Verband Familienarbeit e. V. begrüßt Forderung nach Rentenanpassung für Mütter

Der Vorstand des Verbandes Familienarbeit e. V. bezeichnet Bestrebungen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bei der Rente für Mütter (oder Väter) auch für vor 1992 geborene Kinder drei Erziehungsjahre anzuerkennen statt nur ein Jahr, als „Schritt in die richtige Richtung“. Die Vorsitzende Gertrud Martin merkt dazu an: „Das sollte jedoch für alle Mütter gelten, nicht nur für die, die neu in Rente gehen. – Obwohl im Durchschnitt Altersarmut heute weit geringer ist als Familienarmut, sind gerade die Mütter mehrerer Kinder, die am meisten für den Erhalt unseres Alterssicherungssystems geleistet haben, von Altersarmut betroffen.“

Der stellvertretende Vorsitzende Dr. Resch fügt hinzu: „Allerdings darf nicht der Eindruck entstehen, durch drei Erziehungsjahre sei schon Gerechtigkeit für Eltern hergestellt. Das ganze System der gesetzlichen Jugend- und Alterssicherung ist mittels einer Gesamtrechnung auf den Prüfstand zu stellen. Der seit der Rentenreform 1957 bestehende Skandal, dass Eltern im Alter von ihren eigenen Kindern weniger profitieren als Rentner/innen, die keine Kinder aufgezogen haben, hat den zuvor geltenden Generationenvertrag innerhalb der Familie auf den Kopf gestellt. Wir fordern ein Sozialsystem, das es jungen Leuten wieder ermöglicht, sich ohne größeres Verarmungsrisiko für Kinder zu entscheiden.“

Scharf kritisiert Resch die Polemik einiger CDU-Abgeordneter gegen das Betreuungsgeld: „Wer versucht, durch Anerkennung von Erziehungsjahren bei der Rente das geplante ohnehin zu geringe Betreuungsgeld zu verhindern, spielt ältere gegen jüngere Eltern aus und schadet mit dem Prinzip ‚Entzweie und herrsche!‘ allen Eltern.“

Pressestelle Verband Familienarbeit e. V.
23. Oktober 2012

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