Schwesigs „Gender Care Gap“

Unter dem Begriff „Gender Care Gap“ wird in einem Gutachten für den 2. Gleichstellungsbericht behauptet, Frauen leisteten 52,4 % mehr unbezahlte Tätigkeit für andere als Männer.

Familienministerin Schwesig kommentiert das so: „Wir haben vieles umgesetzt und angestoßen, damit Gleichberechtigung tatsächlich in der Lebenswirklichkeit der Menschen ankommt (…) Wir müssen dafür sorgen, dass die Care-Arbeit nicht zum großen Teil allein von Frauen erbracht wird.“ Sie lobt ihre Idee der Familienarbeitszeit mit dem Familiengeld, (Anm: wieder ein ganz eng gestricktes Korsett, das Eltern per Geldzuwendung lockt, sich den Schwesig’schen Vorstellungen von Partnerschaftlichkeit und vollzeitnaher Erwerbsarbeit zu unterwerfen.) und fährt fort: „Hinzu kommt, dass wir gerade jene Berufe, in denen mehrheitlich Frauen arbeiten, – wie in der Pflege und im soziaen Bereich – aufwerten und stärken müssen…“. (PM des BMFSFJ Nr. 19 vom 07.03.2017)

Gertrud Martin vom Verband Familienarbeit, meint dazu: „Es ist immer dasselbe misstönende Lied, das Frau Schwesig singt: Die in den Familien geleistete unbezahlte Care-Arbeit wird zwar erwähnt, aber nur, um dann zu betonen, dass die bessere Bezahlung ausschließlich für die in diesem Bereich Erwerbstätigen zur Debatte steht. Dazu wird die Forderung gestellt, die Mütter sollten möglichst in Vollzeit erwerbstätig sein, und die Väter sollten vermehrt in die häusliche Care-Arbeit einsteigen. Sie lässt außer Acht, dass sich für die Eltern auch durch eine gleiche Aufteilung dieser Arbeit nichts an den damit verbundenen Benachteiligungen und existenziellen Risiken ändert. Der Ministerin geht es offensichtlich gar nicht darum, die Gleichberechtigung von Müttern und Vätern in der Gesellschaft zu verwirklichen, sondern um die Durchsetzung ihres ideologisch geprägten Konzepts.“

Martin weiter: „Frau Schwesig sollte sich endlich klar machen, dass allein die Kinder Garanten für den Fortbestand unseres Sozialsystems (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung) und für die Zukunft unserer Gesellschaft schlechthin sind. Es ist abwegig, dass ausgerechnet die Familienministerin die Familienarbeit abwertend behandelt und als eher schädlich für Mütter und Kinder diffamiert. Sie sollte das Grundgesetz beachten, das den Eltern das Vorrecht gibt, zu bestimmen, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden. Es ist ihre vorrangige Aufgabe, die Benachteiligung der häuslichen Betreuungsarbeit zu beseitigen und dafür zu sorgen, dass Frauen und Männer nicht nur dann den Anspruch auf Gleichberechtigung haben, wenn sie zu Lasten der Kinder die gleiche Teilhabe am Erwerbsleben erreichen. Zumindest in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes muss ein existenzsicherndes Erziehungsentgelt die Gleichstellung der häuslichen Kindererziehung mit der Erwerbsarbeit gewährleisten.
Die Schieflage dieser beiden Bereiche ist auch im Hinblick auf unser Rentenrecht skandalös. Die Mütter als Leistungsträgerinnen, die die künftigen Renten erst ermöglichen, müssen sich als „Trittbrettfahrerinnen“ beschimpfen lassen! Wie verquer ist das denn?“

Pressestelle Verband Familienarbeit e.V.
10. März 2017