Antwort der Parteien in Mecklenburg-Vorpommern auf die Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2016

Das Bündnis „Rettet die Familie“ hat Wahlprüfsteine mit gezielten Fragen zur Familienpolitik an die Landesverbände von 10 Parteien, die am am 4. September für die Wahl zum Landtag von Mecklenburg-Vorpommern antreten, versandt. Die eingegangenen Antworten werden hier veröffentlicht. Uns ging es dabei um gezielte Informationen zu speziellen Fragen. Wer die Wahlprogramme einer Partei kennenlernen will, kann sie auf den Internetseiten der Parteien nachlesen. Uns ging es um Informationen, die oft nicht unbedingt im Parteiprogramm stehen.

Es antworteten SPD, CDU, Linke, Grüne, FDP, Familienpartei, AfD und Bündnis C.
Keine Antwort kam von Piraten und Freie Wähler.

Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2016 in Mecklenburg-Vorpommern
übersandt von Bündnis „Rettet die Familie“

Das Bündnis „Rettet die Familie“ ist eine bundesweite lockere Verbindung von familienpolitisch aktiven Gruppierungen mit z.T. voneinander abweichenden Vorstellungen und Schwerpunkten . Ein gemeinsames Ziel ist aber der Abbau der bestehenden gesellschaftlichen Diskriminierung von Eltern und die Gleichberechtigung zwischen verschiedenen Elterngruppen (Näheres unter www.rettet-die-familie.de).

Das deutsche Sozialrecht, namentlich die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), stellt spätestens seit der Rentenreform 1957 eine massive Diskriminierung von Elternschaft dar. Aufgrund des bestehenden Umlageverfahrens wird die Alterssicherung einer Generation einschließlich von Krankheitskosten und Pflege allein von den Kindern dieser Generation getragen und daher allein durch die Erziehungsleistung der Eltern erarbeitet. Der Rentenanspruch wurde aber sachwidrig fast ausschließlich an Erwerbsarbeit gebunden. Diese Überbewertung der Erwerbsarbeit zulasten der Erziehungsleistung führte dazu, dass Eltern gegenüber Kindern in der Regel weniger Ansprüche haben als Erwerbstätige ohne Kinder. Damit erfolgte eine Enteignung der Eltern, die beispielsweise im 5. Familienbericht mit „struktureller Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien“ bezeichnet wurde.
Der zuvor bestehende familiäre Generationenvertrag (Eltern sorgen für ihre Kinder und werden im Gegenzug in ihrem Alter wieder von ihren erwachsenen Kinder versorgt) wurde zerstört und von einer Frondienstpflicht der Eltern gegenüber der Restgesellschaft ohne angemessene Gegenleistung abgelöst.

Diese jahrzehntelange massive Diskriminierung der Elternleistung hat zur Änderung aller familienbezogener Wertvorstellungen geführt und gefährdet inzwischen die Lebensfähigkeit der Familie als Institution überhaupt. Damit werden auch die Grundlagen unseres Sozialsystems selbst immer mehr ausgehöhlt. Die Politik hat bisher nur in Form kosmetischer Korrekturen reagiert, die in keinem Verhältnis zum Umfang der erfolgten Enteignung stehen (2 bzw 3 Erziehungsjahre bei der Rente, Differenzierung beim Pflegeversicherungsbeitrag u.a.).

Als Scheinlösung wird vielmehr eine Gleichstellungspolitik propagiert, die den Eltern eine „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ ermöglichen soll. Diese Überhöhung der Erwerbsarbeit auf Kosten der Erziehungsleistung ist nicht nur eltern- sondern auch frauenfeindlich. Da volle Erwerbsarbeit beider Eltern nur bei weitgehender Auslagerung der Erziehungsarbeit möglich ist, wird die frühestmögliche Fremdbetreuung der Kinder in öffentlichen Einrichtungen propagiert und staatlich finanziert. Die Folge ist eine Bevormundung und Überforderung der Eltern, die zunehmend zu psychischen Störungen führt, das Familienleben belastet und die soziale Entwicklung der Kinder gefährdet, indem die Entstehung einer tragfähigen Bindung zu ihren Eltern erschwert wird.

