Verband der Familienfrauen und -männer (vffm) erhält Elternrechtspreis

Die Aktionsgemeinschaft des Familienbundes der Katholiken und der Katholischen Elternschaft Deutschlands (KED) in der Erzdiözese München und Freising hat im November 2011 erstmals einen „Elternrechtspreis“ verliehen. – Der Preis ist gedacht als Auszeichnung von Personen oder Organisationen, die sich um die Verteidigung der Elternrechte verdient gemacht haben.

Die Laudatio weist daraufhin, dass Familienpolitik heute vor allem von Wirtschaftsinteressen geleitet wird, unterstützt von einer Ideologie, die eine überlegenheit der Krippenbetreuung gegenüber der elterlichen Betreuung behauptet, ohne das belegen zu können.
Das geht inzwischen so weit, dass sogar führende Politiker das geplante geringe Betreuungsgeld für elterliche Betreuung als „verschleudert“ bezeichnen, gleichzeitig aber immer höhere Summen zur Finanzierung von Kinderkrippen fordern.

Mit dem Elternrechtspreis wurde jetzt ein Verband ausgezeichnet, der sich seit über 30 Jahren gegen den fortschreitenden Abbau der Elternrechte und der sich daraus ergebenden Gefährdung des Kindeswohls einsetzt. Der vffm hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass die seit Jahrzehnten auf politischer Ebene betriebene Aushöhlung der Elternrechte nicht nur zu Lasten der Eltern geht, sondern die Zukunft der Kinder und unser gesamtes Sozial- und Gesellschaftssystem mit schweren Hypotheken belastet.

Der Verband hat immer wieder die Verpflichtung des Staates betont, die Erziehungsleistung der Eltern zu honorieren, da sie heute nicht mehr wie früher bevorzugt den Eltern zugute kommt, sondern der ganzen Gesellschaft. Der Verband hat aber gleichzeitig immer darauf hingewiesen, dass daraus kein Recht des Staates ableitbar ist, die Eltern zu bevormunden bzw eine Erziehungsform zu begünstigen oder zu benachteiligen. Eingriffe in das Elternrecht zur Erziehung der Kinder hält der Verband nur dann für berechtigt, wenn der Staat im Rahmen seiner Wächterfunktion nach Art. 6 Abs 2 Satz 2 des Grundgesetzes eingreifen muss.

24. November 2011
Pressestelle des vffm

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