50 Jahre Be (nach) -teiligung sind genug! (Fh 2008/1)

Pressemitteilung zur Fachtagung „… und wenn Männer dann nicht mehr heiraten …?“

Vom 27. bis 28.11.2007 fand in Berlin die Fachtagung des Verbandes der Familienfrauen und -männer e.V. zur Reform des ehelichen Güterrechts statt, wobei der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums auch mit Bundestagsabgeordneten von CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD sowie mit den Familienrechtsprofessoren Dr. Martin Lipp, Justus-Liebig- Universität Gießen, und Dr. Dieter Martiny, Europa-Universität Viadrina Frankfurt/ Oder, sowie Dr. Angelika Nake, Memmingen, und Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, Berlin, diskutiert werden konnte.

Als Ergebnis der Diskussion wurde festgehalten:
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinn“ gemeinschaft“ bedeutet in Wirklichkeit während der Ehe eine Gütertrennung und hat lediglich einen Ausgleichsanspruch im Falle der Scheidung, der selten gerecht ist. Dieser gesetzliche Güterstand entspricht weder den Vorgaben des Gleichberechtigungsgesetzes vom 01.01.1958, noch den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts: „Kindererziehung und Haushaltsführung stehen gleichwertig neben der Beschaffung des Einkommens“.

Daraus erfolgt der Anspruch auf gleiche Teilhabe am gemeinsam Erwirtschafteten während und nach der Ehe. (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 05.02.2002).

Insoweit ist der vffm der Auffassung, dass es überhaupt keinen Sinn macht, ein verfassungsrechtlich zu beanstandendes Gebilde wie die Zugewinn“gemeinschaft“ – die schon vom Begriff her beim überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht verstanden wird – durch Flickschusterei krampfhaft am Leben zu erhalten. Der Verband favorisiert die Einführung der sogenannten Errungenschaftsgemeinschaft, wie sie überwiegend im europäischen Ausland praktiziert wird.

Dass die bei uns dagegen erhobenen Kritikpunkte lösbar sind, zeigt das Beispiel in den Nachbarländern. Errungenschaftsgemeinschaft bedeutet ab Eheschließung partnerschaftliche Teilhabe an den in der Ehe erarbeiteten Wirtschaftsgütern wie Lohn und Vermögen.

50 Jahre nach Einführung des Gleichberechtigungsgesetzes muss sich die Gleichberechtigung für Frau und Mann auch in den entsprechenden Gesetzen, die gelebt werden, widerspiegeln.

Helga Vetter, Bundesvorsitzende
8. Dez. 2007

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