Eltern, die sich den von der Wirtschaft gesteuerten Vorgaben des Gesetzgebers anpassen, werden bevorzugt (z. B. durch höheres Elterngeld, staatliche Finanzierung der Krippenbetreuung u.a). Eltern, die es für richtig halten, ihre U3-Kinder selbst zu betreuen, werden benachteiligt (z.B. geringeres Elterngeld bei einem zweiten oder weiteren Kind). Selbst das geringe Betreuungsgeld wurde vom Bundesverfassungsgericht wieder gestrichen, „weil es in die Kompetenz der Länder“ falle. Außer Bayern weigerten sich aber bisher alle Länder, diese ohnehin nur marginale Anerkennung der Elternarbeit fortzuführen. – Diese gezielte Ungleichbehandlung verschiedener Elterngruppen zeigt deutlich, wie die Politik versucht, Eltern im Sinne der vorgegebenen allein an den Interessen der Wirtschaft orientierten Erwerbsideologie zu manipulieren und das Erziehungsrecht der Eltern zu unterlaufen.

Die bestehende Diskriminierung der Eltern (Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, Familienlastenausgleich, Steuerrecht) betrifft ganz überwiegend die Bundesgesetzgebung. Die Länder haben aber Einfluss über den Bundesrat, so dass diese Bereiche auch bei Landtagswahlen nicht ausgeklammert werden dürfen. – Im Bereich der besonders sensiblen Kleinkind-Betreuung (U3) hat aber das Bundesverfassungsgericht durch sein Urteil vom 21. Juli 2015 auch den Ländern eine deutliche Verantwortung zugeordnet. So wären sie jetzt durchaus in der Lage, mehr Gleichberechtigung von Eltern zu verwirklichen, die ihre Kinder selbst betreuen wollen.

Bitte beantworten Sie uns folgende Fragen:

1. Wie steht Ihre Partei zur ungleichen Bewertung von Erwerbsarbeit und elterlicher Erziehungsarbeit?

  • Wird in Ihrer Partei überhaupt erkannt und thematisiert, dass die elterliche Erziehungsarbeit nicht mehr bevorzugt der Alterssicherung der Eltern selbst zugute kommt, wie das früher der Fall war, sondern der Gesamtgesellschaft?
  • Wenn ja, sehen Sie einen Weg darin, dass kinderlose Erwerbstätige sich stärker an den Kinderkosten (Sachkosten, elterliche Erziehungsarbeit) beteiligen (z.B. Kindergrundsicherung, Erziehungsgehalt in den ersten Lebensjahren des Kindes), um einen auch ethisch vertretbaren Rentenanspruch gegenüber den erwachsen gewordenen Kindern der Eltern zu erwerben?
  • Oder sehen Sie die Lösung eher darin, dass sich kinderlose Erwerbstätige selbst durch Ansparen von Kapital einen Rentenanspruch erwerben, um die nachfolgende Generation weniger zu belasten?
  • Oder halten Sie eine Kombination beider Möglichkeiten für den geeignetsten Weg?

SPD:
Die von Ihnen vorgetragene ökonomisierte Sichtweise auf Erziehungsarbeit teilen wir nicht. Die Entscheidung für oder gegen eigene Kinder ist eine persönliche Entscheidung, in die die Politik sich nicht einzumischen hat. Die Diskussion über eine Verknüpfung von Alterssicherung und Kindererziehung halten wir vor diesem Hintergrund für falsch und auch irreführend. Wichtiger ist es, über Maßnahmen zu diskutieren, wie Familien mit Kindern noch besser unterstützt werden können und wie die Kinderarmut in Deutschland signifikant weiter gesenkt werden kann.

CDU:
Beantwortung zugesagt, aber noch nicht eingetroffen.

