Was heißt Rechtsanspruch? (Fh 2012/2)

von Gertrud Martin

Wenn eine Familienministerin, wie Ursula von der Leyen im Jahr 2008, einen Rechtsanspruch auf staatlich subventionierte Betreuung der Unter-Dreijährigen durchsetzt, gilt dieser für 100 Prozent der betreffenden Kinder. Wenn dann für nur 35 Prozent davon Krippenplätze finanziert werden (10.000 € pro Platz für die Einrichtung und dann monatlich 1.000 € für den laufenden Betrieb), müsste trotzdem – wenn das Ganze seriös gerechnet ist – für die übrigen 65 Prozent das entsprechende Finanzvolumen bereitstehen. überdies müsste der Personalbedarf auf dem gewünschten qualitativen Niveau gesichert sein.

Laut unserem Grundgesetz, Artikel 6, ist es allein Sache der Eltern, zu bestimmen, wie und durch wen ihre Kinder erzogen werden sollen. Nach Lage der Dinge wird ihnen dieses Recht durch die einseitige Subventio­nierung der Krippenbetreuung regelrecht abgekauft. Das ist ein Skandal. Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen oder individuell andere Betreuung privat organi­sie­ren möchten, sollten sich nicht mit lächerlichen 100 € Betreuungsgeld abspeisen lassen, sondern darauf pochen, aus dem oben genannten seriös berechneten Finanzierungspool der 65 Prozent nicht in Krippen betreuten Kinder gleichwertig unterstützt zu werden.

Täglich wird allen Beteiligten klarer, welches Chaos Frau von der Leyen ihrer Amtsnachfolgerin eingebrockt hat. Von Seriosität keine Spur. Aber das ist zunehmend geradezu ein Kennzeichen politischen Handelns.

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