„Herr Schäuble, wofür ist denn nun kein Geld da?“

Finanzminister Wolfgang Schäuble gab bei einem Treffen der Süd-West-Landesgruppe der CDU sinngemäß zu verstehen, dass er Widerstand gegen die Einführung des Ehegattensplittings für Eingetragene Partnerschaften Gleichgeschlechtlicher für vergeblich halte (Schwarzwälder Bote vom 27.02.2013). Die Diskussion, welche Linie zwischen „konservativ“ und „modern“ die Partei einschlagen solle, ob eher Taktik oder Inhalt angebracht sei, bekommt dadurch einen neuen Impuls.

Dazu nimmt die Vorsitzende des Verbands Familienarbeit e.V., Gertrud Martin, Stellung:
„Mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP wurde zum 01.01.2005 das Gesetz zur Eingetragenen Partnerschaft eingeführt. Der Begriff Ehe beschreibt nun nicht mehr allein die Verbindung eines Mannes mit einer Frau – potenziell in der Absicht, Kinder zu zeugen. Die logische Folge dieses Sichtwechsels ist die Einführung des Ehegattensplittings auch für die Homo-Ehe. Der Damm ist also längst gebrochen.“

Martin bemerkt, es sei irritierend, dass ausgerechnet die politischen Kräfte, die das Ehegattensplitting zur Disposition stellen wollten, vehement für dessen Einführung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften kämpften. „Medienwirksam treiben sie die Konservativen vor sich her. Eine zusätzliche Belastung des Staatshaushalts spielt da offensichtlich keine Rolle.“

Martin weiter: „Der Verband Familienarbeit e.V., der die Interessen der in der Familie Erziehenden vertritt, erinnert an die Bestrebungen in der CDU/CSU, auch für Mütter, die vor dem 01.01.1992 geboren haben, drei Erziehungsjahre pro Kind anzuerkennen. Der reflexartige Bescheid des Finanzministers, dafür sei kein Geld da, ist für uns ein Schlag ins Gesicht. Er wiederholt und bekräftigt die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zu Klagen, die von der Einführung des Stichtags betroffene Mütter vor 10 Jahren führten. Mit der Begründung, Stichtagsregelungen müssten akzeptiert werden, wurde diesen Müttern das Grundrecht der Gleichheit vor dem Gesetz verweigert. Für uns ist das ein Fall von Altersdiskriminierung!“

Obwohl in der Sache kein direkter Zusammenhang mit dem Splitting für gleichgeschlechtliche Paare besteht, stellt sich für den Verband doch die Frage: „Wessen Rechte haben den Vortritt, wenn es um die Finanzierbarkeit geht? Hat die Beendigung der gefühlten Diskriminierung einer Minderheit Vorrang vor der Abschaffung des die alten Mütter diskriminierenden Stichtags? Bekommen immer diejenigen Recht, die am lautesten schreien?“

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
4. März 2013

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