Linke:
Zu Punkt 1: Tatsächlich besteht dieser Umstand seit der (notwendigen) Einführung des umlagefinanzierten Rentenversicherungssystems. Wir stimmen Ihnen insofern zu, als dass Eltern dafür Sorge tragen, dass künftige Erwerbsgenerationen nachwachsen, die wiederum als Rentenbeitragszahlende ein Leben im Alter ermöglichen.
Zu Punkt 2: DIE LINKE fordert das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 200 Euro zu erhöhen. Zudem fordern wir, den Kinderzuschlag zu entbürokratisieren. Langfristig stehen wir für eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, damit kein Kind mehr arm ist. All diese Leistungen sind steuerfinanziert. An der Gegenfinanzierung sind insbesondere die wirtschaftlich Leistungsfähigen zu beteiligen. So schlagen wir vor, den Spitzensteuersatz der Einkommensteuer zu erhöhen und eine Millionärssteuer einzuführen.
Zu Punkt 3: nein
Zu Punkt 4: entfällt

Grüne:
Antwort ging verspätet ein, ist gleichlautend mit der Antwort des LV Berlin; siehe dort.

FDP:
Natürlich ist das traditionelle Familienbild von Mehrgenerationenfamilien, in denen Kinder für die Älteren sorgen und umgekehrt heute nicht mehr tragend. Kinder werden in ihrem späteren Erwerbsleben natürlich die Lasten der Alterssicherung der Eltern und Großelterngeneration tragen müssen und gleichfalls für sich selbst vorsorgen müssen, da unklar ist, ob ihre eigene Altersversorgung im Rahmen des alten Rentenversicherungssystems überhaupt noch ausreichen wird. Hier ist es zu einer massiven Verschiebung der Belastung auf jüngere und nachfolgende Generationen gekommen, was dafür spricht, den Generationenvertrag wieder neu zu verhandeln, wie es eine Reihe von Wissenschaftlern und Politikern längst fordern.
Ein Ausgleich kann aus Sicht der FDP M-V nur über die Besteuerung oder eine Verknüpfung von Besteuerung und Rentenversicherung erfolgen. Ein Familiensplitting würde diejenigen stärker belasten, die selbst keine Kinder haben, aus diesem Mehrbeitrag kann die Freistellung der Familien mit Kindern erfolgen, damit mehr Finanzspielraum ist, um selbst für das Alter vorzusorgen.

Familienpartei:
Für die Familien-Partei Mecklenburg-Vorpommern ist die volle Gleichwertigkeit und Nichtdiskriminierung elterlicher Erziehungsarbeit ein zentrales Ziel. Wir wollen echte Wahlfreiheit. Für uns ist Elternsein ein echter Vollzeitjob, der fair entlohnt gehört – und zwar von dem, der davon profitiert: Staat und Gesellschaft. Deshalb treten wir ein für ein Erziehungsgehalt.
Zu Punkt 1: Bei uns ist der Name Programm. Genau deshalb haben wir das Problem sehr genau erkannt und werden nicht müde, darauf hinzuweisen. Die immer wieder zitierte „gender gap“ bei Gehalt und Rente ist eigentlich eine „family gap“. Dem kann man nur entgegenwirken, indem man Erziehungsleistung fair durch ein sozialversicherungspflichtiges Gehalt entlohnt.
Zu Punkt 2: Ja. Deshalb wollen wir bundesweit die Einführung eines Erziehungsgehaltes, an dessen Finanzierung sich alle beteiligen und somit ihren Beitrag für die demografische Entwicklung des Landes leisten. Wir wollen ein kostendeckendes Kinderkostengeld. Auf Landeseben fordern wir die Einführung eines Landeselterngeldes. Um dies zu decken wird es ein stärkeres Engagement der Kinderlosen brauchen – auch der Fairness und Gleichberechtigung wegen.
Zu Punkt 3 und 4: Im Ende ist es wahrscheinlich eine Mischung aus beiden Instrumenten. Sicherlich braucht Deutschland eine familiengerechte Rentenreform, die die entlastet, die die Familienleistung erbringen: Eltern mit Kindern. Während sie heute einen Großteil der finanziellen Last tragen, finanzieren Kinderlose nur etwa 30 Prozent ihrer späteren Rentenleistung selbst. Der Rest wird von den Kindern anderer Leute getragen.

