöglichen Entfaltung (kindlicher)  Persönlichkeit“ hervor, sondern ignoriert nahezu komplett Erkenntnisse  aus  Entwicklungs-  und  Lernpsychologie  und  Neurobiologie. Was soll da ein „Recht auf Förderung“ noch für einen Sinn machen?  Ich kann mir das nur so erklären, dass damit gezielt die unter Sechsjährigen ins Visier genommen werden. Systematisch, ohne sachliche  Grundlagen hat man uns jahrzehntelang eingeredet, dass nur Kindergarten und Krippen  die  Kinder  „fördern“  könnten  und  Eltern  damit  überfordert,  unfähig  oder  egoistisch  seien.  So  ist  der  Boden  für  entsprechende  Gesetzesänderungen  bereitet.  Keine  abweichenden  Vorstellungen  und Rechte von Eltern würden dann mehr einer Zwangsbeglückung  durch Krippen- und Kindergartenpflicht im Wege stehen.

Und da bin ich bei einem Punkt, den schon viele vor mir recherchiert  und  ausgeführt  haben 7,8,9) . Wirtschaftsverbände  bestimmen  wo  die  Reise hingeht, allen voran die OECD („starting strong“, 4) ) und Bertelsmann mit ihren Studien und Richtlinien. Erschreckend ist, wie  einfach sich Medien, Verbände und Volksmeinung manipulieren lassen. Fast alle Parteien haben diese fragwürdigen Richtlinien nahezu  kritik- und -diskussionslos und z.T. wörtlich übernommen. Damit entpuppen sich diese angeblichen „Kinderrechte“ nur als ein  weiterer Baustein, durchdacht und geplant, um ohne demokratische  Meinungsbildungsprozesse  und  auf  Kosten  von  Demokratie  und  Freiheit die wirtschaftlichen Interessen bestimmter Gruppen durchzusetzen.

*UNICEF Deutschland, Dt. Kinderschutzbund, Dt. Kinderhilfswerk, Dt. Liga  für das Kind

Weiterführende Literatur:

1) vom Lehn, Britta, „Kindeswohl, ade! Gesundheitsverhütung im Wohlstandsland, PISA war auch eine physische Pleite“, Edition octopus, Münster 2004.
2) Tough, Paul, „How Children Succeed; Grit, Curiosity, and the Hidden Power  of Character“, houghton mifflin harcourt, Boston, New York, 2012.
3) Holz, Gerda, „Armut bei Kindern – eine deutsche Wirklichkeit“, in  „Deutsches Pfarrerblatt“, Heft 6/2008, 108. Jahrgang
4) Prof. Dr. Ilona Ostner, „Auf den Anfang kommt es an“ – Anmerkungen zur  „Europäisierung des Aufwachsens kleiner Kinder“ Fachzeitschrift Recht der  Jugend und des Bildungswesens, RdJB, 2009, 57(1), S. 44-62
5) Prof. Dr. Gunther Moll, Vortrag auf der Jahreshauptversammlung des vffm im  St. Burkardushaus, Würzburg, am 15.09.07
6) Nationalsozialistisches Gesetz vom 01.12.1936. Beuys Barbara, „Sophie  Scholl“, Carl HanserVerlag München 2010
7) Renz-Polster, Herbert, „Die Kindheit ist unantastbar. Warum Eltern ihr Recht  auf Erziehung zurückfordern müssen“, BeltzVerlag, Weinheim Basel, 2014
8) Burchhardt, Matthias, „Liebesgrüße aus Gütersloh, Postdemokratie am  Beispiel der Bertelsmann Stiftung“ in Deutsches Pfarrerblatt, Heft 9/2013,  113. Jahrgang
9) Müller, Albrecht, „Meinungsmache: Wie Wirtschaft und Medien uns das  Denken abgewöhnen wollen“, Droemer-Knaur, 2009