Zweierlei oder Einerlei (Fh 2016/3)

Ein Bericht zur Fachtagung des Deutschen Frauenrates von Franziska Mascheck

„3-fach gefordert, 2-fach unbezahlt und 1-fach unersetzlich – bezahlte und unbezahlte Arbeit im Fokus“ hieß das Thema der Fachveranstaltung des Deutschen Frauenrates in Kooperation mit ver.di am 10. Juni in Berlin. Meine Neugier und ich folgten der Einladung des Deutschen Frauenrates als Vertreterin unseres Verbandes: Mal sehen, was der Titel hält.

Mehr als hundert Vertreterinnen und zwei Vertreter zahlreicher Verbände der Sorgearbeit trafen sich an diesem Nachmittag. Wir setzten uns in kleinen Gruppen an die verschiedenen Thementische zu Partnerschaftlichkeit, Pflege, Entgrenzung der Erwerbsarbeit, wirtschaftliche Unabhängigkeit, bürgerschaftliches Engagement und Familienarbeit.

An den Tischen zur Familienarbeit waren kaum Plätze zu finden, so überrannt waren sie. Viele unterschiedliche Träger waren hier vertreten. An unserem Tisch waren weiterhin zwei jüngere Mütter von je 3 Kindern auf der Suche nach Gleichgesinnten – gleichgesinnt im Sinne kinderreicher Eltern, die einen Großteil ihrer Zeit für die Familienarbeit einsetzen.

Zunächst gab es eine kurze Begrüßung durch Hannelore Buls, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates, und Stefanie Nutzenberger des ver.di-Bundesverbandes. Christine Morgenstern, Leiterin der Abteilung Gleichstellung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, folgte mit einer Einführung zum Thema Arbeitszeit und Familienzeit: Familienarbeitszeit. Um alle TeilnehmerInnen auf den gleichen aktuellen Forschungsstand zu bringen, hörten wir einen Fachinput von Uta Meier-Gräfe von der Justus-Liebig-Universität Giessen mit dem Titel „Arbeitszeiten aktuell: Zwischen Entgrenzung, unfreiwilliger Teilzeitarbeit und Sorgearbeit“.

Schon an dieser Stelle war die Laufrichtung des Nachmittags vorgegeben: Im Zentrum stand die Frauenerwerbsarbeit. Angefeuert durch den thematischen Input, konnte ich die nachfolgende Kaffeehaus-Diskussion an unseren Thementischen kaum erwarten – die Fülle der Beteiligten weckte große Hoffnungen und Erwartungen in mir.

Unsere Diskussion zur Familienarbeit verlief sehr geradlinig und ein Konsens war blitzschnell gefunden: Familienarbeit muss gesellschaftlich und finanziell anerkannt werden, beispielsweise durch ein Elterngehalt. Das ist eine realistische Möglichkeit, Menschen, die Familienarbeit leisten, vor Altersarmut zu bewahren.

Konsens herrschte in unserer Runde auch darüber, dass es jedoch nicht unser Ziel sein kann, die Familienarbeit auszulagern und einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachzugehen, um der Armutsfalle zu entkommen. Besonders berührend war, dass in unserer Runde kinderreiche Mütter mehrerer Generationen ihre Perspektiven schilderten. Wieder zeigte sich, dass Eltern mit mehreren Kindern in den aktuellen Debatten um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht berücksichtigt werden, denn Eltern kinderreicher Familien wenden mindestens eine unbezahlte Vollzeitstelle für die Familienarbeit auf. Sie sind also in der Konsequenz unserer sozialen Sicherungssysteme regelmäßig arm, zumindest aber von Armut bedroht und sehr wahrscheinlich von Altersarmut betroffen.

Bestärkt durch die schnelle Einigkeit unter Gleichgesinnten brachten wir unsere Ergebnisse in die anschließende Präsentation ein. Endlich hatten wir eine Möglichkeit, unseren Argumenten Gehör zu verschaffen.

Auf Grundlage der Präsentationen aller Thementische gab es eine abschließende Podiumsdiskussion zum Thema Erwerbsarbeit von Frauen, um Altersarmut vorzubeugen. Überhaupt nicht im Fokus stand dabei jedoch unser Anliegen: wie können (kinderreiche) Frauen oder Eltern abgesichert werden, die sich nicht für den heutzutage als normal angesehenen Weg der Erwerbskarriere, sondern für die Zeit mit ihren Kindern entscheiden? Unsere Sichtweise war nicht der Kenntnisnahme wert. Fazit: Es gibt noch viel zu tun für unseren Verband!

Soweit der Bericht über eine Tagung, zu der uns die Vorsitzende des Dt. Frauenrats, Frau Hannelore Buls, eingeladen hatte, in Beantwortung eines von uns an sie gerichteten Schreibens. Ihre Antwort empfanden wir als ungenügend und griffen die Sache nochmals auf, indem wir Frau Mona Küppers, die Nachfolgerin von Frau Buls als Vorsitzende des Dt. Frauenrats, in ihrem Amt begrüßten und sie über unsere Stellungnahme informierten:

Sehr geehrte Frau Küppers,

zunächst möchte ich Sie – auch im Namen unseres Verbandsvorstands – zur Übernahme des Vorsitzes im Dt. Frauenrat herzlich beglückwünschen, wirklich ganz im Sinn des Wortes: Glück zu wünschen zu allem Beginnen.