AfD:
Die AfD steht für die Wahlfreiheit der verschiedenen Lebensmodelle. Die Entscheidung für die Betreuung zuhause darf nicht gegenüber der Erwerbsarbeit benachteiligt werden. Gerade die elterliche Erziehung ist schließlich die wichtigste Leistung für die Entwicklung unserer Kinder. Wir fordern deshalb ein längeres Elterngeld für das entfallene Betreuungsgeld und eine Besserstellung der Familien bei den Sozialbeiträgen sowie im Rentensystem.
Zu Punkt 1: Das ergibt sich aus dem Umlageverfahren in der Rentenversicherung. Die Vorsorge findet nicht mehr in der Familie statt, sondern in der Gesamtgesellschaft. Die immer wenigen jungen zahlen für immer mehr alte Menschen. Das ist ein Grund für weniger Verantwortlichkeit und für immer weniger Kinder in unserem Land.
Zu Punkt 2: Die AfD schlägt eine Besserstellung von Eltern über niedrigere Sozialbeiträge, ein Familiensplitting im Steuersystem und eine deutliche Höhergewichtung der Erziehungsleistung im Rentensystem vor.
Zu Punkt 3: Ohne Frage ist es notwendig, dass die Bürger wieder für sich selbst ansparen. Das gilt sowohl für kinderlose Bürger als auch für Erwerbstätige mit Kindern. Eltern müssen aber im Rentensystem bessergestellt werden.
Zu Punkt 4: Siehe oben.

Bündnis C:
Die Stärkung der Familien ist ein Hauptanliegen der Arbeit von Bündnis C. Die zunehmende einseitige Bevorzugung der Vollerwerbstätigkeit beider Elternteile und eine dahingehende Propagierung weiter Teile der politischen „Elite“ ist uns ein großes Ärgernis. Die Politik verkennt damit wesentliche Grundlagen des Menschseins und der menschlichen Entwicklung. In der Familie werden die wichtigsten Grundlagen für eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung gelegt. Der Erziehungstätigkeit in der Familie muss wieder mehr Anerkennung verschafft werden, so dass diese mind. gleichberechtigt zu anderen Modellen ist.
Zu Punkt 1: Die politischen Entscheidungen des letzten Jahrzehnte führen zu einer Verarmung der Familien, in denen die Eltern sich noch persönlich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern. Kinderlose können sich dagegen i.d.R. als Doppelverdiener über Jahrzehnte hinweg einen beachtlichen Wohlstand erarbeiten und im Alter darauf bauen, dass die Kinder ihrer Altersgenossen ihre Renten bezahlen.
Zu Punkt 2: Kinderlose sollten daher durch höhere Steuern und Abgaben in deutlich größerem Maße als bisher in die Verantwortung genommen werden. Wir treten darüber hinaus für die Einführung eines Erziehungsgehaltes bis zum 16. Lebensjahr der Kinder ein.
Zu Punkt 3: Da Erwerbstätige grds. in eine Rentenversicherung einzahlen, generieren sie aus dieser auch Ansprüche. Jedem ist es darüber hinaus im Rahmen seiner Möglichkeiten freigestellt, seine Rentenhöhe durch weitere Maßnahmen zu beeinflussen. Insofern erscheint es sachgerechter, die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge an den Familienstand zu koppeln.
Zu Punkt 4: s.o.

2. Wie wollen Sie Steuergerechtigkeit für Familien herstellen?

  • Wird die steuerliche Mehrbelastung der Eltern in Ihrer Partei als Problem erkannt?
    Sie besteht darin, dass zwar das Existenzminimum der Kinder wie bei Erwachsenen auch steuerfrei gestellt wird (durch Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag), aber andererseits auch auf die Kinderkosten Verbrauchssteuern (Mehrwertsteuern, Energiesteuern) erhoben werden, so dass Eltern in der Regel steuerlich höher belastet werden, als andere, wobei dieser Effekt mit der Kinderzahl zunimmt.
  • Wenn ja, wie wollen Sie dem begegnen? (höheres Kindergeld? Kindergrundsicherung? Rückerstattung von Verbrauchsteuern auf die Kinderkosten? Familiensplitting?).

