Gender Mainstreaming auch für die Familie (Fh 2013/1)

von Gertrud Martin

Der Streit um die gesetzliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften zeigt, wie die Ideologie des Gender Mainstreamings (GM) sich immer weiter zur Mitte unserer Gesellschaft durchfrisst. Diese Entwicklung ist allerdings nur logisch, wenn man verstanden hat, worum es dem GM geht: Demnach sei das Mann- oder Frausein dem Menschen nicht von der Natur vorgegeben, sondern die jeweils typischen Verhaltensweisen und Rollenbilder seien durch Erziehung und überkommene Denkdiktate „konstruiert“. Diese Konstrukte seien folglich auch wieder dekonstruierbar und die Bausteine neu zusammensetzbar, je nach individuellem Belieben.

Aus dieser Logik ergibt sich ohne Schwierigkeit auch die These, dass sich eine Ehe nicht zwingend als die naturgegebene Gemeinschaft eines Mannes und einer Frau definieren müsse. Dieses „altbackene Ehebild“ ist dann eben auch nur ein Konstrukt und kann im Sinne von Freiheit und Pluralismus zu vielerlei Varianten umstrukturiert werden. Widerspruch zwecklos.

So richten wir die Welt neu ein. Kinder, die hier hineingeboren werden, werden sie „normal“ finden, weil sie nichts anderes kennen. Wenn sie bei zwei Papas oder zwei Mamas aufwachsen, wird ihnen möglicherweise erst in der Pubertät auffallen, dass ihr Welt- und Selbstbild blinde Flecken aufweist. Vielleicht werden sie unter diesem Defizit zu leiden haben. Vielleicht werden sie nie in eine ge­sicherte Persönlichkeitsstruktur hineinfinden.

Merkwürdigerweise sind die Bildungspoli­tiker/innen zu der Erkenntnis gelangt, dass für die öffentlichen Betreuungseinrichtungen – auch für die Kinder unter drei Jahren – mehr männliches Personal angeworben werden müsse, damit die Kinder sowohl das weibliche als auch das männliche Element erfahren. Warum soll diese Prämisse nicht auch für die Familie gelten? Zumindest sollte im Adoptionsrecht – wenn es um die Adoption fremder Kinder geht – die Definition von Familie als Gemeinschaft von Vater, Mutter, Kind die Richtschnur und Norm der Gesetzgebung bleiben. Die Tatsache, dass immer öfter Kinder in Homo-Verbindungen (aus früheren Hetero-Verbindungen) und immer mehr Scheidungskinder bei allein erziehenden Elternteilen aufwachsen, rechtfertigt nicht, diese „Lebenswirklichkeiten“ zur Grundlage eines Adoptionsrechts zu machen, das ausschließlich am Kindeswohl orientiert bleiben sollte.

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