Kurz bevor Frau Buls ihr Amt an Sie weitergab, hatten wir mit ihr und Herrn Rosowski vom Bundesforum Männer korrespondiert. Wir baten um Klärung, inwiefern die in einer gemeinsamen Pressemitteilung zum Equal Pay Day gemachten Aussagen ernst zu nehmen seien, dass die unbezahlt geleistete häusliche Kindererziehung eine Aufwertung erführe, sobald die gewerbliche Care-Arbeit höher dotiert würde und umgekehrt.

In einer per Mail mit Datum 24. Mai 2016 zugesandten Antwort hält Frau Buls an dieser Aussage fest. Erfreulich offen räumt sie allerdings abschließend ein, dass die Gutachter einer früher tätig gewesenen Enquetekommission gemeint hätten, die unbezahlte Arbeit in Haus und Familie sei unberechenbar, und dass man sich wohl davor gefürchtet habe, die betreffende „hohe Summe“ zu benennen. Allerdings geht es uns überhaupt nicht um alle Sparten unbezahlter Arbeit, sondern nur um diejenige, die im Zusammenhang mit der familiären Kindererziehung steht. Vor der Adenauer‘schen Rentenreform von 1957 war gemäß dem natürlichen Generationenvertrag der Anspruch auf Alterssicherung an die Erziehung eigener Kinder geknüpft. Die Reform entzog den Eltern diesen Anspruch und koppelte ihn an Erwerbsarbeit. Im Gegenzug wäre die elterliche Erziehungsarbeit als Dienstleistung für die Rentenkasse, bzw. generell für die Gesellschaft zu vergüten gewesen. Stattdessen wurden die in der Familie Erziehenden der Altersarmut ausgesetzt. Zwei Generationen später ist die Bilanz zu ziehen mit der weltweit niedrigsten Geburtenrate für Deutschland.

Frau Buls versichert uns, weiterhin daran arbeiten zu wollen, dass beide Arbeitsbereiche besser gestellt werden: die Erwerbsarbeit im Care-Bereich soll besser bezahlt werden und dadurch werde dann auch die weiterhin unbezahlt bleibende Familienarbeit an Anerkennung gewinnen. Damit können und wollen wir uns keinesfalls zufrieden geben, auch nicht mit dem genannten Nahziel des dritten Rentenpunktes für die Mütter, die vor 1992 geboren haben. Eine Frau, deren frei gewählter Lebensentwurf „nur“ die Erziehung mehrerer eigener Kinder vorsähe, müsste auf dieser Grundlage fünfzehn Kinder erziehen, um im Alter eine „Standardrente“ zu erhalten, während ihre Kinder vorzugsweise die Renten derer finanzieren müssen, deren Erwerbsbiografie keine Lücken wegen Kindererziehung aufweisen. Von einer Institution, die explizit Fraueninteressen vertritt, wäre wohl mehr zu erwarten als nur für Fortschritte zu kämpfen, die im gängigen Politsprech schon Ladenhüter sind.

Die grundsätzliche Frage, die sich uns stellt, ist: Interessiert sich der DF nur für Probleme, die die Erwerbstätigkeit von Frauen betreffen, oder fühlt er sich auch zuständig für die Bedingungen, unter denen Verantwortung für Familie wahrgenommen werden kann? Die Bestrebungen für eine immer bessere „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ genügen einfach nicht. Ein Elterngeld, das nicht die geleistete Erziehungsarbeit aller Eltern gleichermaßen anerkennt, sondern den Bestverdienern einen höheren „Schadensersatz wegen Geburt eines Kindes“ (Konzept der Lohnersatzleistung) zuspricht als den „einfachen“ Leuten, den Studentenpaaren und den Eltern mit mehreren Kindern, ist eine psychologische Fehlleistung und fördert die weitere Verarmung der ohnehin bereits ärmsten Familien.

Unsere konkrete Forderung ist zunächst, die Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung von Familien- und Erwerbsarbeit überhaupt offen zu thematisieren, grundsätzlich mit dem Hinweis darauf, dass ohne die finanzielle Absicherung der häuslichen Erziehungsarbeit (kein „Hausfrauenlohn“!) diese Gleichwertigkeit nicht erreichbar ist und die Vereinbarkeit beider Arbeitsbereiche ein frommer Wunsch bleibt. Zugegeben: dieser Schwenk in der Positionierung erforderte Mut. Der Deutsche Frauenrat begäbe sich damit auf einen langen, mühsamen Weg. Aber wir sind sicher: unter dem Zeichen der Gleichberechtigung auch der Väter, die zuhause präsent sein wollen und sollen, würde das Bundesforum Männer als Bundesgenosse zu gewinnen sein.

Noch sind Millionen erwerbstätiger Frauen in Deutschland gleichzeitig Mütter. Es bleibt uns unerfindlich, warum ein Deutscher Frauenrat sich nur für ihre Gleichstellung in der Erwerbstätigkeit stark macht. Mit wirklicher Gleichberechtigung hat das wenig zu tun. Die Vereinbarkeit, wie sie heute gepriesen wird, läuft immer unverhohlener auf die Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile hinaus. Sie schiebt die Familienarbeit an den Rand und proklamiert sie als tunlich zu vermeidenden Aufwand von Zeit, Kraft und Geld. Teilzeitarbeit ist immer gleichbedeutend mit Lohn- und Renteneinbußen und kann deshalb auch nicht überzeugen. Unter diesen Bedingungen muss Familie immer eklatanter versagen. Von der Situation der Alleinerziehenden soll hier noch gar nicht die Rede sein. Aber in ihrem Fall ist die Vereinbarkeitslüge am offensichtlichsten.

Wir würden uns freuen über einen konstruktiven Meinungsaustausch.

Mit freundlichen Grüßen
G. Martin