SPD:
Die SPD steht für das Steuermodell des Familiensplittings. Das bestehende Ehegattensplitting wollen wir perspektivisch abschaffen. Aktuell fehlen hierfür die notwendigen Mehrheiten.
Zusätzlich benötigen wir zudem Maßnahmen, die auch bei Familien wirksam werden, die von Steuerfreibeträgen nicht profitieren können.

CDU:
Beantwortung zugesagt, aber noch nicht eingetroffen.

Linke:
Zu Punkt 1: Aus unserer Sicht ist es besonders problematisch, dass insbesondere jene Kinder unter Entbehrungen zu leiden haben, deren Eltern von Steuerfreibeträgen nicht profitieren, da ihr Einkommen zu gering ist oder sie selbst Transferleistungen beziehen. Tatsächlich müssen auch diese Eltern Verbrauchssteuern zahlen. Insofern trägt das Steuersystem zu einer ungleichen Belastung der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen bei. Auch aus diesem Grund fordert DIE LINKE eine Reformierung des bundesdeutschen Steuersystems. Wir legen unseren Fokus aber nicht auf eine Trennlinie zwischen Kinderlosen und erziehungsberechtigten Eltern. Denn auch diese Gruppen sind in sich heterogen. Es gibt sowohl arme als auch reiche Menschen, die Kinder haben oder eben nicht. Wir halten es deswegen für sinnvoll, als Kriterium für einen steuerlichen Nachteilsausgleich nicht die Anzahl der Kinder, sondern die wirtschaftliche Situation der jeweiligen Personen zu machen.
Zu Punkt 2: Wie bereits oben erläutert, setzt DIE LINKE kurzfristig auf eine Erhöhung des Kindergeldes und langfristig auf die Einführung einer Kindergrundsicherung.

Grüne:
Antwort ging verspätet ein, ist gleichlautend mit der Antwort des LV Berlin; siehe dort.

FDP:
Die FDP hat sich bereits zur Bundestagswahl 2013 programmatisch für ein Familiensplitting ausgesprochen. Danach sollte der gleiche Grundfreibetrag für Kinder und Erwachsene gelten, so dass Familien mit Kindern spürbar von der Einkommensteuer entlastet werden können, die ja gerade Ausdruck der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit ist.
Bei den Verbrauchsteuern kann grundsätzlich nicht differenziert werden, weil diese in der Regel gleich bei Verbrauch anfallen, und es praxisfern sein dürfte, zu unterscheiden und zu erfassen, ob der Verbraucher ein Kind oder ein Erwachsener ist. Ein Rückerstattungssystem ist in der Praxis ebenso schwer vorstellbar, allenfalls könnte hier ein pauschalierendes System greifen.

Familienpartei:
Wir brauchen eine umfassende Steuerreform – orientiert an den Bedürfnissen der Familie. Das Kirchhoff-Modell ist dafür eine gute Diskussionsgrundlage. Zusätzlich wollen wir eine Mehrwertsteuerreduzierung bei Produkten für Babys und Kinder.
Zu Punkt 1 und 2: Absolut – es wird ein Bündel an Maßnahmen brauchen, um dem zu begegnen. Familien zahlen doppelt und dreifach. Sie entrichten nicht nur ihre Einkommenssteuer sondern zahlen dem Staat mit jeder Windel, jedem Produkt für ihre Kinder 20 Prozent Mehrwertsteuer. Genau deshalb plädieren wir für hohe Kinderfreibeträge und einen abgesenkten Mehrwertsteuersatz für Kinder- und Babywaren. Das Geld kann durch die sinnfreien Einsparung der Steuererleichterung für Haustiernahrung eingespart werden. Zusätzlich wollen wir eine radikale Vereinfachung, eine Entbürokratisierung des deutschen Steuerrechts. Kein Vater, keine Mutter hat wirklich die Zeit, sind stundenlang mit einer Steuererklärung herumzuschlagen.

