Mehr Rentengerechtigkeit für ältere Mütter ist keine Finanzierungsfrage

Positives von den CDU-Frauen

Die Ehrenvorsitzende des Verbandes Familienarbeit e. V., Wiltraud Beckenbach, äußert sich zur von der CDU-Frauen-Union geforderten Erhöhung der Renten älterer Mütter:

„Nach dem erbärmlichen Gezerre um das Betreuungsgeld ist die Forderung der CDU-Frauen-Union auf Anrechnung von drei Erziehungsjahren für vor 1992 geborene Kinder mal etwas Positives und ein Stück mehr an Gerechtigkeit. Auch die Lebensleistung von Müttern muss sich in der Altersversorgung niederschlagen. Es ist nicht hinnehmbar, dass gerade diejenigen, die den wichtigsten Beitrag für die Zukunft unseres Landes geleistet haben, immer wieder benachteiligt werden.“

Der stellv. Vorsitzende des Verbandes, Dr. Johannes Resch, ergänzt: „Mehr Erziehungsjahre für ältere Mütter bei der Rente sind ohne Zusatzfinanzierung möglich.“ Er erläutert: „Die Rentenhöhe orientiert sich am `aktuellen Rentenwert`, der nach dem `Durchschnittsentgelt` vollbeschäftigter Arbeitnehmer/innen bestimmt wird. Das bildet aber die Lebenswirklichkeit von Arbeitnehmer-Familien ungenügend ab, weil die unbezahlte Erziehungsarbeit von Eltern nicht berücksichtigt wird. Es werden ausschließlich die Lebensverhältnisse von Nur-Erwerbstätigen zugrunde gelegt. Es ist wirklichkeitsnäher, die unbezahlte Erziehungsarbeit bei der Berechnung des Durchschnittsentgelts teilweise zu berücksichtigen. Damit wird der aktuelle Rentenwert etwas gesenkt. Schon eine Minderung um 5% spart etwa 13 Mrd. € ein. Das ist etwa der Betrag, der zur Finanzierung von zwei zusätzlichen Erziehungsjahren für alle vor 1992 geborenen Kinder erforderlich ist. Eine finanzielle Zusatzbelastung für die Rentenversicherung oder den Staat wird vermieden. Im Ergebnis würden Ansprüche aus Erwerbsarbeit geringfügig sinken. Die Erziehungsleistung würde aber deutlich aufgewertet.“

Resch weiter: „Dann wird Altersarmut, die vor allem Mütter mehrerer Kinder betrifft, gemindert und ein Stück Generationenvertrag zwischen Eltern und Kindern wiederhergestellt. CDU/CSU und FDP können jetzt beweisen, dass sie aus ihren Fehlern bei der Rentenreform 1957 gelernt haben.“

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
4. Dezember 2012

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