AfD:
Zu Punkt 1: Ja
Zu Punkt 2: Die AfD in Mecklenburg-Vorpommern setzt sich für ein echtes Familiensplitting ein. Die Kindererziehung als gesellschaftsfördernde Leistung muss bei den Steuern Berücksichtigung finden und zu einer deutlichen Entlastung des Familieneinkommens führen.
Die Belastung des gesamten Familien-Bruttoeinkommens mit Sozialbeiträgen ist ungerecht, da Eltern bereits einen generativen Beitrag zum Erhalt des Sozialsystems leisten. Deshalb sollen die Beiträge nur auf das Einkommen berechnet werden, das sich nach Abzug der Kinderversorgungskosten ergibt. Dies fördert die Familiengründung und gibt Arbeitgebern einen Anreiz, Eltern einzustellen.
Die Erziehungsleistung muss auch im Rentensystem echte Wertschätzung erfahren. Heute profitiert von Kindern, wer keine hat. Diesem Missverhältnis müssen wir entgegentreten. Die AfD will Eltern bei der Rente deutlich besserstellen. Nur so können wir die Generationengerechtigkeit wiederherstellen.

Bündnis C:
Bündnis C tritt wie oben dargestellt für die Einführung eines Erziehungsgehaltes ein. Dabei handelt es sich um eine direkte Förderung der Familien, die mit diesem Geld dann verantwortungsvoll und selbstbestimmt umgehen können. Ein (deutlich) höheres Kindergeld bzw. höhere Steuerfreibeträge („mehr Netto vom Brutto“) wäre als Zwischenlösung sicher denkbar. Eine Rückerstattung von Verbrauchssteuern wäre unseres Erachtens mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden bzw. in der Praxis kaum realisierbar. Dieses lehnen wir insofern ab.

3. Wie wollen Sie die Ungleichbehandlung von selbst betreuenden Eltern gegenüber Eltern, die ihre Kinder bereits nach einem Jahr oder früher in Fremdbetreuung geben, beenden?

  • Wird diese Ungleichbehandlung in Ihrer Partei überhaupt als Problem gesehen und thematisiert?
  • Wenn ja, wie wollen Sie mehr Gleichberechtigung zwischen diesen Elterngruppen erreichen? (Erziehungsgehalt für alle Eltern von U3-Kindern mit Selbstfinanzierung bei Krippenbetreuung? Einführung eines Betreuungsgeldes auf Landesebene? Wenn ja, in welcher Höhe? Andere Maßnahmen?)

SPD:
Es gibt keine Ungleichbehandlung von Eltern. Kindertagesförderung ist mehr als reine Kinderbetreuung. Es ist nicht einfach nur die Verwahrung unseres Nachwuchses zur Ermöglichung der Erwerbstätigkeit der Eltern. Kindertagesförderung ist in erster Linie frühkindliche Bildungsarbeit, von der gerade die Kinder aus sozial benachteiligten Familien deutlich profitieren. Dass die Zahlung von Betreuungsgeld oder ähnlichen Leistungen faktisch wie eine „Fernhalteprämie“ genau bei den Kindern wirkt, bei denen der Besuch der Kindertagesförderung bestehende Defizite deutlich abmildern hilft, ist wissenschaftlich belegt. Wir lehnen daher ein Betreuungsgeld oder ähnliche Leistungen ab und investieren die frei gewordenen Mittel lieber in die Verbesserung der Qualität der Kindertagesförderung. – Die Betreuung in Kindertagesförderung steht zudem der Erziehung in einem liebevollen Elternhaus in keiner Weise entgegen.

CDU:
Beantwortung zugesagt, aber noch nicht eingetroffen.

Linke:
Zu Punkt 1: Die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten ist ein freiwilliges Angebot, welches Eltern annehmen können, oder eben auch nicht. Die hohe Nachfrage nach Kita-Plätzen zeigt (in M-V liegt der Betreuungsgrad der 3- bis unter 6-Jährigen bei 96,8 Prozent), dass nahezu die gesamte Elternschaft dieses Angebot, trotz teils erheblicher Kosten, in Form von Elternbeiträgen, gerne in Anspruch nimmt. Dies ist auch Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Veränderung. Die Rollenbilder der Vergangenheit sind überholt. Frauen und Männer wollen sich nicht mehr zwischen Job und Familie entscheiden. Zu den Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Erwerbs-, Privat- und Familienleben gehören flexiblere Arbeitszeitmodelle. Für Familien mit Kindern ist ein flächendeckender Zugang zu ganztägiger und flexibler Kindertagesbetreuung von der Kinderkrippe über den Kindergarten bis hin zum Schulhort unerlässlich.
Zu Punkt 2: entfällt

Grüne:
Antwort ging verspätet ein, ist gleichlautend mit der Antwort des LV Berlin; siehe dort.

FDP:
Das Thema wird in der FDP sehr intensiv diskutiert. Gerade für die Freien Demokraten darf es keinen Unterschied machen, welche Betreuungsform die Eltern wählen, ob sie selbst betreuen, ob sie die Kinder in eine Kindertagesstätte betreuen lassen oder bei einer Kindertagespflegeperson.
Die Freien Demokraten warnen davor, hier ideologisch heranzugehen. Im Vordergrund steht das Elternwahlrecht und die beste Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeit für das einzelne Kind. Für uns Freie Demokraten geht es auch nicht ausschließlich um die Betreuung, sondern auch um die frühkindliche Bildung, dabei setzen wir nicht auf die gleiche frühkindliche Bildung für alle, sondern auf die besten Bildungsmöglichkeiten für jedes einzelne Kind, da alle unterschiedliche Fähigkeiten und Begabungen mitbringen.
Die FDP hat zum Betreuungsgeld kontrovers diskutiert, zum einen ist das Betreuungsgeld Ausdruck elterlicher Wahlfreiheit, zum anderen gab es erhebliche verfassungsmäßige Bedenken, die dazu führte, dass das Betreuungsgeld auf Bundesebene vom BVerfG gekippt wurde.

Familienpartei:
Wir wollen die echte Wahlfreiheit. Und wir sagen: Bindung vor Bildung. Als Familien-Partei stehen wir für ein steuerfinanziertes Erziehungsgehalt. Wer seine Kinder in die Krippe geben möchte soll und kann dies tun – im Regelfall kostet das bei Ganztagesbetreuung dann den Betrag des ausbezahlten Erziehungsgehaltes. Die Subventionen für Kindertagesstätten werden entsprechend zurückgefahren, Markt und Qualität der Einrichtungen gestärkt.

AfD:
Zu Punkt 1: Ja.
Zu Punkt 2: Wegen des vom Verfassungsgericht verworfenen Betreuungsgeldes schlägt die AfD in Mecklenburg-Vorpommern vor, dass das gut angenommene Elterngeld verlängert wird. So könnten Eltern die erste gemeinsame Zeit mit ihrem Kind mindestens bis zum 18. Lebensmonat zuhause genießen. Eine Verlängerung bis zum dritten Lebensjahr soll möglich sein.

Bündnis C:
Wir treten ein für die bundesweite Einführung eines Erziehungsgehaltes. Das gegenwärtige Elterngeld bevorzugt einseitig Erwerbstätige und ist damit sozial ungerecht. Bei einem Erziehungsgehalt könnten die Eltern selbst entscheiden, ob sie damit die Unterbringung ihrer Kinder in einer Kindertagesstätte finanzieren oder sich selbst um die Förderung ihrer Kinder kümmern. Über die Höhe eines Erziehungsgehaltes gibt es noch keine abschließende Beschlusslage bei Bündnis C. Nach unserer Vorstellung muss das Erziehungsgehalt so bemessen sein, dass es ein angemessenes, frei verfügbares Einkommen (nach Steuern) darstellt, welches einen freien Wettbewerb der familiären Erziehung gegenüber den nichtfamiliären Betreuungskonzepten ermöglicht. Ehepaare sollen nicht aus finanziellen Gründen auf Kinder verzichten müssen.